www.wikidata.de-de.nina.az
Das Stufenplanverfahren nach dem deutschen Arzneimittelgesetz AMG ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beobachtung Sammlung und Auswertung von Arzneimittel risiken mit dem Ziel entsprechende Abwehrmassnahmen einleiten zu konnen Das Erkennen und Bewerten von Arzneimittelrisiken insbesondere das Auftreten von unerwunschten Arzneimittelwirkungen Wechselwirkungen mit anderen Mitteln Verfalschungen sowie das Auftreten potenzieller Gefahren fur die Umwelt bei Anwendung von Tierarzneimitteln und das Treffen entsprechender Massnahmen zur Risikoabwehr setzen die kontinuierliche Uberwachung der Arzneimittel auch nach ihrer Zulassung Pharmakovigilanz voraus unter laufender Anpassung an den Stand des Wissens In Deutschland haben die zustandigen Bundesoberbehorden Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte Paul Ehrlich Institut und Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den gesetzlichen Auftrag alle erforderlichen Tatigkeiten zu organisieren und zu koordinieren Sie stehen dabei im standigen Informationsaustausch mit den zustandigen Behorden der Bundeslander und der Zentralstelle der Lander fur Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ZLG Fachkreisen im Wesentlichen vertreten durch die Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe den pharmazeutischen Unternehmern sowie deren Bundesverbanden z B dem Bundesverband der Arzneimittel Hersteller dem Bundesministerium fur Gesundheit den Giftinformationszentralen nationalen Pharmakovigilanzzentren weiteren wissenschaftlichen und politischen Institutionen auf internationaler Ebene den Arzneimittelbehorden anderer Lander der Europaischen Arzneimittelagentur EMA der Europaischen Direktion fur die Qualitat von Arzneimitteln EDQM des Europarates und den Dienststellen der Weltgesundheitsorganisation WHO Das Stufenplanverfahren ist in zwei Gefahrenstufen unterteilt Gefahrenstufe IHier reichen zur Einleitung bereits Hinweise auf die Moglichkeit von Arzneimittelrisiken aus Die Behorden fordern dann von dem betroffenen pharmazeutischen Unternehmen eine inhaltliche Stellungnahme an zusammen mit einer Zusammenstellung der gemeldeten unerwunschten Wirkungen unter verschiedenen Aspekten Angaben zum internationalen Zulassungsstatus und zum Umfang der abgegebenen Arzneimittel Auch muss der pharmazeutische Unternehmer darlegen ob und in welchem Umfang er eigenverantwortlich Massnahmen zu ergreifen gedenkt Wenn der Verdacht auf ein Risiko ausgeraumt werden kann oder der pharmazeutische Unternehmer selber Massnahmen zur Risikoabwehr ergreift wird das Verfahren auf dieser Stufe abgeschlossen Gefahrenstufe IIKann ein Verfahren auf der Stufe I nicht abgeschlossen werden schliesst die Behorde ein Verfahren der Stufe II an Die Stufe II kann bei einem begrundeten Verdacht auf ein gesundheitliches Arzneimittelrisiko auch direkt ohne ein Vorangehen der Stufe I eingeleitet werden In einer Anhorung nimmt das betroffene Unternehmen vertreten durch den obligatorischen Stufenplanbeauftragten Stellung zu den Vorwurfen Die Bundesoberbehorden konnen folgende Massnahmen anordnen Widerruf der Zulassung Rucknahme der Zulassung Ruhen der Zulassung Auflagen Anderung oder Erganzung des Wortlautes der Gebrauchs und Fachinformation oder und der ausseren Umhullung betreffend die Indikationen Nebenwirkungen oder Gegenanzeigen Aufnahme von Warnhinweisen Anwendungsbeschrankungen Anordnung einer therapiegerechten Packungsgrosse oder eines bestimmten Behaltnisses Anordnung einer systematischen Sammlung und Dokumentation von Erkenntnissen nach der Zulassung wie z B Phase IV Studien und andere mehr StufenplanbeauftragterPharmaunternehmer die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen sind verpflichtet eine entsprechend qualifizierte Person zu beauftragen bekannt gewordene Meldungen uber Arzneimittelrisiken zu sammeln zu bewerten und die notwendigen Massnahmen zu koordinieren Stufenplanbeauftragter nach 63a des Arzneimittelgesetzes im europaischen Wirtschaftsraum auch gleichbedeutend mit der sachkundigen Person fur Pharmakovigilanz Weblinks BearbeitenBfArM Stufenplanverfahren Memento vom 23 September 2008 im Internet Archive PEI StufenplanverfahrenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stufenplanverfahren Arzneimittelgesetz amp oldid 189433725