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Die Kongregationen waren im Konigreich Lombardo Venetien die Vertretungskorperschaften auf Provinzial und Landesebene Ihre zunachst sehr begrenzten Kompetenzen wurden im Zeitablauf immer weiter ausgedehnt Eine Umbildung zu gesetzgebenden Korperschaften also zu Landtagen wie in den Kronlandern kam es jedoch nicht Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Bildung der Zentralkongregationen und Provinzialkongregationen 3 Kompetenzen der Zentralkongregationen und Provinzialkongregationen im Vormarz 4 Nach der Marzrevolution 5 Kompetenzerweiterungen 6 Reichsratswahlen 7 Ende 8 LiteraturEntstehung BearbeitenDas Kaisertum Osterreich hatte 1814 auf dem Wiener Kongress das Konigreich Italien zuruck erhalten und als Konigreich Lombardo Venetien organisiert Der Verwaltungsbeamte Carl Kubeck erhielt den Auftrag eine Provinzialverfassung zu erarbeiten Hierbei wurde die franzosische Verwaltungsorganisation mit Gemeinde Distrikt und Provinz grundsatzlich ubernommen Bezuglich der Vertretungskorperschaften sollte einerseits an die Tradition im Herzogtum Mailand als auch an die deutsche Tradition der Landstande angeknupft werden Im Herzogtum Mailand bestand eine congregazione dello strato als beratende Vertretungskorperschaft Daran anknupfend sollte eine congregazione centrale als standische Vertretung eingerichtet werden Mit allerhochster Entschliessung vom 22 Februar 1815 wurden zwei Zentralkongregationen und Provinzialkongregationen eingerichtet Dieser Regelung wurde mit 12 des allerhochsten Patentes vom 7 April 1815 uber die Einrichtung des Konigreiches Lombardo Venetiens konkretisiert Bildung der Zentralkongregationen und Provinzialkongregationen BearbeitenEs bestand je eine Zentralkongregation congregazione centrale fur Venetien und fur die Lombardei und auf Ebene der Provinzen wurden Provinzialkongregationen congregazione provinziale eingerichtet Die Lombardische Zentralkongregation bestand aus je einem adligen und einem nichtadligen Vertreter jeder der 9 Provinzen und je einem Abgeordten der 10 ab 1839 11 koniglichen Stadten acht Provinzialhauptstadte sowie Crema und Casalmaggiore ab 1839 noch Sondrio zusammen also 28 bzw 29 Manner Gleichartig war die Venetianische Zentralkongregation aufgebaut Je zwei Vertreter der acht Provinzen und je einen Vertreter der 9 koniglichen Stadte die Provinzialhauptstadte und Bassano Vorsitzender der Zentralkongregationen war der jeweiligen Gouverneur bzw Statthalter Diese Abgeordneten wurden in einer Mischform von Wahl und Ernennung bestimmt Wahlberechtigt waren zunachst Besitzer eines Gutes in der Stadt eines Gewerbes mit einem Mindeststeuerbetrags von 4000 Scudi ein Mindestalter von 30 Jahren und Unbescholtenheit Wahrend die adligen Vertreter definitionsgemass adlig sein mussten konnten fur die Platze der Nichtadlige sowohl Nichtadlige als auch Adlige kandidieren Dies in Kombination mit dem Zensuswahlrecht fuhrte dazu dass auch die Platze der Nichtadligen vielfach von Adligen eingenommen wurden Die Provinzialkongregationen bestanden aus zwei bis vier adligen bzw nichtadligen Mitgliedern sowie einem Vertreter der jeweiligen koniglichen Stadt also zwischen funf und neun Mitglieder Der Zensus betrug hier 2000 Scudi Vorsitzender war der Provinzdelegat Die Wahl erfolgte dahingehend dass die Stadte und Gemeinden Kandidaten wahlten aus denen die Zentral bzw Provinzialkongregation Dreiervorschlage bildeten Aus diesen bestimmte der Kaiser jeweils einen als Abgeordneten Typischerweise wurde der Erstgereihte ernannt dies war aber nicht zwingend Die Mitglieder wurden auf sechs Jahre gewahlt Alle drei Jahre schied die Halfte der Abgeordneten aus und diese wurden neu gewahlt Wiederwahl war zulassig Die Deputierten in der Zentralkongregation erhielten Diaten von 2000 Gulden pro Jahr die Arbeit in den Provinzialkongregationen war ehrenamtlich Kompetenzen der Zentralkongregationen und Provinzialkongregationen im Vormarz BearbeitenDie Kongregationen waren Beratungs und keine Entscheidungsgremien Die Zentralkongregationen verfugten uber die Oberaufsicht uber die Erhebung und Verteilung der Steuern und wirkten bei den Haushalten der Stadte und Gemeinden mit Sie wirkten beim Grundsteuerkataster bei der