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Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen vom 21 November 2003 1 normiert das Zusammenwirken der romisch katholischen Kirche und dem Stadtstaat Freien Hansestadt Bremen insbesondere die Finanzierung der kirchlichen Arbeit Er wurde nach der beiderseitigen Ratifizierung zum 14 Mai 2004 in Kraft gesetzt 2 Der Vertrag konnte erst zustande kommen nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte dass der Bund aufgrund der Kulturhoheit der Lander Art 30 in Verbindung mit Art 70 des Grundgesetzes nicht das Recht hat Staatskirchenvertrage auf Gebieten der Landesgesetzgebung insbesondere im Bereich des Schulwesens und des Religionsunterrichts abzuschliessen Dies gilt auch fur Konkordate da der Heilige Stuhl kein fremder Staat ist Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Vorgeschichte 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenIn den ersten Artikeln des Vertrags wird Bezug auf Bekenntnis Glaubensfreiheit und Eigenstandigkeit genommen wobei insbesondere der Art 4 besonderer Beachtung bedarf da hier die romisch katholische Kirche das Recht hat Erganzungs und Ersatzschulen sowie Hochschulen zu fuhren sowie anstatt der Biblischen Geschichte ihren eigenen konfessionellen Religionsunterricht zu unterrichten Eine Besonderheit ist zudem dass entgegen Vereinbarungen mit anderen Bundeslandern hier nur an Privatschulen Religionsunterricht im eigentlichen Sinne gewahrt werden muss In den folgenden Artikeln finden sich Regelungen der Denkmalpflege Friedhofe und allgemeinen Vorstellungen Vorgeschichte BearbeitenSiehe auch Fortdauer des Vertrags nach 1945 im Artikel Reichskonkordat nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Aufgrund der nicht immer von Freundschaft gepragten Geschichte zwischen dem Heiligen Stuhl und der Stadt Bremen kam es erst im Jahr 2003 zu einem Staatskirchenvertrag auch um die Problematik der Bremer Klausel endgultig zu klaren Die Bremer Klausel gilt in allen alten Bundeslandern die schon vor dem Grundgesetz ein Schulgesetz hatten Im Gegenzug kann man davon ausgehen dass der Heilige Stuhl der Stadt Bremen unter Ankerkennung von Art 141 des Grundgesetzes relative Rechtssicherheit zusichert wie es auch in herrschender Literaturansicht vertreten wird Auszug Zu Artikel 4 Absatz 3 1 Unbeschadet ihrer grundsatzlichen Auffassung dass das Zusammenwirken von Staat und Kirche im Schulwesen die Erteilung des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz als ordentliches Lehrfach an den offentlichen Schulen gebietet nimmt die Katholische Kirche die nach Artikel 141 Grundgesetz und Artikel 32 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen bestehende Sonderstellung des Unterrichts in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage in der Freien Hansestadt Bremen zur Kenntnis Im Vorfeld wurde von Staatsrechtlern diskutiert ob das Reichskonkordat aus dem Jahr 1933 uberhaupt wirksam sei Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass das Reichskonkordat wirksam zustande gekommen sei und wahrend der Zeit des Nationalsozialismus innerstaatlich galt 3 Das Konkordat galt auch nach der Grundung der Bundesrepublik Deutschland weiter Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch festgestellt dass die Lander nicht von Bundeswegen verpflichtet sind die Bestimmungen des Reichskonkordats einzuhalten 4 Siehe auch BearbeitenLindauer AbkommenLiteratur BearbeitenGerhard Schulz Neue Kontroversen in der deutschen Zeitgeschichte Kirchengeschichte Parteien und Reichskonkordat In Der Staat 22 1983 S 578 604 Einzelnachweise Bearbeiten Rathaus Bremen PDF 76 kB Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen Bremisches Gesetzblatt S 211 Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 6 309 Z 150 Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 6 309 Z 178 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen amp oldid 239323559