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Der zum Marktgewerbe gehorende Spezialmarkt ist nach der Legaldefinition des 68 Abs 1 GewO eine im Allgemeinen regelmassig in grosseren Zeitabstanden wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Gewerberecht kennt drei Gewerbeformen und zwar das an einen festen Standort gebundene stehende Gewerbe als Grundform des Gewerberechts 1 das ohne festen Standort auskommende Reisegewerbe und das Marktgewerbe das zwar einen Standort haben kann diesen aber wechseln darf Das Gewerberecht knupft an diese Gewerbeformen unterschiedliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Erlaubnis Die gewerbliche Tatigkeit darf im Marktgewerbe seinen temporaren Standort wechseln wahrend das stehende Gewerbe an seinen Standort gebunden ist Im Gegensatz zum Reisegewerbe ist das Marktgewerbe nicht scharfer reguliert sondern gegenuber dem stehenden Gewerbe privilegiert 2 Das Marktgewerbe setzt sich aus den Unterarten Messen 64 GewO Ausstellungen 65 GewO Grossmarkte 66 GewO Wochenmarkte 67 GewO Spezialmarkte 68 Abs 1 GewO und Jahrmarkte 68 Abs 2 GewO zusammen Arten BearbeitenSpezialmarkte sind dadurch gekennzeichnet dass nur ganz bestimmte Waren feilgeboten werden Zulassig sind z B Warenkategorien wie Mobel Munzen Topferwaren Kleinvieh oder Einrichtungsgegenstande Auf den Spezialmarkten durfen auch unterhaltende Tatigkeiten wie z B Ritterspiele angeboten werden Jahrmarkte hingegen sind ebenfalls Spezialmarkte unterscheiden sich jedoch durch das breitere Warenangebot Jahrmarkte sind z B Weihnachtsmarkte Oktoberfeste und Mittelalterveranstaltungen Rechtsfragen BearbeitenDie Merkmale eines Spezialmarkts sind in 68 Abs 1 GewO wie folgt definiert Begrenzung auf ein Spezialgebiet nur ein Spezialmarkt pro Monat ist auf einem abgegrenzten Gebiet zulassig Eintrittsgeld kann erhoben werden Veranstaltung findet regelmassig statt und ist zeitlich begrenzt 3 Eine Festsetzung gemass 69 GewO ist auf Antrag moglich Dabei sind von der zustandigen Behorde Gegenstand Zeit Offnungszeiten und Platz fur jeden Fall der Durchfuhrung festzusetzen Vom Veranstalter muss ein Antrag auf Festsetzung bei der Genehmigungsbehorde eingereicht werden Dies kann das Ordnungs oder Gewerbeamt sein Mit diesem Antrag mussen alle weiteren Unterlagen eingereicht werden Dies sind Informationen zum Spezialmarkt und eine Skizze ein polizeiliches Fuhrungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister jeweils zur Vorlage bei einer Behorde ein Nachweis uber die Versicherung und eine Ubersicht uber weitere geplante Aktivitaten z B ein Feuerwerk Liegt der Antrag vollstandig vor werden von der Genehmigungsbehorde Stellungnahmen aller Beteiligter eingeholt z B der IHK der Feuerwehr der Polizei und dem Umweltamt Nach Abschluss des Verfahrens erhalt der Veranstalter einen Bescheid welcher alle wesentlichen Informationen sowie die Kosten enthalt und geniesst Marktprivilegien wie den Wegfall der Sonn und Feiertagsruhe oder die Ausnahme aus dem Ladenoffnungsgesetz Der Bescheid muss wahrend des Spezialmarktes mitgefuhrt und ggf bei einer Kontrolle vorgezeigt werden konnen Gegen den Bescheid ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zulassig 4 Einzelnachweise Bearbeiten Rolf Stober Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht 2007 S 36 Reiner Schmidt Hrsg Offentliches Wirtschaftsrecht Besonderer Teil 1 1995 S 91 Ubersicht der IHK Berlin PDF Datei abgerufen am 16 Juli 2018 Severin Robinski Gewerberecht 2 Auflage Verlag C H Beck Tubingen 2002 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spezialmarkt amp oldid 201207842