Verteilung der Militarlasten bei Bau und Erhaltung der Damme und Strassen und den Einrichtungen der offentlichen Wohltatigkeit mit Sie hatten das Petitionsrecht an den Kaiser Die Provinzialkongregationen waren fur die Durchfuhrung und die Aufsicht uber die genannten Punkte ausser dem Militar in ihrer Provinz zustandig Gemeinsam mit dem Delegaten konnten sie auch Anweisungen an die Verwaltung richten Mit diesen recht vage formulierten Kompetenzen hatten die Kongregationen mehr Kompetenzen als die vormarzlichen Landstande Nach der Marzrevolution BearbeitenIn Venedig wurde wahrend der Marzrevolution am 23 Marz 1848 die Repubblica di San Marco ausgerufen Mit Dekret der revolutionaren Regierung vom 31 Marz wurde die Venetianische Zentralkongregation aufgehoben Auch in Mailand kam es zu dem Funf Tage Aufstand In der Folge waren die Zentralkongregation de facto bis 1855 nicht tatig Die Osterreicher eroberten die Lombardei im Laufe des Jahres 1848 und Venezien bis zum 23 August 1849 zuruckerobert Mit gemeinsamer Proklamation des bevollmachtigen Kommissars fur die Zivilverwaltung Montecuccoli und dem militarischen Befehlshaber Radetzky wurde am 26 Juli 1848 angeordnet die Provinzialkongregationen sollten ihre Arbeit wieder aufnehmen Mit kaiserlicher Verordnung vom 15 Juli 1855 wurden auch die Zentralkongregationen angewiesen ihre Arbeit wieder aufzunehmen Kompetenzerweiterungen Bearbeiten1848 erhielten die Provinzialkongregationen die Kompetenz die Angelegenheiten fur die bisher die Zustimmung der Regierung notwendig war nun selbststandig mit Stimmenmehrheit zu beschliessen Mit kaiserlicher Verordnung vom 2 November 1855 erhielten die Zentralkongregationen die Verantwortung fur den 1852 eingerichteten Landesfonds Nach der Niederlage im Sardinischen Krieg musste Osterreich die Lombardei mit dem Frieden von Villafranca 1859 an Frankreich abtreten Im Vertrag von Turin von 1860 mit dem Konigreich Sardinien wurde das Gebiet gegen Nizza und Savoyen getauscht so dass die Lombardei 1861 Teil des neu gebildeten Konigreiches Italien wurde Damit endete die Geschichte der Lombardischen Zentralkongregation Die alleine verbliebene Venetianische Zentralkongregation nun lombardisch venezianische Zentralkongregation genannt erhielt am 31 Mai 1860 die gleiche Selbststandigkeit wie die Provinzialkongregationen 1948 und wurde zur Schiedsinstanz fur Konflikte der Provinzialkongregationen bestimmt Hinzu kam die Kompetenz fur die Beamtenbesoldung und am 26 Oktober das Recht Beamte zu ernennen und die Disziplinaraufsicht uber diese sowie die Provinzialrechnungsamter Reichsratswahlen BearbeitenMit dem Februarpatent wurde der Reichsrat geschaffen Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden 1861 bis 1873 in indirekter Wahl durch die Landtage bestimmt Da es in Venetien keinen Landtag gab wurde folgendes Wahlverfahren bestimmt Die Gemeinden und Stadte wahlten Kandidaten die Provinzialkongregationen bildeten daraus Dreiergruppen und die Zentralkongregation wahlte daraus jeweils einen als Abgeordneten Die so durchgefuhrte Wahl erwies sich als Desaster Nicht einmal die Halfte der Gemeinden wahlte Kandidaten die Provinzialkongregationen weigerten sich ihre Auswahl zu treffen das Gleiche galt fur die Zentralkongregation Daraufhin erklarte die Statthalterei die in den Gemeinden jeweils mit hochster Stimmenzahl gewahlten zu Reichratsabgeordneten Kein einziger von diesen nahm das Mandat an Damit blieb der italienische Reichsteil wie auch Ungarn und Kroatien im Reichsrat nicht vertreten Ende BearbeitenMit dem Frieden von Wien fielen 1866 schliesslich auch Venetien und Mantua an Italien Damit endete die Geschichte der Kongregationen auch in diesem Landesteil Literatur BearbeitenAndreas Gottsmann und Stefan Malfer Die Vertretungskorperschaften und die Verwaltung in Lombardo Venetien in Adam Wandruszka Peter Urbanitsch Hrsg Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Band 7 Helmut Rumpler Peter Urbanitsch Hrsg Verfassung und Parlamentarismus Teilband 2 Die regionalen Reprasentativkorperschaften Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 2000 ISBN 3 7001 2871 1 S 1593 1632 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kongregation Konigreich Lombardo Venetien amp oldid 234275955