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Das Bundesgesetz uber die Stromversorgung kurz Stromversorgungsgesetz StromVG SR 734 7 ist ein schweizerisches Bundesgesetz zur Regelung des Elektrizitatsmarktes Es gilt nicht fur Bahnstromnetze 1 BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die StromversorgungKurztitel StromversorgungsgesetzAbkurzung StromVGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie VerwaltungsrechtSystematische Rechtssammlung SR 734 7Ursprungliche Fassung vom 23 Marz 2007Inkrafttreten am 1 Januar 2008 mit Ausnahmen Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 1 1 Netzzugang 1 2 Grundversorgung 1 3 Nationale Netzgesellschaft 1 4 Regulierungsbehorde 2 Inkrafttreten 3 Revision 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRegelungen BearbeitenNetzzugang Bearbeiten Das Stromversorgungsgesetz verpflichtet die Betreiber von Stromnetzen Dritten diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewahren Dieser Anspruch auf Netzzugang gilt in einer ersten Phase nur hinsichtlich kommerzieller Endverbraucher mit einem jahrlichen Stromverbrauch von mindestens 100 MWh pro Verbrauchsstatte Die Ausweitung des Netzzugangs auf alle Stromendverbraucher ist funf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen wobei diese Ausweitung dem fakultativen Referendum unterliegt Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist mit Stand Februar 2019 in der Vernehmlassung 2 Das Netznutzungsentgelt darf die Betriebs und Kapitalkosten eines sicheren leistungsfahigen und effizienten Netzes einschliesslich eines angemessenen Betriebsgewinns sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen nicht ubersteigen Grundversorgung Bearbeiten Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet die erforderlichen Massnahmen zu treffen um in ihrem Netzgebiet den Endverbrauchern ohne Netzzugang und den Endverbrauchern die auf den Netzzugang verzichten Elektrizitat jederzeit zu angemessenen Tarifen liefern zu konnen Ab dem Zeitpunkt in dem Netzzugang bezuglich allen Endverbrauchern besteht gilt diese Verpflichtung nur noch hinsichtlich Verbrauchern die einen jahrlichen Stromverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstatte aufweisen und von der Netznutzung keinen Gebrauch machen sogenanntes Wahlmodell der abgesicherten Grundversorgung Nationale Netzgesellschaft Bearbeiten Fur den Betrieb der Ubertragungsnetze Hochstspannungsnetze ist eine nationale Netzgesellschaft vorgesehen die Eigentumerin der betreffenden Netze sein muss Die Netzgesellschaft muss direkt oder indirekt von den Kantonen und Gemeinden beherrscht werden Das Eigentum an den Ubertragungsnetzen muss spatestens funf Jahre nach Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes an die Netzgesellschaft ubertragen worden sein Mit der Schaffung der Netzbetreibergesellschaft Swissgrid haben die Stromunternehmen vor Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes Schritte in Richtung der geforderten nationalen Netzgesellschaft unternommen Swissgrid ist seit 1 Januar 2013 Eigentumerin der Ubertragungsnetze Regulierungsbehorde Bearbeiten Zur Uberwachung des Gesetzes wurde als Regulierungsbehorde die Elektrizitatskommission geschaffen Diese entscheidet insbesondere uber Streitigkeiten beim Netzzugang und uberwacht die Netznutzungsentgelte und Elektrizitatstarife Inkrafttreten BearbeitenDas Stromversorgungsgesetz trat grundsatzlich am 1 Januar 2008 in Kraft Bereits am 15 Juli 2007 in Kraft traten die Bestimmungen zur Schaffung der Elektrizitatskommission Die Bestimmungen bezuglich des Netzzugangs in der ersten Phase wurden auf Anfang 2009 in Kraft gesetzt Revision BearbeitenNachdem Strompreiserhohungen fur Aufsehen gesorgt hatten beschloss der Bundesrat im November 2009 das Stromversorgungsgesetz zu revidieren Ziel ist die Revision auf Anfang 2015 in Kraft zu setzen Weblinks BearbeitenRechtstext und weitere Informationen auf der Website des Bundes Botschaft des Bundesrates vom 3 Dezember 2004 PDF Datei 314 kB Einzelnachweise Bearbeiten Botschaft des Bundesrates zur Anderung des Elektrizitatsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz vom 3 Dezember 2004 BBl 2005 S 1642 f UVEK Offnung des Strommarktes In uvek admin ch Abgerufen am 17 Februar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stromversorgungsgesetz Schweiz amp oldid 228301115