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Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefahrlichen Stoffen und Sprengzubehor Wichtigste Rechtsquelle in Deutschland ist das Gesetz uber explosionsgefahrliche Stoffe Inhaltsverzeichnis 1 Europarechtliche Vorgaben 2 Gesetz uber explosionsgefahrliche Stoffe SprengG 2 1 Erlaubnis nach 7 SprengG fur den Umgang Verkehr und Einfuhr von mit explosionsgefahrlichen Stoffen im gewerblichen Bereich 2 2 Erlaubnis nach 27 SprengG fur den Umgang und Verkehr mit explosionsgefahrlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich 2 3 Befahigungsschein nach 20 SprengG fur Beschaftigte die Umgang mit explosionsgefahrlichen Stoffen haben 2 4 Genehmigung nach 17 fur die Lagerung von explosionsgefahrlichen Stoffen 3 Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz 4 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 SprengV 5 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz 2 SprengV 6 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz 3 SprengV 7 Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz SprengKostV 8 Amtlich anerkannte technische Regeln und Richtlinien 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseEuroparechtliche Vorgaben BearbeitenDie zivile gewerbliche Nutzung von Explosivstoffen ist seit 1998 mehrmals Gegenstand der europaischen Gesetzgebung gewesen Zu nennen sind die Verordnung EU Nr 98 2013 des europaischen Parlaments und des Rates uber die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen fur Explosivstoffe die Richtlinie 2008 43 EG der Kommission zur Einfuhrung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Ruckverfolgung von Explosivstoffen fur zivile Zwecke gemass der Richtlinie 93 15 EWG des Rates die Durchfuhrungsrichtlinie 2014 58 EU der Kommission uber die Errichtung eines Systems zur Ruckverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenstanden gemass der Richtlinie 2007 23 EG des Europaischen Parlaments und des Rates die Richtlinie 2013 29 EU des Europaischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstande auf dem Markt Neufassung und die Richtlinie 2014 28 EU des Europaischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen fur zivile Zwecke Neufassung Gesetz uber explosionsgefahrliche Stoffe SprengG BearbeitenDas Gesetz uber explosionsgefahrliche Stoffe Sprengstoffgesetz SprengG regelt im Wesentlichen den Umgang den Verkehr und die Einfuhr von explosionsgefahrlichen Stoffen Das SprengG gilt sowohl fur den gewerblichen Bereich z B Hersteller Feuerwerker Steinbruchbetriebe als auch den nichtgewerblichen Bereich z B Bollerschutzen Wiederlader Grundsatzlich durfen explosionsgefahrliche Stoffe in Deutschland nur verwendet werden wenn sie zuvor zugelassen wurden Das Zulassungsverfahren wird unten beschrieben Prinzipiell durfen explosionsgefahrliche Stoffe nur Firmen oder Personen uberlassen werden die eine Erlaubnis besitzen Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in der 1 Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt Folgende Erlaubnisarten sind im SprengG verankert Erlaubnis nach 7 SprengG fur den Umgang Verkehr und Einfuhr von mit explosionsgefahrlichen Stoffen im gewerblichen Bereich Bearbeiten Diese Erlaubnis benotigen Unternehmen die mit explosionsgefahrlichen Stoffen umgehen wollen Der Umgang im Sinne des SprengG umfasst das Herstellen Bearbeiten Verarbeiten Verwenden Aufbewahren Vernichten Verbringen sowie innerhalb der Betriebstatte das Uberlassen die Empfangnahme und den Transport dieser Stoffe Somit benotigen Hersteller von explosionsgefahrlichen Stoffen eine derartige Erlaubnis ebenso die Firmen die solche Stoffe kaufen und verwenden mochten Typische Erlaubnisinhaber sind Herstellungsbetriebe von gewerblichen und militarischen Sprengstoffen und Munition Gewerbliche Wiederlader von Munition Feuerwerksfirmen Abbrennen von Grossfeuerwerk Steinbruchbetriebe Durchfuhrung von Gewinnungssprengungen Abbruchbetriebe Abbruch von Gebauden mittels Sprengung Firmen die im Film und Fernsehbereich Spezialeffekte mit Hilfe von explosionsgefahrlichen Stoffen darstellen Entwicklung und Produktion von Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeugen wie zum Beispiel Airbags nbsp Erlaubnis 27 SprengG aussen nbsp 27 SprengG Inhaber und Stoffe nbsp 27 SprengG LieferbescheinigungErlaubnis nach 27 SprengG fur den Umgang und Verkehr mit explosionsgefahrlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich Bearbeiten Der Umgang mit explosionsgefahrlichen Stoffen im privaten Bereich ist nur Personen erlaubt die eine Erlaubnis nach 27 SprengG besitzen Typische Beispiele fur den privaten Umgang sind Bollerschiessen Wiederladen von Munition VorderladerschiessenDie Erlaubnis berechtigt zum Erwerb Transport Verwenden und Aufbewahren der explosionsgefahrlichen Stoffe Die Einfuhr und auch jedwedes Bearbeiten der Stoffe ist nicht erlaubt Verboten ist auch das Herstellen von explosionsgefahrlichen Stoffen Personen die eine Erlaubnis nach 27 SprengG beantragen mussen in der Regel das 21 Lebensjahr vollendet haben und ein Fachkundezeugnis sowie ein waffenrechtliches Bedurfnis s o nachweisen konnen In Ausnahmefallen kann die Behorde Personen ab 18 Jahren zulassen Des Weiteren erfolgt eine Uberprufung nach dem SprengG grosstenteils identisch mit der Uberprufung gemass WaffG auf Zuverlassigkeit und personliche Eignung noch vor der Teilnahme an dem entsprechenden Fachkundelehrgang Spatestens vor Lehrgangsbeginn muss der Teilnehmer seine Unbedenklichkeitsbescheinigung UB nach dem SprengG dem Seminarleiter vorlegen Die erteilte Erlaubnis wird regelmassig auf 5 Jahre befristet und nennt den Verwendungszweck die zu erwerbende Menge und den Stoff im Zeitraum der Gultigkeit Samtlicher Bezug von Stoffen die dem SprengG unterliegen muss von den Uberlassern auf den Seiten mit den Lieferbescheinigungen eingetragen werden Die Erlaubnis kann nach Ablauf von 5 Jahren verlangert werden wenn das waffenrechtliche Bedurfnis fortbesteht und Zuverlassigkeit sowie personliche Eignung gegeben sind Eine erneute Fachkundeprufung wird nur gefordert wenn aufgrund der Lieferbescheinigung ersichtlich ist dass der Erlaubnisinhaber die genehmigte Tatigkeit in der Vergangenheit nicht ausgefuhrt hat Des Weiteren gilt die Erlaubnis bei Wiederladen von Munition ublicherweise fur alle Kaliber der gefertigten Patronen gemass 10 WaffG und 27 SprengG als Erwerbs und Besitzerlaubnis Der Inhaber erwirbt von sich selbst Ein Erwerb von Fabrikmunition im Handel ist nicht moglich Der Besitz der selbstgefertigten Munition ist bis zu 6 Monate nach Ablauf der Erlaubnis gestattet Die von einigen Behorden angewendete Praxis die Erlaubnis auf Kaliber einer bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte WBK zu beschranken ist im SprengG nicht vorgesehen und wird von den Verwaltungsgerichten regelmassig kassiert Befahigungsschein nach 20 SprengG fur Beschaftigte die Umgang mit explosionsgefahrlichen Stoffen haben Bearbeiten Beschaftigte die Umgang mit explosionsgefahrlichen Stoffen haben benotigen fur ihre Arbeit einen Befahigungsschein Fur die Erlangung eines Befahigungsscheines sind folgende Voraussetzungen notwendig Mindestalter von 21 Jahren Zuverlassigkeit Die Zuverlassigkeit wird von den Behorden durch die Abfrage von Bundeszentralregister zentralem staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister und Polizei festgestellt Personliche Eignung keine Alkohol oder Drogensucht keine Fremd oder Eigengefahrdung Fachkunde Der Inhaber eines Befahigungsscheines muss einen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachkundelehrgang erfolgreich besucht haben Fur die verschiedenen Arbeitsgebiete gibt es bestimmte Lehrgange die absolviert werden mussen Beispielsweise muss jemand der Gebaude mittels Sprengung abbrechen mochte den Grundlehrgang Allgemeine Sprengarbeiten und den Sonderlehrgang Sprengung von Bauwerken und Bauwerksteilen erfolgreich absolvieren Zum Teil ist der Nachweis uber regelmassig besuchte Wiederholungslehrgange zu erbringen Der Befahigungsschein ist bundesweit gultig und darf wegen der grundgesetzlich geschutzten Berufsfreiheit nicht auf bestimmte Betriebe beschrankt werden Fur den Erlaubnisinhaber zustandig ist die Sprengstoffbehorde in deren Bezirk der gewohnliche Aufenthalt in der Regel ist dies der Hauptwohnsitz erfolgt Genehmigung nach 17 fur die Lagerung von explosionsgefahrlichen Stoffen Bearbeiten Grundsatzlich ist fur die Aufbewahrung von explosionsgefahrlichen Stoffen eine Genehmigung nach 17 SprengG notwendig In der 2 Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind Ausnahmen enthalten die in Abhangigkeit von der Art und Menge der Stoffe die gesetzliche Befreiung von der Genehmigungspflicht bilden Die Ausnahmen der 2 SprengV sind in den Anlagen 