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Das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation kurz Verbraucherinformationsgesetz soll die Verbraucherrechte starken und entscheidend verbessern Es trat uberwiegend am 1 Mai 2008 in Kraft zeitgleich mit der Verbraucherinformationsgebuhrenverordnung VIGGebV welche die Gebuhren fur Anfragen an Bundesstellen beinhaltet BasisdatenTitel Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen VerbraucherinformationKurztitel VerbraucherinformationsgesetzAbkurzung VIGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht LebensmittelrechtFundstellennachweis 2125 46Ursprungliche Fassung vom 5 November 2007 BGBl I S 2558 Inkrafttreten am 1 Mai 2008Neubekanntmachung vom 17 Oktober 2012 BGBl I S 2166 ber S 2725 Letzte Anderung durch Art 8 G vom 27 Juli 2021 BGBl I S 3146 3171 Inkrafttreten derletzten Anderung 16 Juli 2021 Art 36 G vom 27 Juli 2021 GESTA G049Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Wichtige Inhalte 2 Entstehungsgeschichte 3 Bundeslander 4 Evaluation 5 Topf Secret 6 Kritik 7 Literatur 8 Einzelnachweise 9 WeblinksWichtige Inhalte BearbeitenDas Verbraucherinformationsgesetz findet auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuches kurz LFGB sowie auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes kurz ProdSG Anwendung 1 VIG Erzeugnisse sind Lebensmittel einschliesslich Lebensmittelzusatzstoffe Futtermittel kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstande 2 Abs 1 LFGB Verbraucherprodukte sind neue gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte die fur Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen die nach vernunftigem Ermessen vorhersehbar sind von Verbrauchern benutzt werden konnten selbst wenn sie nicht fur diese bestimmt sind 2 Nr 26 ProdSG Als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfugung gestellt werden 2 Nr 26 ProdSG Alle Verbraucher sollen Anspruch auf Information uber bestimmte Daten und Produkte erhalten die den Behorden vorliegen Die Behorden ihrerseits sollen das Recht haben uber bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren Es soll kunftig moglich sein von den Behorden zu erfragen welche Informationen uber bestimmte Produkte vorliegen beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen ob sie Allergene enthalten oder welche sonstigen Untersuchungsergebnisse daruber vorliegen Behorden wiederum sollen in die Lage versetzt werden Hinweise uber Produkte weitergeben zu konnen bei denen beispielsweise eine erhebliche Uberschreitung von Grenzwerten festgestellt wurde oder bei denen es wissenschaftlich umstritten ist ab welcher Konzentration ein bestimmtes Risiko besteht Auch bei einem Verstoss gegen verbraucherschutzende Vorschriften und Vorfallen bei der Lebensmitteluberwachung soll den Behorden gestattet sein die Namen der Unternehmen bekannt zu geben was in Deutschland bisher nicht moglich war Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einer der ersten Gerichtsentscheidungen 1 zum Verbraucherinformationsgesetz einige Klarstellungen getroffen Der Informationsanspruch setzt nicht voraus dass sich der Verstoss gegen lebensmittel und futtermittelrechtliche Vorschriften auf die Gesundheit bezieht Das Gesetz erstreckt sich ausserdem auch auf Verstosse die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden deren Ahndung aber erst danach abgeschlossen wurde Das Interesse des Verbrauchers an der Kenntnis des betroffenen Produkts und des Erzeugerbetriebs kann bei schwerwiegenden Verstossen die Gefahr moglicher Absatzeinbussen uberwiegen Strafrechtlich relevante Sachverhalte sind keine Geschaftsgeheimnisse Offentliche Warnungen und Produktruckrufe werden bisher ohne Namensnennung im Rapid Alert System for Food and Feed der Europaischen Kommission veroffentlicht Das neue Verbraucherinformationsgesetz sieht vor dass Behorden zukunftig auch dann die Namen von Herstellern offentlich bekanntgeben konnen wenn das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist also beispielsweise die Gegenprobe in einem zweiten Labor noch nicht untersucht und bewertet wurde Dadurch konnen Verbraucher einerseits schneller informiert werden andererseits erhoht sich die Gefahr von Fehlinformationen Beispiele fur behordlich verschuldete Falschmeldungen waren in der Vergangenheit die bekannten Falle