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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein privates Verausserungsgeschaft erfolgt bei der Verausserung eines zum Privatvermogen gehorenden Vermogensgegenstandes Verausserungsgewinne und verluste werden im Einkommensteuerrecht zu den sonstigen Einkunften gezahlt Der Versuch Preissteigerungen knapper nicht alltaglicher Guter wie Grundstucke Immobilien Kunstwerke und Antiquitaten gewinnbringend auszunutzen kann als wirtschaftliche Tatigkeit betrachtet werden und zur Besteuerung fuhren Nicht primar auf Gewinn ausgerichtete Geschafte werden uber minimale Haltezeiten des Guts nach der Anschaffung die Verausserungsfrist fruher und umgangssprachlich Spekulationsfrist und die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken abgegrenzt und von der Steuer freigestellt Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 1 1 Verausserungsgewinn 1 2 Rechtsentwicklung 2 In der Schweiz 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenWahrend man allgemein auch die Verausserung von Kapitalanlagen als private Verausserungsgeschafte bezeichnen konnte hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden auch Gegenstande die keine Kapitalanlagen sind zu erfassen Ein privates Verausserungsgeschaft kann nur vorliegen wenn das verausserte Wirtschaftsgut nicht einer anderen Einkunftsart Land und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbstandige Tatigkeit zuzurechnen ist Subsidiaritatsgrundsatz Fur den Anwendungsbereich der privaten Verausserungsgeschafte gibt es folgende Falle 23 EStG Verausserung eines Grundstucks wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verausserung nicht mehr als zehn Jahre betrug Verausserung eines anderen Wirtschaftsgutes das nicht dem taglichen Gebrauch diente wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verausserung nicht mehr als ein Jahr betrug betrifft z B Edelmetalle und Kunst Verausserung eines Wirtschaftsguts aus dessen Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkunfte erzielt wurden wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verausserung nicht mehr als zehn Jahre betrug Verausserungsgewinn Bearbeiten Der Gewinn oder Verlust aus Verausserungsgeschaften wird als Unterschied zwischen Verausserungspreis einerseits und den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits ermittelt Die Anschaffungs und Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen fur Abnutzung erhohte Absetzungen und Sonderabschreibungen soweit sie bei der Ermittlung der Einkunfte abgezogen worden sind 23 Abs 3 S 4 EStG Hierdurch werden Steuerminderungen aus vergangenen Jahren angerechnet und de facto ruckgangig gemacht Dem Bundesfinanzhof zufolge liegt jedoch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor da Wertsteigerungen von Wirtschaftsgutern als Gewinne nicht aber nach der Logik der Uberschusseinkunfte erfasst werden 1 Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen privaten Verausserungsgeschaften ist moglich jedoch nicht mit positiven Einkunften anderer Einkunftsarten Die nicht verrechenbaren Verluste werden gesondert festgestellt und konnen in das vorangegangene Jahr zuruck bzw das oder die folgenden Jahre vorgetragen werden Bei einem entsprechenden Verlustruck bzw vortrag ist die Verrechnung wiederum nur mit positiven Einkunften aus privaten Verausserungsgeschaften moglich Sobald solche vorliegen muss eine Verrechnung erfolgen Die Gewinne aus privaten Verausserungsgeschaften bleiben jahrlich bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei Bis zum Veranlagungszeitraum 2007 betrug die Freigrenze 512 Euro Rechtsentwicklung Bearbeiten veraltet Vor 1999 betrug die Spekulationsfrist lediglich sechs Monate fur Wertpapiere und zwei Jahre fur Immobilien Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 2000 2002 vom 24 Marz 1999 Bundesgesetzblatt I S 402 wurde die Frist fur Grundstucke auf zehn Jahre und fur Wertpapiere auf ein Jahr verlangert Das galt bei Immobilien auch fur Falle in denen die Zwei Jahres Frist bereits abgelaufen war Hierin sah das Bundesverfassungsgericht eine unzulassige Ruckwirkung 2 Verausserungsgeschafte bei