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Die Richtlinie 93 16 EWG des Rates vom 5 April 1993 zur Erleichterung der Freizugigkeit fur Arzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome Prufungszeugnisse und sonstigen Befahigungsnachweise inoffiziell kurz Freizugigkeits Richtslinie fur Arzte regelt die gegenseitige Anerkennung der arztlichen Grund und Facharztausbildung in den Mitgliedstaaten Sie ist die massgebliche Richtlinie fur die Migration von Arzten im europaischen Wirtschaftsraum und sieht die automatische Anerkennung der in der Richtlinie aufgefuhrten Studienabschlusse und Facharztbezeichnungen in den Mitgliedstaaten vor Arzte mit Facharztausbildungen die fur sein Herkunftsland in der Richtlinie nicht vorgesehen sind mussen auf Anforderung im Aufnahmestaat vorgeschriebene Weiterbildungsbedingungen erfullen d h einen entsprechenden Abschluss im Aufnahmestaat erwerben Weiterbildungszeiten die bereits im Herkunftsstaat abgeleistet wurden mussen dabei angerechnet werden Die Richtlinie 93 16 EWG und ihre Nachfolger sehen Mindestanforderungen an die arztliche Grundausbildung und die facharztliche Weiterbildung vor Die allgemeinmedizinische Ausbildung wird separat in Titel IV der Richtlinie behandelt da es hier starke Unterschiede in den spezifischen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten gab Im Zuge dieser Harmonisierung wurde in Deutschland die Berufsbezeichnung des Praktischen Arztes abgeschafft und durch eine Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner ersetzt Richtlinie 93 16 EWGTitel Richtlinie 93 16 EWG des Rates vom 5 April 1993 zur Erleichterung der Freizugigkeit fur Arzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome Prufungszeugnisse und sonstigen BefahigungsnachweiseBezeichnung nicht amtlich Freizugigkeits Richtslinie fur ArzteDatum des Rechtsakts 5 April 1993Veroffentlichungsdatum 7 Juli 1993Inkrafttreten 15 April 1993Ersetzt durch Richtlinie 2005 36 EGAusserkrafttreten 19 Oktober 2007Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Staatsangehorigen der Mitgliedstaaten sind berechtigt im Aufnahmestaat die in ihrem Herkunftsstaat erworbene Ausbildungsbezeichnung zu fuhren Zum 1 Juni 2002 trat ein Abkommen mit der Schweiz in Kraft welches die Richtlinie 93 16 unter der Annahme der Schweiz als fiktiver Mitgliedstaat ebenda implementierte Neben Anpassungen nach der Aufnahme von Osterreich Finnland und Schweden in die EU 1 Mai 2004 wurde die Richtlinie 93 16 mehrfach erganzt Richtlinie 97 50 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 6 Oktober 1997 anderte einige Details in verschiedenen Artikeln und fuhrte Artikel 44a ein Ziel war ein effizientes Anderungsverfahren zu schaffen um auf Veranderungen bei der medizinischen Ausbildung zeitnah reagieren zu konnen Richtlinie 98 21 EG der Kommission vom 8 April 1998 fuhrte die Bezeichnung Arbeitsmedizin in Belgien und Luxemburg ein und anderte die in den Niederlanden verwendete Bezeichnung Daneben wurde fur Schweden die Bezeichnung Socialmedicin erganzt Richtlinie 98 63 EG der Kommission vom 3 September 1998 anderte einige Facharztbezeichnungen in den Mitgliedstaaten vor allem in Grossbritannien Richtlinie 99 46 EG der Kommission vom 21 Mai 1999 anderte auf Antrag von Italien verschiedene Facharztbezeichnungen fur dieses Land Richtlinie 2001 19 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 14 Mai 2001 verbesserte die Freizugigkeit fur Arzte durch Vereinfachung oder Abschaffung von Eignungsprufungen oder verlangter Berufserfahrung Weiterhin sollte die Rechtssicherheit fur Abschlusse aus Drittlandern verbessert werden und die automatische Anerkennung von Befahigungsnachweisen wurde auch auf andere medizinische Berufe wie Apotheker Zahnarzte oder Krankenschwestern ausgeweitet Die Richtlinie 93 16 EWG wurde am 19 Oktober 2007 ausser Kraft gesetzt und durch die Richtlinie 2005 36 EG ersetzt 1 Einzelnachweise Bearbeiten EUR Lex 32005L0036 EN EUR Lex In eur lex europa eu 7 September 2005 abgerufen am 20 Juli 2020 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 93 16 EWG amp oldid 202054375