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Als Burgfreiheit auch Schlossfreiheit wird ein von den Mauern einer Burganlage umschlossener Wohnbezirk bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechte und Freiheiten 3 Vorkommen Auswahl 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Burger dieses Bezirks genossen bestimmte Selbstverwaltungsrechte und eventuell auch das Marktrecht spater folgte oftmals das Stadtrecht Bis in das 18 Jahrhundert blieb die Burgfreiheit eine Rechtsform von Ansiedlungen oder Einzelgebauden in der Nahe von Residenzen In den entsprechenden Bezirken wohnten uberwiegend Hofbedienstete und Adlige Sie ist vergleichbar mit dem heutigen Status von Botschaften oder Internationalen Organisationen Rechte und Freiheiten BearbeitenDie Burgfreiheiten lagen ausserhalb der Zustandigkeit von Stadtrat oder Burgermeister und unterstanden damit nicht der stadtischen Verwaltung Polizei und Gerichtsbarkeit sondern dem Hofgericht Mit ihren hauslichen Anliegen zum Beispiel Baugenehmigungen und Strasseninstandsetzung konnten sich die Bewohner direkt an den Landesherrn beziehungsweise den von ihm beauftragten Beamten wenden und mussten nicht bei einem burgerlichen Gemeinderat vorstellig werden Steuern und Abgaben waren anders geregelt oder entfielen vollig Inhaber des Burglehens besassen das Privileg von allen stadtischen Lasten und Abgaben befreit zu sein 1 Wer sich innerhalb der Burgfreiheit niederlassen wollte bedurfte der Erlaubnis des Landesherrn Vorkommen Auswahl BearbeitenBurgfreiheiten gab es unter anderem in Konigsberg Raesfeld und Blankenstein Siehe auch BearbeitenFreihof Freiheit ImmunitatsbezirkEinzelnachweise Bearbeiten Schlossfreiheit Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgfreiheit amp oldid 205210763