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Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 SprengV ist eine Durchfuhrungsverordnung des Bundesministers des Innern und fur Heimat zum deutschen Sprengstoffgesetz SprengG BasisdatenTitel Erste Verordnung zum SprengstoffgesetzAbkurzung 1 SprengVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Sprengstoffgesetz Gesetz uber OrdnungswidrigkeitenRechtsmaterie Wirtschaftsrecht GewerberechtFundstellennachweis 7134 2 1Erlassen am 23 November 1977 BGBl I S 2141 Inkrafttreten am 1 Dezember 1977Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 20 Dezember 2021 BGBl I S 5238 Inkrafttreten derletzten Anderung 24 Dezember 2021 Art 2 VO vom 20 Dezember 2021 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht 1 2 Eigenschaften Kennzeichnung und Verkauf von Explosivstoffen 1 3 Fachkundenachweis 1 4 Sprengmittelverzeichnis 1 5 Sachverstandigenausschuss 1 6 Ordnungswidrigkeiten 2 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenAusnahmen von der Erlaubnispflicht Bearbeiten Im I Abschnitt 1 bis 4 1 SprengV wird der Umgang mit einzelnen Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenstanden unter bestimmten Voraussetzungen von der Erlaubnispflicht gem 7 27 SprengG ausgenommen Dazu zahlen etwa Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstande der Kategorie P2 vgl 3a Abs 1 Nr 3 SprengG die als Signalmittel in der Schifffahrt oder in der Luft und Raumfahrt beim Wasser und Luftsport oder beim Bergsteigen zur Rettung von Menschen bestimmt sind oder das Treibladungs oder Bollerpulver um bei besonderem Anlass Salut zu schiessen 1 1 SprengV Nicht erlaubnispflichtig ist auch der Umgang mit kleinen Mengen von Explosivstoffen pyrotechnischen Gegenstanden und von sonstigen explosionsgefahrlichen Stoffen nach 1 Abs 4 Nr 1 SprengG fur wissenschaftliche analytische medizinische und pharmazeutische Zwecke in Instituten und Laboratorien etwa durch Arzte Zahnarzte Tierarzte oder Apotheker 2 1 SprengV Eigenschaften Kennzeichnung und Verkauf von Explosivstoffen Bearbeiten Der II Abschnitt 6 bis 7 1 SprengV regelt bestimmte Anforderungen an die einzelnen Explosivstoffe pyrotechnischen Gegenstande sowie sonstigen explosionsgefahrlichen Stoffe und Sprengzubehor 6 Abs 1 in Verbindung mit der Anlage II zur 1 SprengV verlangt beispielsweise die Homogenitat und thermische Stabilitat von Mischungen sowie bei Zundleitungen eine ausreichende Biegsamkeit und Biegefestigkeit Die fraglichen Stoffe sind auch ausreichend zu markieren und zu bezeichnen 6a 7 1 SprengV Im III Abschnitt 9 bis 13 1 SprengV ist ein besonderes Pruf und Zulassungsverfahren durch die Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung BAM geregelt die die gepruften Stoffe ausserdem umfangreich zu dokumentieren hat Abschnitt IV 14 bis 19 1 SprengV enthalt vor allem Vorschriften uber die Kennzeichnung und die Verpackung explosionsgefahrlicher Stoffe an andere Die Verpackung muss gefahrgutrechtlich zugelassen und so beschaffen sein dass sie keine nach dem Stand der Technik vermeidbare Erhohung der Gefahr bewirkt oder durch gewohnliche thermische oder mechanische Beanspruchung kein pyrotechnischer Gegenstand ausgelost wird Sie muss ausserdem bestimmten Vorschriften gemass gekennzeichnet sein CE Kennzeichnung Der V Abschnitt 20 bis 24 1 SprengV betrifft den Verkauf und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstande 1 20 1 SpengV macht die Abgabe von einer bestimmten Altersgrenze abhangig die Verwendung auch von dem Innehaben einer Erlaubnis nach 7 oder 27 SprengG Feuerwerkskorper durfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 28 bis 31 Dezember uberlassen werden Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstande in unmittelbarer Nahe von Kirchen Krankenhausern Kinder und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebauden oder Anlagen ist verboten 23 Abs 1 1 SprengV Feuerwerke in der Zeit vom 2 Januar bis zum 30 Dezember sind anzeigepflichtig 23 Abs 1 1 SprengV Effekte mit pyrotechnischen Gegenstanden und pyrotechnischen Satzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefahrlichen Stoffen in Film und Fernsehproduktionsstatten mussen vorher gemass der beabsichtigten Verwendung erprobt werden 23 Abs 6 1 SprengV Fachkundenachweis Bearbeiten Abschnitt VII bis IX 29 bis 44 1 SprengV in Verbindung mit 9 Abs 3 SprengG behandeln den fur die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefahrlichen Stoffen erforderlichen Fachkundenachweis Es mussen ausreichende technische und rechtliche Kenntnisse uber den Umgang und Verkehr mit explosionsgefahrlichen Stoffen nachgewiesen werden Diese Kenntnisse vermitteln staatlich anerkannte Grund Sonder oder Wiederholungslehrgange 32 1 SprengV 2 Die Lehrgangsteilnehmer mussen das 21 Lebensjahr vollendet haben zuverlassig und personlich geeignet sein Die Zuverlassigkeit und die personliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachzuweisen 3 Die erforderliche Zuverlassigkeit besitzt insbesondere nicht wer einschlagig vorbestraft Mitglied einer verfassungswidrigen Partei oder eines verbotenen Vereins ist Vor Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher unter anderem eine unbeschrankte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt 8a SprengG Sprengmittelverzeichnis Bearbeiten Abschnitt X 41 bis 44 1 SprengV enthalt nahere Bestimmungen uber das von dem Inhaber einer gewerblichen Erlaubnis nach 7 SprengG zu fuhrende Verzeichnis uber Art und Herkunft Menge und Verbleib der im Unternehmen verwendeten explosionsgefahrlichen Stoffe Das Verzeichnis ist nach der Art der explosionsgefahrlichen Stoffe und der Zundmittel getrennt und hinsichtlich seiner Richtigkeit und Vollstandigkeit in Anlehnung an die Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung im Handelsrecht zu fuhren 41 Abs 2 Satz 5 1 SprengV 239 HGB Sachverstandigenausschuss Bearbeiten Nach Abschnitt XI 45 1 SprengV in Verbindung mit 6 Abs 2 SprengG wurde beim Bundesministerium des Innern ein Sachverstandigenausschuss fur explosionsgefahrliche Stoffe gebildet Dieser gehort zu den wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung 4 Zu den Aufgaben des Ausschusses gehort es dem Stand der Technik entsprechende Regeln und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse fur die dem SprengG unterliegenden Stoffe und Gegenstande einschliesslich deren Einstufung und Kennzeichnung zu ermitteln 5 Ordnungswidrigkeiten Bearbeiten Verstosse gegen 46 1 SprengV in Verbindung mit 41 Abs 1 Nr 16 SprengG beispielsweise die unbefugte Uberlassung von Feuerwerkskorpern einer bestimmten Kategorie konnen mit einem Bussgeld von zehn bis zu funfzigtausend Euro geahndet werden Einzelnachweise Bearbeiten vgl Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskorpern Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 18 Januar 2018 vgl Anerkannte Lehrgangstrager nach 1 SprengV Verzeichnis der staatlich anerkannten Lehrgange gemass 32 der 1 Verordnung zum Sprengstoffgesetz Website der Europaischen Agentur fur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz EU O SHA abgerufen am 29 April 2019 vgl beispielsweise Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 SprengV zur Erlangung der Fachkunde Landesdirektion Sachsen abgerufen am 29 April 2019 Wissenschaftliche Beratungsgremien bei der Bundesregierung und im Bundestag Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 8 September 2010 S 28 vgl beispielsweise Technische Regel zum Sprengstoffrecht Kennzeichnung von explosionsgefahrlichen Stoffen deren Verpackung und Sprengzubehor SprengTR 100 Kennzeichnung vom 9 April 2014 BAnz vom 30 April 2014 B2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz amp oldid 229779401