6 und 6a zur 2 SprengV abgebildet Uberschreiten die aufzubewahrenden Mengen die Maximalmengen in den Tabellen der Anlagen 6 und 6a so ist eine Genehmigung nach 17 SprengG ab einer Lagerkapazitat von 10 Tonnen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 Bundes Immissionsschutzgesetz notwendig Die Genehmigung nach 17 SprengG schliesst andere das Lager betreffende behordliche Entscheidungen insbesondere baurechtlicher Art mit ein Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auf explosionsgefahrliche Stoffe nach 1 Abs 1 und Abs 3 SprengG zum Sprengen bestimmte explosionsfahige Stoffe die nicht explosionsgefahrlich nach Anlage 1 SprengG sind Zundmittel und pyrotechnische Gegenstande andere Gegenstande die explosionsgefahrliche Stoffe nach 1 Abs 1 oder Abs 3 SprengG oder explosionsfahige Stoffe im Sinne des 1 Abs 2 Nr 1 SprengG enthalten Abschnitt 17 Nr 1 SprengVwV Nicht der Genehmigungspflicht unterliegen explosionsgefahrliche Stoffe die unter den Voraussetzungen des 1 Abs 2 Nr 2 bis 5 der 2 SprengV von deren Anwendungsbereich ausgenommen sind oder die in kleinen Mengen nach 6 der 2 SprengV in Verbindung mit Nummer 4 des Anhangs zur 2 SprengV aufbewahrt werden Abschnitt 17 Nr 2 SprengVwV Die Genehmigung nach 17 SprengG ist keine Personalerlaubnis sondern rein anlagebezogen Sie wird daher nur versagt wenn das Lager und dessen Betrieb den nach 17 Abs 2 SprengG zu stellenden Anforderungen an den Standort die Bauweise und die Einrichtung nicht entsprechen Gegenstand der Prufung sind die Errichtung der Betrieb und jede wesentliche Anderung der Beschaffenheit oder des Betriebes eines Lagers 17 Abs 1 Satz 1 SprengG Abschnitt 17 Nr 3 SprengVwV Zur Errichtung gehoren der Bau und die Einrichtung eines Lagers Abschnitt 17 Nr 4 1 SprengVwV Der Betrieb eines Lagers umfasst die gesamte Betriebsweise einschliesslich der Unterhaltung des Lagers Abschnitt 17 Nr 4 2 SprengVwV Die Anderung eines Lagers ist als wesentlich anzusehen wenn die Anderung besorgen lasst dass zusatzliche oder andere Gefahren fur Leben Gesundheit oder Sachguter Beschaftigter oder Dritter herbeigefuhrt werden vgl 17 Abs 6 SprengG Ist die Anderung nicht wesentlich so ist eine Genehmigung nach baurechtlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen Abschnitt 17 Nr 4 3 SprengVwV Die Versagungsgrunde nach 17 Abs 2 SprengG sind abschliessend Liegen Versagungsgrunde nicht vor so hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung Abschnitt 17 Nr 5 SprengVwV Der Versagungsgrund nach 17 Abs 2 Nr 1 SprengG verpflichtet die zustandige Behorde zu prufen ob Vorsorge gegen Gefahren fur Leben Gesundheit und Sachguter Beschaftigter oder Dritter getroffen ist Die sicherheitstechnischen Anforderungen die im Einzelnen an die verschiedenen Lager zu stellen sind sind im Anhang zur 2 SprengV vorgeschrieben und ergeben sich im Ubrigen aus den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln Diese sind insbesondere den Sprengstofflager Richtlinien zu entnehmen die vom Bundesminister fur Arbeit und Sozialordnung aufgestellt und im Bundesarbeitsblatt Fachbeilage Arbeitsschutz bekanntgemacht werden Abschnitt 17 Nr 5 1 SprengVwV Zu den anderen offentlich rechtlichen Vorschriften im Sinne des 17 Abs 2 Nr 2 SprengG gehoren insbesondere Vorschriften des Baurechts und des Immissionsschutzrechts Ausserdem hat die Behorde im Genehmigungsverfahren Belangen des Arbeitsschutzes Rechnung zu tragen Abschnitt 17 Nr 5 2 SprengVwV Die zustandige Behorde kann auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs zur 2 SprengV unter den Voraussetzungen des 3 Abs 1 der 2 SprengV zulassen Diese Voraussetzungen sind fur die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstande in Verkaufsraumen von Geschaftshausern im Sinne der Waren und Geschaftshausverordnungen der Lander jedenfalls dann gegeben wenn die in der Anlage genannten Anforderungen erfullt werden Abschnitt 17 Nr 5 3 SprengVwV Die Genehmigung kann inhaltlich beschrankt werden z B auf bestimmte Arten und Mengen explosionsgefahrlicher Stoffe sie kann ferner unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden 17 Abs 3 SprengG Abschnitt 17 Nr 6 SprengVwV Soweit Bauteile oder Systeme insbesondere Schranklager nach ihrer Bauart zugelassen sind beschrankt sich die Prufung der Behorde auf die ubrigen Bauteile sowie den Standort die Art des Einbaus und den Betrieb des Lagers Wegen des Verfahrens