www.wikidata.de-de.nina.az
Sozialbetrug bezeichnet einen Tatbestand nach 153 d des osterreichischen Strafgesetzbuches der zum 1 Marz 2005 eingefuhrt wurde 1 Merkmale BearbeitenEin Sozialbetrug liegt vor wenn abgabenpflichtige Selbstandige oder Arbeitgeber keine oder zu geringe Sozialversicherungsbeitrage abfuhren indem sie ihre Arbeiter oder Angestellten nicht als Arbeitnehmer anmelden oder falsche Unterlagen uber die Art und Dauer eines Arbeitsverhaltnisse vorlegen oder Scheinfirmen grunden die sie auflosen sobald Beitragsforderungen der Sozialbehorden eintreffen Bedingter Vorsatz ist fur die Strafbarkeit ausreichend Der Tatbestand ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht Ubersteigen die vorenthaltenen Beitrage und Zuschlage 50 000 steigt der Strafrahmen auf sechs Monate bis funf Jahre Der Tatbestand gilt auch fur leitende Angestellte wie Geschaftsfuhrer Vorstandsmitglieder und Prokuristen Die Branchen mit dem grossten Anteil an Sozialbetrug sind die Baubranche und die Gastronomie Siehe auch BearbeitenUmgangssprachlich wird Sozialbetrug verwendet als Bezeichnung fur das betrugerische Erschleichen von Sozialleistungen Dies ist in Deutschland aber kein eigenes Delikt sondern unterliegt dem allgemeinen Betrugs Paragraphen 263 StGB In der Schweiz kann Sozialbetrug als unrechtmassiger Sozialhilfebezug gemass Art 148a StGB oder als Betrug im Sinne von Art 146 StGB gewertet werden Die strafrechtliche Beurteilung ob ein unrechtmassiger Sozialhilfebezug oder Betrug vorliegt obliegt den Strafverfolgungsbehorden Einzelnachweise Bearbeiten Neuer Straftatbestand Sozialbetrug ab 1 Marz 2005 Memento vom 23 August 2013 im Internet Archive Kanzlei Dr Klinger amp Rieger SalzburgBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialbetrug amp oldid 212219671