Wertpapieren insbesondere Aktien unterlagen ab 2002 dem Halbeinkunfteverfahren Das Bundesverfassungsgericht erklarte mit Entscheidung vom 9 Marz 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Verausserungsgeschaften sogenannte Spekulationssteuer mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 fur verfassungswidrig wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen 3 Diese liege darin dass nach der gesetzlichen Regelung fur diese Steuer die Daten nur sehr unzureichend erfasst und gepruft werden konnen sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmoglichkeit auf die blosse Steuererklarung verlasse Dies fuhre im Ergebnis dazu dass der Staat nur auf die redlich erklarten Gewinne zugreifen konne nicht aber auf alle Steuerpflichtigen was einer Freiwilligensteuer gleichkomme sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit umgangssprachlich und in der politischen Diskussion auch als Dummensteuer bezeichnet Unter anderem um dieses Problem zu losen fuhrte der Gesetzgeber das Kontenabrufverfahren auch zur Gefahren Terrorabwehr nach dem 11 September 2001 und auch fur strafrechtliche Zwecke und die Jahresbescheinigung 24c EStG a F ein Mittels Kontenabrufverfahren konnen die Finanzbehorden feststellen welche Konten der Steuerpflichtige hat Mit der Jahresbescheinigung bescheinigen die Banken den Kunden die entstandenen Gewinne Verluste aus privaten Verausserungsgeschaften Die Abkehr von der Durchschnittsbewertung der steuerpflichtigen Positionen bis 2003 und Hinwendung zum FIFO Verfahren ab 2004 first in first out die alteste Position wird zuerst abgebaut ist die einfache Erfullung der Gegenforderung der Banken die seit 2005 die Verausserungsgewinne der Depotinhaber ermitteln mussen Mit Einfuhrung der Abgeltungsteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurden private Verausserungsgewinne seit 1 Januar 2009 im Bereich der Kapitalanlagen generell und auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig Bis 2013 konnten Verlustvortrage die bis 2008 entstanden sind mit Gewinnen aus der Verausserung von Kapitalanlagen verrechnet werden Folgende Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Behandlung von Wertpapieren in der Vergangenheit HEV Halbeinkunfteverfahren WP VK Wertpapierverkauf ab WP VK steuerpfl Verlustanrechnung HEV Berucksichtigung im Steuer Topf vor 1999 bis 6 Monate Rucktrag 1 Jahr Vortrag unbegrenzt nein Zunachst Entnahme steuerfreier Bestand FIFO dann Entnahme stpfl Bestand proportional alles muss also zum jeweiligen genauen Verausserungstermin gerechnet werden und der Korb aktualisiert vorgetragen werden 1999 bis 12 Monate Rucktrag 1 Jahr Vortrag unbegrenzt nein2002 ja2004 ja nun auch Entnahme stpfl Bestand als FIFO2009 fur Neufalle immer Abgeltungsteuer kein Rucktrag Vortrag unbegrenzt Altverluste verrechenbar bis 2013 nein Verausserungsverluste werden sofort gegen Verausserungsgewinne aufgerechnet In der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz unterliegen steuerpflichtige Personen bezuglich privater Verausserungsgewinne in einigen Kantonen der Grundstuckgewinnsteuer 4 s auch Steuerrecht Schweiz In Deutschland sind steuerpflichtige Personen auch bezuglich ihres Einkommens aus Verausserungsgewinnen aus Geschaften in oder uber die Schweiz weiterhin in Deutschland steuerpflichtig Die Schweizer Banken sind aber nicht verpflichtet ein den deutschen Gesetzen entsprechendes Reporting auszustellen wenngleich einige Schweizer Banken dies als Service fur deutsche Kapitalanleger bieten Literatur BearbeitenAndreas Messerer Unternehmensteuerreform 2008 Richard Boorberg Verlag Stuttgart 2007 ISBN 978 3 415 03956 8 Weblinks BearbeitenUrteil des BVerfG vom 9 Marz 2004Einzelnachweise Bearbeiten BFH vom 21 September 2005 IX B 90 05 BFH NV 2006 55 BVerfG Beschluss vom 7 Juli 2010 Az 2 BvL 14 02 2 BvL 2 04 2 BvL 13 05 Volltext A Kaindl Spekulationssteuer Abgeltungssteuer GBI Genios Verlag Munchen 2004 ISBN 978 3 7379 1314 0 google com abgerufen am 7 Juli 2023 zum Beispiel Steuergesetz des Kantons Solothurn von 1985 mit ErganzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privates Verausserungsgeschaft amp oldid 235255915