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Das Stralsunder Konsistorium war vom 16 bis 19 Jahrhundert eine Gerichts und Verwaltungsbehorde der evangelisch lutherischen Kirche Konsistorium in der Stadt Stralsund Das Konsistorium wurde 1575 als eine Einrichtung der Stadt Stralsund gegrundet Sein Zustandigkeitsbereich beschrankte sich auf die Stadt Stralsund innerhalb der Stadtmauern erst 1810 wurde der Zustandigkeitsbereich auf die Vorstadte ausgedehnt Damit war Stralsund die einzige Stadt innerhalb Pommerns die ein eigenes Konsistorium besass das umliegende Land gehorte zum Zustandigkeitsbereich des Greifswalder Konsistoriums Mitglieder des Stralsunder Konsistoriums waren ein Direktor zwei Ratsverwandte der Stralsunder Superintendent der erste Pastor der Marienkirche und der erste Pastor der Nikolaikirche 1662 wurde das Konsistorium im damaligen Schwedisch Pommern ausdrucklich als Gericht anerkannt Der Rechtsweg gegen Entscheidungen des Konsistoriums ging zum Stralsunder Rat und von dort zum Wismarer Tribunal dem hochsten Gerichtshof fur die schwedischen Lehen im Heiligen Romischen Reich Das Stralsunder Konsistorium verlor im Jahre 1815 nach dem Ubergang Schwedisch Pommerns an Preussen im Rahmen der Umgestaltung der Konsistorien in Preussen seine Verwaltungsaufgaben zugunsten des fur die Provinz Pommern neuerrichteten Konsistoriums der Provinz Pommern Beschrankt auf die Aufgaben als geistliches Gericht existierte das Stralsunder Konsistorium noch bis 1849 weiter Literatur BearbeitenNorbert Buske Das alte Greifswalder Konsistorium 300 Jahre kirchliche Rechtsprechung Anhang A Die anderen pommerschen Konsistorien kurzer geschichtlicher Uberblick In Gesellschaft fur pommersche Geschichte und Altertumskunde Hrsg Baltische Studien Neue Folge Bd 76 N G Elwert Marburg 1990 S 73 76 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stralsunder Konsistorium amp oldid 219343756