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Der Konstanzer Vertrag wurde zwischen Papst Eugen III und Konig Friedrich I geschlossen und ist nach Konstanz am Bodensee benannt wo Friedrich den Vertrag am 23 Marz 1153 beeidete Konig Friedrich I genannt BarbarossaNach der Wahl Friedrichs zum deutschen Konig begannen Verhandlungen zwischen dem Konigshof und der romischen Kurie um die Bedingungen fur eine Kaiserkronung festzulegen Das Ergebnis war der Vertrag von Konstanz Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Inhalt 2 1 Versprechen des Konigs an den Papst 2 2 Versprechen des Papstes an den Konig 3 Bewertung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenVor allem zwei Aktenstucke geben Auskunft uber den Konstanzer Vertrag die Schlussredaktion die von den Unterhandlern Friedrichs I und Eugens III verfasst wurde und die Ratifikation durch den Konig Beide Quellen sind nicht mehr im Original erhalten und es ist nicht abschliessend geklart wann genau die Verhandlungen stattgefunden haben Die Schlussredaktion ist Teil der Sammlungen der Wibaldbriefe Von der Ratifikation des Konigs existieren mehrere Abschriften Die Vereinbarung der Unterhandler erfolgte im Dezember 1152 oder im Januar 1153 in Rom DF I 51 Sie wurde wortlich in die Bestatigung durch Friedrich Barbarossa ubernommen DF I 52 Auffallig ist in der Intitulatio die Verwendung des Kaisertitels Imperator Dies konnte mit der Beteiligung des Wibald von Stablo an der Redaktion des Dokuments zusammenhangen Die Texte sind nur abschriftlich uberliefert die Unterhandlerurkunde im Briefbuch des Wibald die eigentliche Vertragsurkunde bei Albinus im Liber censuum des Cencius sowie in den Abschriften der wichtigsten Privilegien der romischen Kirche die wahrend des Konzils von Lyon 1245 angelegt wurden Rouleaux de Cluny Unterhandler Friedrichs waren die Bischofe Anselm von Havelberg und Hermann von Konstanz der Graf Ulrich IV von Lenzburg und zwei Vertreter des norditalienischen Adels Papst und Kardinale erklarten ihre Zustimmung in Gegenwart der Unterhandler fur den Konig beschwor ein hoher Reichsministeriale die Vereinbarung wie es im Abkommen vorgesehen war Zeugen in der Ratifizierungsurkunde waren neben den deutschen Unterhandlern der Erzbischof Arnold von Koln die Bischofe von Como und Chur Abt Wibald von Stablo und der Kaplan Gottfried von Viterbo Unter den Laienfursten sind Herzog Welf VI Markgraf Hermann von Baden Graf Werner von Lenzburg und der Reichsministeriale Kammerer Anselm Dieser Vertrag sollte die Grundlage fur die Politik der nachsten Jahre bilden Jedoch war er von den beiden Vertragspartnern nur auf Lebenszeit geschlossen worden 1 Dieser Vertrag trat allerdings nie in Kraft da Friedrich Barbarossa sich am 18 Juni 1155 auch ohne die Zustimmung des Papstes Hadrian IV in der Peterskirche zum Kaiser kronen liess Dies begrundete er damit dass die deutsche Konigskrone die Kaiserkrone als erbliches Eigen besasse und hielt also somit seine Versprechen gegenuber Papst Eugen III der zu diesem Zeitpunkt bereits tot war nicht ein 2 Inhalt BearbeitenIm Vertrag versprach Konig Friedrich die aufstandische Romische Kommune zu unterwerfen die Stadt wieder der Herrschaft des Papstes zu ubergeben und ohne papstliche Zustimmung keinen Frieden mit Romern oder den Normannen auf Sizilien zu schliessen fur den Papst die Herrschaft uber die romische Kirche wiederherzustellen und zu sichern sowie byzantinischen Besitzanspruchen in Italien entgegenzutreten Als Bedingung dass Papst Eugen III ihn als Konig unterstutzen wurde musste Friedrich I verschiedene Bedingungen erfullen Eine dieser Bedingungen verlangte neben der Wiederherstellung der Hoheitsrechte des Papstes in Rom die Rechte der Romischen Kirche im byzantinischen Reich wiederzugewinnen die Vertreibung des byzantinischen Kaisers aus Italien zu erreichen Diese Forderungen waren aufgrund des Wunsches des Staufers wieder die Steuern der reichen oberitalienischen Stadte einzutreiben und fur sich zu beanspruchen problematisch 2 Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erreichte Friedrich I daruber hinaus dass der Papst den Erzbischof von Mainz sowie die Bischofe von Minden Hildesheim und Eichstatt die der ihm feindlich gesinnten welfischen Seite nahestanden gegen ihm genehmere Amtsinhaber