Birkel und Coppenrath amp Wiese Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst nicht alle alltaglichen Erzeugnisse sondern beschrankt sich auf Produkte mit denen die Verbraucher unmittelbar in Kontakt kommen Technische Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Altersvorsorge Energieversorgung Telekommunikation oder Verkehr werden nicht erfasst 2 Die SPD Bundestagsfraktion hat sich in einem Positionspapier fur eine Ausweitung des Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgesprochen Entstehungsgeschichte BearbeitenUnter der rot grunen Bundesregierung 1998 2005 ist der von Verbraucherschutzministerin Renate Kunast Bundnis 90 Die Grunen vorgelegte Gesetzesentwurf trotz mehrerer Anlaufe mehrfach am Widerstand des CDU dominierten Bundesrats gescheitert Zu Beginn der 16 Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde jedoch im Koalitionsvertrag der Grossen Koalition die Absicht vereinbart ein solches Gesetz zu verabschieden Dementsprechend hat das zustandige Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dieser Zeit geleitet von Horst Seehofer das Verfahren erneut angestossen Der Bundestag hat am 29 Juni 2006 ein Verbraucherinformationsgesetz VIG beschlossen dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22 September 2006 zugestimmt hat Am 8 Dezember 2006 verweigerte Bundesprasident Horst Kohler aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ausfertigung In dem gleichlautenden Schreiben des Bundesprasidenten an den Bundestag die Bundesregierung und den Bundesrat vom 8 Dezember 2006 heisst es In der Verpflichtung der kommunalen Behorden Antrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz auf Herausgabe von Informationen zu prufen und zu bescheiden liegt eine Aufgabenubertragung im Sinne des Art 84 Abs 1 Satz 7 GG Hierin sehe ich einen klaren Verstoss gegen die seit dem 1 September 2006 geltende negative Kompetenzvorschrift des Art 84 Abs 1 Satz 7 GG der mich daran hindert das Gesetz auszufertigen Meines Erachtens kann den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell durch die erneute Verabschiedung des Gesetzes ohne die verfassungsrechtlich unzulassige Aufgabenzuweisung Rechnung getragen werden 3 Diese Entscheidung des Bundesprasidenten loste in der Offentlichkeit eine grosse Kontroverse uber Aufgaben Stellung und Prufungskompetenz des Bundesprasidenten aus 4 In der juristischen Diskussion fand der Standpunkt des Bundesprasidenten auch Unterstutzung 5 Am 5 Juli 2007 wurde das Verbraucherinformationsgesetz durch den Bundestag gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke Bundnis 90 Die Grunen und FDP verabschiedet Dabei wurde den Einwanden des Bundesprasidenten durch folgende Formulierung Rechnung getragen Das Gesetz gilt im Falle einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht ubertragen worden sind Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21 September 2007 zugestimmt Bundeslander BearbeitenNach der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bund sehen viele die Lander am Zuge Grund dafur ist dass nach Art 83 GG die Lander Bundesgesetze als eigene Angelegenheit vollziehen und somit haufig die Landesbehorden informationspflichtig sind Die Lander haben ausserdem Vorschriften zur Ausfuhrung des VIG erlassen Diese regeln beispielsweise die Behordenzustandigkeiten oder die Frage der Kosten im Rahmen der Aufgabenubertragung an die Kommunen um das Konnexitatsprinzip zu wahren Evaluation BearbeitenDie Bundesregierung hat das Gesetz wie bereits bei der Verabschiedung geplant zwei Jahre nach Inkrafttreten einer Evaluierung unterzogen und im Mai 2010 einen Bericht uber die Ergebnisse veroffentlicht 6 Topf Secret Bearbeiten Hauptartikel FragDenStaat TopfSecret Uber die von den Organisationen FragDenStaat de und foodwatch seit Januar 2019 betriebene Verbraucherplattform Topf Secret wurden alleine in den ersten drei Monaten uber 20 000 VIG Anfragen nach den Kontrollberichten einzelner Lebensmittelbetriebe gestellt 7 Das entspricht mehr Anfragen als zuvor seit Bestehen des Gesetzes gestellt wurden Wahrend die Initiatoren der Plattform die Geheimhaltung von Hygieneinformationen kritisieren bezeichnete der Hotel und Gaststattenverband DEHOGA das Projekt als Hygienepranger 8 Kritik BearbeitenDas im Juli 2007 verabschiedete Gesetz stiess bereits kurz nach Inkrafttreten