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Die Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7 September 2005 1 auch Europaische Berufsanerkennungsrichtlinie genannt ist eine EG Richtlinie zur Verwirklichung des Europaischen Binnenmarkts im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Freizugigkeit am Arbeitsmarkt Richtlinie 2005 36 EGTitel Richtlinie 2005 36 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 7 September 2005 uber die Anerkennung von BerufsqualifikationenBezeichnung nicht amtlich BerufsanerkennungsrichtlinieGeltungsbereich EWRGrundlage Artikel 40 Artikel 47 Absatz 1 Artikel 47 Absatz 2 Satze 1 und 3 und Artikel 55 EGVVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 20 Oktober 2005Ersetzt Richtlinie 77 452 EWG Richtlinie 77 453 EWG Richtlinie 78 686 EWG Richtlinie 78 687 EWG Richtlinie 78 1026 EWG Richtlinie 78 1027 EWG Richtlinie 80 154 EWG Richtlinie 80 155 EWG Richtlinie 85 384 EWG Richtlinie 85 432 EWG Richtlinie 85 433 EWG Richtlinie 89 48 EWG Richtlinie 92 51 EWG Richtlinie 93 16 EWG Richtlinie 1999 42 EGIn nationales Rechtumzusetzen bis 20 Oktober 2007Umgesetzt durch Deutschland Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005 36 EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen der HeilberufeOsterreichEU EWR AnerkennungsverordnungFundstelle ABl L 255 vom 30 9 2005 S 22 142Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Sie wurde zuletzt geandert durch die Richtlinie 2013 55 EU die eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikationen fur bestimmte Berufe und eine Anerkennung durch den Europaischen Berufsausweis fur einige andere Berufe einfuhrte Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Zielsetzung 3 Nationale Umsetzung 3 1 Deutschland 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDie Europaische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 7 September 2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europaischen Union veroffentlicht Sie trat gemass Art 64 der RL am 20 Oktober 2005 in Kraft und musste durch die Mitgliedstaaten laut Art 63 der RL bis zum 20 Oktober 2007 umgesetzt werden Eine Vielzahl bislang geltender spezieller Richtlinien Architektenrichtlinie Diplomanerkennungsrichtlinie wurde durch die Richtlinie 2005 36 EG ersetzt Das Europaische Parlament stimmte am 9 Oktober 2013 fur eine Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie 2 am 28 Dezember 2013 erfolgte die Veroffentlichung der Richtlinie 2013 55 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 November 2013 zur Anderung der Richtlinie 2005 36 EG uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr 1024 2012 uber die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt Informationssystems IMI Verordnung Die Anderung beinhaltet u a eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikationen fur eine begrenzte Zahl von Berufen eine gegenseitige Anerkennung fur die meisten Berufe und erweiterte Moglichkeiten der kurzzeitigen Ausubung des eigenen Berufes in einem anderen Mitgliedstaat 3 2014 wurde eine ubersichtliche Datenbank uber Reglementierte Berufe im Sinne der RL veroffentlicht 4 Zielsetzung BearbeitenDie Richtlinie zur Berufsanerkennung wurde mit dem Ziel geschaffen die bis dahin existierenden 15 verschiedenen sektoralen allgemeinen und koordinierenden Richtlinien zur Berufsanerkennung zu konsolidieren und vereinfachen Die Europaische Union garantiert folgende vier Grundfreiheiten erstens die Warenverkehrsfreiheit zweitens die Arbeitnehmerfreizugigkeit und die Niederlassungsfreiheit drittens die Dienstleistungsfreiheit sowie viertens die Kapital und Zahlungsverkehrsfreiheit Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Bildungsnachweisen ist insbesondere von Relevanz fur die Personenfreizugigkeit d h die Arbeitnehmerfreizugigkeit und die Niederlassungsfreiheit sowie fur die Dienstleistungsfreiheit Durch die Berufanerkennungsrichtlinie wird fur den einzelnen Unionsburger die materielle Grundlage fur die Freizugigkeit gewahrleistet schliesslich ist diese fur den Einzelnen unvollkommen solange er nicht im europaischen Ausland seinen erlernten Beruf ausuben kann 5 Nationale Umsetzung BearbeitenDeutschland Bearbeiten Deutschland erliess im Dezember 2007 