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Die Sachkundige Person englisch Qualified Person in der Pharmazie ist ein Begriff aus dem europaischen Arzneimittelrecht Sie ist verantwortlich fur die Einhaltung der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften uber Herstellung Prufung und Freigabe vor Inverkehrbringen eines Arzneimittels Die Sachkundige Person ist ebenfalls verantwortlich fur die luckenlose Dokumentation der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland schreibt das Arzneimittelgesetz in 15 die erforderliche Qualifikation fur die Sachkundige Person vor zusatzlich zu einer Approbation als Apotheker oder dem Zeugnis uber eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie der Chemie der Biologie der Humanmedizin oder der Veterinarmedizin abgelegte Prufung muss die Sachkundige Person eine mindestens zweijahrige praktische Tatigkeit in der Arzneimittelprufung nachweisen konnen Wenn keine Approbation als Apotheker vorliegt sind zudem Kenntnisse in den Fachern Experimentelle Physik Allgemeine und anorganische Chemie Organische Chemie Analytische Chemie Pharmazeutische Chemie Biochemie Physiologie Mikrobiologie Pharmakologie Pharmazeutische Technologie Toxikologie und Pharmazeutische Biologie nachzuweisen Fur die Herstellung und Prufung von Blutprodukten Sera Impfstoffen Allergenen Testsera Testantigenen Gentransfer Arzneimitteln Arzneimitteln zur In vivo Diagnostika mittels Markergenen Transplantaten radioaktiven Arzneimitteln und Wirkstoffen gelten abweichende Vorschriften fur die zweijahrige praktische Tatigkeit Mit der 14 Arzneimittelgesetz Novelle loste die Sachkundige Person den Herstellungs und Kontrollleiter in ihrer gesetzlichen Verantwortung und personlichen Haftung ab beide bleiben aber dennoch unverzichtbare Funktionen in einem Arzneimittelherstellungsbetrieb Wahrend fruher die Verantwortlichkeiten fur Herstellung und Prufung streng getrennt waren durch zwei unabhangig voneinander agierende Leiter ist die Sachkundige Person fur ein Arzneimittel von seiner Herstellung uber die Prufung bis hin zur Freigabe unmittelbar vor dem Inverkehrbringen verantwortlich Der Nachweis der Sachkunde wird durch Zeugnisse dokumentiert Die Anerkennung der Sachkunde erfolgt in Deutschland durch die zustandige Aufsichtsbehorde des Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Sitz hat Die Sachkundeanerkennung gilt oft nur fur einen festgelegten Tatigkeitsbereich wie z B die Herstellung spezifizierter Medizinprodukte Arzneimittel Seren oder Diagnostika Die Qualified Person fur Pharmakovigilanz entspricht in Deutschland dem Stufenplanbeauftragten im Stufenplanverfahren Schweiz BearbeitenDie entsprechende Funktion wird im Schweizer Heilmittelrecht von der Fachtechnisch verantwortlichen Person FvP ausgefullt 1 Literatur BearbeitenE Anhalt D Allhenn I Janssen O Kunze Y Moeller B Pahlen B Renger W Schmitt F Schonfeld M Schuh M W Wesch Die Qualified Person Concept Heidelberg pharma technologie journal 2 Auflage 2018 ISBN 978 3 87193 460 5 Einzelnachweise Bearbeiten https www admin ch opc de classified compilation 20180857 index html a5 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachkundige Person Arzneimittelgesetz amp oldid 216444900