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Dieser Artikel befasst sich mit Verwaltungsbezirken Zum Begriff Verwaltungssitz bei Gesellschaften siehe Sitz juristische Person Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Verwaltungssitz beschreibt im Verwaltungsrecht den Ort von dem aus das zu verwaltende Gebiet der sogenannte Verwaltungsbezirk administriert wird Dies betrifft Landkreise Kommunen hohere Kommunalverbande Kommunalverbande besonderer Art und Gemeindeverbande Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis oder Gemeinde zu verstehen Je nach Formung des Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der bevolkerungsreichste Ort in diesem Gebiet oder ein moglichst zentraler Ort mit geeigneter Infrastruktur gewahlt z B zusammenhangende Buroflachen Internetverbindung Beispiele Karlstadt ist Verwaltungssitz des Landkreises Main Spessart Munchen ist Verwaltungssitz des Bezirks Oberbayern Siehe auch BearbeitenDienstsitzNormdaten Sachbegriff GND 4181598 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungssitz amp oldid 230409059