ein Umsetzungsgesetz das aber nicht zu einer vollstandigen Umsetzung der Richtlinie fuhrte Deswegen reichte die EU Kommission Klage gegen Deutschland wegen der Verletzung der Umsetzungspflicht ein Am 17 Dezember 2009 wurde durch Urteil des Europaischen Gerichtshofs EuGH in der Rechtssache C 505 08 die Verletzung der Pflicht durch Deutschland festgestellt 6 Die Kommission obsiegte da die Umsetzungsfrist durch Deutschland verletzt wurde Tatsachlich musste die Bundesrepublik Deutschland einraumen dass die endgultige Umsetzung nicht vor Ende 2009 erfolgen wurde In einem neuerlichen Anlauf brachte die Bundesregierung am 22 Juni 2011 den Entwurf fur das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den Bundestag ein BT Drs 17 6260 7 Darin festgelegt ist ein Rechtsanspruch auf Prufung ihrer Qualifikationen und auf eine zeitnahe Mitteilung daruber ob die betreffenden Abschlusse in Deutschland anerkannt werden und welche Weiterbildung andernfalls fur die vollstandige Anerkennung erforderlich ist Der Deutsche Bundestag nahm den Entwurf in seiner 130 Sitzung am 29 September 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses fur Bildung Forschung und Technikfolgenabschatzung BT Drs 17 7218 mit einigen Anderungen im Ubrigen aber unverandert an Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf nach der Vorlage der BR Drs 606 11 8 in seiner 889 Sitzung am 4 November 2011 zu Das Gesetz trat daraufhin am 1 April 2012 in Kraft 9 Siehe auch BearbeitenBinnenmarkt Informationssystem Berufsausbildung Anerkennung auslandischer Berufsabschlusse in Deutschland Gewerbeordnung 1994 Anerkennung von Ausbildungsnachweisen in Osterreich Bologna Prozess zur europaweiten Harmonisierung von Studiengangen und abschlussen Europass Rahmenkonzept mit funf Dokumenten zur Forderung der Transparenz bei Qualifikationen und KompetenzenLiteratur BearbeitenWinfried Kluth Die neue EU Berufsanerkennungsrichtlinie Regelungsgehalt und Auswirkungen fur Berufsangehorige und Berufsorganisationen In Europaische Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht Jg 2005 S 486 ff Ilka Sommer Die Gewalt des kollektiven Besserwissens Kampfe um die Anerkennung auslandischer Berufsqualifikationen in Deutschland Transcript Bielefeld 2015 ISBN 978 3 8376 3292 7 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2005 36 EG Richtlinie 2013 55 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 November 2013 zur Anderung der Richtlinie 2005 36 EG uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr 1024 2012 uber die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt Informationssystems IMI Verordnung Amtsblatt der Europaischen Union L 354 132 28 Dezember 2013 Europaische Kommission zum Werdegang der Berufsanerkennungsrichtlinie Reglementierte Berufe Datenbank Europaische Kommission Binnenmarkt Freizugigkeit von Fachkraften BMWi Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Monatsbericht 12 2008 Die neue EU BerufsanerkennungsrichtlinieEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2005 37 EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7 September 2005 Verfahren 2011 0435 COD Angenommene Texte Mittwoch 9 Oktober 2013 Strassburg Europaisches Parlament abgerufen am 7 Januar 2013 Modernisation of the Professional Qualifications Directive frequently asked questions Abgerufen am 7 Januar 2013 englisch Europaische Kommission Reglementierte Berufe Europaische Kommission veroffentlicht europaische Karte der reglementierten Berufe Pressemitteilung Brussel 8 Mai 2014 ec europa eu Reglementierte Berufe ec europa eu EuGH Urteil vom 17 Dezember 2009 C 505 08 Lexetius com 2009 3732 Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen BT Drs 17 6260 PDF 1 4 MB Ubersicht uber den Beratungsgang zu dem Gesetzentwurf auf den Seiten des Bundesrates Memento des Originals vom 29 September 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesrat de Information Memento des Originals vom 11 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmbf de des Bundesministeriums fur Bildung und ForschungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7638089 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2005 36 EG uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen amp oldid 237547822