der Bauartzulassung wird auf 5 der 2 SprengV verwiesen Abschnitt 17 Nr 7 SprengVwV Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz BearbeitenDie Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz SprengVwV 1 konkretisiert das Sprengstoffgesetz Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 SprengV Bearbeiten Hauptartikel Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz Zulassung von explosionsgefahrlichen Stoffen Ausnahmen vom Sprengstoffgesetz Vertreiben und Uberlassen Fachkunde und Prufungsverfahren zuletzt geandert durch Art 1 der Verordnung vom 11 Juni 2017 BGBl I S 1617 Feuerwerkskorper der Kategorien I II III T1 und T2 die in Deutschland verkauft werden mussen eine Zulassung der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung haben Feuerwerkskorper der Kategorie IV Grossfeuerwerk benotigen hingegen ein neu eingefuhrtes Qualitatssicherungsverfahren durch eine entsprechend zertifizierte Stelle Feuerwerkskorper der Kategorie II Silvesterfeuerwerk durfen ausser von Erlaubnisinhabern nach 7 20 oder 27 SprengG nur an Silvester oder Neujahr und dann auch nur von volljahrigen Personen abgebrannt werden Fur diese Gegenstande besteht ausserhalb der in 22 Abs 1 der 1 SprengV aufgefuhrten Zeiten ein Verkaufsverbot Im Einzelfall sind auf Antrag Ausnahmen von der Verkaufs und Abbrennzeit durch die zustandige Gemeindeverwaltung Ortspolizeibehorde Ordnungsamt moglich Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz 2 SprengV BearbeitenAufbewahrung von explosionsgefahrlichen Stoffen zuletzt geandert durch Art 111 des Gesetzes vom 29 Marz 2017 BGBl I S 626 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz 3 SprengV BearbeitenAnzeige von Sprengungen zuletzt geandert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 25 Juli 2013 BGBl I S 2749 Wichtige Bestimmungen Feuerwerksraketen oder Modellraketentreibsatze mit mehr als 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse durfen nur an Inhaber einer Erlaubnis nach 7 oder 27 SprengG abgegeben werden Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz SprengKostV BearbeitenDie Gebuhren fur Amtshandlungen Prufungen und Untersuchungen nach dem Sprengstoffgesetz und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen bestimmen sich nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz SprengKostV zuletzt geandert durch Art 4 des Gesetzes vom 15 Juni 2005 BGBl I S 1626 2 Amtlich anerkannte technische Regeln und Richtlinien BearbeitenAuf untergesetzlicher Ebene existieren ausserdem zahlreiche technische Regeln und Richtlinien zur Bauweise Lagerung Kennzeichnung und Diebstahlsicherung explosionsgefahrlicher Stoffe sowie fur die Durchfuhrung von Sprengarbeiten 3 Literatur BearbeitenErich Apel Andreas Keusgen Hrsg Sprengstoffgesetz Band 2 Heymanns Koln ISBN 978 3 452 18464 1 Loseblattausgabe seit 1970 Georg Erbs Max Kohlhaas Hrsg Strafrechtliche Nebengesetze Band 1 C H Beck Munchen 2013 Munchener Kommentar zum StGB Band 5 Nebenstrafrecht Munchen 2007 Georg Koller Neuregelung des Rechts der explosionsgefahrlichen Stoffe Weka Verlag Kissing 1977 ISBN 3 8111 4910 5 Hans Schmatz Matthias Nothlichs Hrsg Sprengstoffgesetz 2 Auflage Schmidt Berlin 2011 ISBN 3 503 01546 9 Loseblattausgabe Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Sprengstoffgesetz 1884 Quellen und Volltexte Text des Sprengstoffgesetzes Text der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Text der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Text der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Text der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Aktuelle Informationen und Stofflisten zu Explosivstoffen der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung BAM Aktuelle Informationen und Stofflisten zu sonstigen explosionsgefahrlichen Stoffen der chemischen Industrie der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung BAM Einzelnachweise Bearbeiten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz SprengVwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10 Marz 1987 BAnz Nr 60a vom 10 Marz 1987 Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz vom 14 April 1978 BGBl I S 503 vgl die Zusammenstellung Sprengstoffrecht Spreng Website der Gewerbeaufsicht Baden Wurttemberg abgerufen am 14 Februar 2023Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sprengstoffrecht Deutschland amp oldid 236053003