auf starke Kritik von Verbraucherverbanden Foodwatch kritisierte die fehlende Verpflichtung zur unaufgeforderten Informierung der Behorden und Unternehmen als auch die mangelnde Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen Kritik kam auch vom Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar der die fehlende Obergrenze in der Kostenregelung 1 Satz 2 VIGGebV beanstandete Die grundsatzliche Verfahrensdauer von etwa 8 Wochen von Antragseingang bis zur Herausgabe der Information aufgrund Anhorung des Betriebs Verwaltungsverfahren Bestandskraft der Entscheidung etc mache nach Angaben von Kritikern schnelle Anfragen nahezu unmoglich 9 Die Redaktion der Sendung Report Mainz bemangelt dass es ihr auch nach funf Monaten noch nicht gelungen sei unter Berufung auf das Verbraucherschutzgesetz irgendwelche Informationen uber Falle von sog Gammelfleisch zu erhalten 10 Moglich ist es allerdings Informationen zu bestimmten Betrieben zu erhalten etwa einem Restaurant oder Supermarkt Die Lebensmittelwirtschaft kritisiert ihrerseits das Vorgehen der Verbraucherschutzorganisationen 11 Die Behordenanfragen seien vornehmlich gepragt von Antragen einzelner Umwelt und Verbraucherverbande die die personellen Ressourcen der betroffenen Behorden und der anzuhorenden Unternehmen erheblich strapazierten Mit Ausforschungs oder Rundum Antragen ohne Konkretisierung auf einen bestimmten Sachverhalt wurden sie sich einen Gesamtuberblick uber das bei den Behorden vorhandene Wissen verschaffen wollen um diese Informationen dann fur Kampagnen zu nutzen Literatur BearbeitenRita Beck Verbraucherinformationsgesetz Kommentar und Vorschriftensammlung 1 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2009 ISBN 978 3 17 020789 9 Beyerlein Thorsten Borchert Gunter Verbraucherinformationsgesetz Kommentar 1 Auflage Munchen 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 58502 9 Falck Franz Christian Verbraucherinformationsgesetz Kommentar 2 Auflage Hamburg 2013 Behr s Verlag ISBN 978 3 95468 028 3 Heinicke Thomas Kommentar zum Verbraucherinformationsgesetz in Zipfel Rathke Lebensmittelrecht Loseblattsammlung 160 Auflage Munchen 2015 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 39820 9 Polly Sebastian Verbraucherprodukte im neuen Produktsicherheitsgesetz Beseitigung von Rechtsunsicherheit im Produktsicherheits und Verbraucherinformationsgesetz durch Konkretisierung des Begriffs Nomos Verlag 2013 ISBN 978 3 8487 0157 5 Raschke B 2007 Positionen und Machtverhaltnisse in der deutschen Verbraucherpolitik Magisterarbeit Universitat Konstanz Schoch Friedrich Neue Entwicklungen im Verbraucherinformationsrecht NJW 31 2010 2241Einzelnachweise Bearbeiten VG Stuttgart Beschluss vom 21 Januar 2009 Az 4 K 4605 08 und 4 K 4615 08 Transparency International Deutschland e V Rundbrief 37 2 2007 pdf Memento des Originals vom 3 September 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www transparency de Beilage zu 584 06 Beschlussdrucksache vom 8 Dezember 2006 Storfall Prasident In Der Spiegel Nr 51 2006 S 29 online Schoch DVBl 2007 261 265 Bundestagsdrucksache 17 1800 PDF 327 kB Hanna Gersmann Susanne Plecher Stammkneipe sauber Wie Behorden Hygieneinfos verweigern In Freie Presse Abgerufen am 6 April 2019 Topf Secret Gastro Lobby tauscht Offentlichkeit und Behorden und die Stadt Koln fallt darauf herein Update In FragDenStaat de Abgerufen am 6 April 2019 Koalition verhindert Verbraucherrechte foodwatch 5 Juli 2007 Report Warum Seehofers Gesetz versagt Bericht vom 29 September 2008 bei swr de Presseerklarung des Bund fur Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e V BLL 1 Weblinks BearbeitenText des Verbraucherinformationsgesetzes Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes uber die Weitergabe von Informationen und die Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz Verbraucherinformationsgesetz VerbIG BR Drs 132 02 vom 14 Februar 2002 BR Drucksache 584 06 Unterrichtung des Bundesrates durch den Bundesprasidenten als BRat Drucksache Entschliessungsantrag der SPD Bundestagsfraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Rechts der Verbraucherinformation PDF 78 kB Florian Meyer Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschranktBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbraucherinformationsgesetz amp oldid 217179469