austauschte Ausserdem wurde die Ehe Barbarossas mit Adela von Vohburg annulliert Da auch die Magdeburger Doppelwahl wenig spater im Interesse Friedrichs gelost wurde stand seiner Romfahrt von papstlicher Seite nichts mehr im Wege Versprechen des Konigs an den Papst Bearbeiten Es soll keinen Frieden ohne Einwilligung des Papstes zwischen dem Konig und den Romern sowie mit Roger von Sizilien geben Daruber hinaus soll Friedrich dabei helfen die Romer dem Papst zu unterwerfen Friedrich soll als Schirmvogt der heiligen Romischen Kirche die Regalien des heiligen Petrus beschutzen und dabei helfen Regalien zuruckzuerlangen und dann das Zuruckerlangte schutzen Er soll dem griechischen Konig Manuel I Komnenos 1143 1180 Kaiser von Byzanz kein Land diesseits des Adriatischen Meeres uberlassen Er soll dies alles ohne List und bose Absicht tun Versprechen des Papstes an den Konig Bearbeiten Er wird Friedrich sobald er zur Vollgewalt seiner Krone eintrifft ohne Schwierigkeiten und Widerspruch zum Kaiser kronen Der Papst wird seinem Amt entsprechend zur Wahrung Mehrung und Erweiterung der Ehre des Reiches siehe honor imperii beitragen Wenn jemand die Ehre erschuttert dann wird er ihn ermahnen und schliesslich mit dem Bannspruch und der Exkommunikation belegen Er soll dem griechischen Konig kein Land diesseits des Adriatischen Meeres uberlassen Dies alles soll ohne List und bose Absicht eingehalten werden und kann nur durch die Ubereinstimmung beider Seiten geandert werden Bewertung BearbeitenIn der Schlussredaktion wurden stellenweise einzelne Worter korrigiert Daher ist anzunehmen dass die Staatsmanner der Reichskanzlei von Friedrich I grosste Sorgfalt bei jeder Formulierung in der schriftlichen Grundlage der Vertragsverhandlungen walten liessen Dies scheint aufgrund der hohen Bedeutung des Vertrags fur die konigliche Politik nicht verwunderlich da die Regelungen sich nicht nur auf Italien bezogen sondern auch Abmachungen mit Byzanz beinhalteten Die Korrekturen erzielten eine Starkung der koniglichen Stellung im Konstanzer Vertrag Zatschek argumentiert jedoch trotz der Anderungen in der Schlussredaktion dass Eugen III deutlich mehr Vorteile aus dem Konstanzer Vertrag ziehen konnte Aufgrund der verschiedenen zeitlichen Dauer der Vereinbarungen von Konig und Papst kann aus diesen auch ein unterschiedlicher Wert abgelesen werden Wahrend sich Papst Eugen III nur Friedrich I gegenuber verpflichtete galten die Vereinbarungen fur Friedrich I gegenuber dem Amt des Papstes Somit war Friedrich I auch nach Eugens Tod weiterhin dem Papst verpflichtet der Papst bei einem Thronwechsel aber frei von seinen Verpflichtungen Mit der Beschrankung der Bestimmungen des Konstanzer Vertrags auf die Person Friedrichs I und der Vertragsentbindung von Eugens Nachfolger erzielte die Kurie einen Erfolg der mit dem Wormser Konkordat verglichen werden kann Zudem konnen die Verpflichtungen des Konigs insgesamt als bindend und eindeutig bewertet werden wahrend die der Kurie eher unbestimmt und dehnbar in ihrer Auslegung fur das Papsttum sind Literatur BearbeitenPeter Rassow Honor imperii Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152 1159 Durch den Text des Konstanzer Vertrages erganzte Neuausgabe Oldenbourg Munchen 1961 Johannes Laudage Alexander III und Friedrich Barbarossa Beihefte zu J F Bohmer Regesta Imperii 16 Bohlau Koln Weimar Wien 1997 S 33 62 Ulrich Knefelkamp Das Mittelalter Geschichte im Uberblick Ferdinand Schoningh Verlag 20183 S 209 212 Heinz Zatschek Beitrage zur Geschichte des Konstanzer Vertrages vom Jahre 1153 Akademie der Wissenschaften in Wien philosophisch historische Klasse Sitzungsberichte 210 Band 3 Abhandlung Holder Pichler Tempsky A G Wien Leipzig 1930 S 209 212 S 1 3 7 11 14 Walter Ribbeck Friedrich I und die Romische Curie in den Jahren 1157 1159 Untersuchungen uber die Vorgeschichte der Kirchenspaltung von 1159 De Gruyter Berlin Boston 2021 S 3 5 doi 10 1515 9783112396421Weblinks BearbeitenDF I 52 bei den Digitalen MGHEinzelnachweise Bearbeiten Ulrich Knefelkamp Das Mittelalter Geschichte im Uberblick Ferdinand Schoningh Verlag 2018 S 209 a b Ulrich Knefelkamp Das Mittelalter Geschichte im Uberblick Ferdinand Schoningh Verlag 2018 S 212 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Konstanz amp oldid 228108941