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UN Sicherheitsrat Resolution 242Datum 22 November 1967Sitzung 1382Kennung S RES 242Abstimmung Dafur 15 Dagegen 0 Enthaltungen 0Gegenstand NahostkonfliktErgebnis AngenommenZusammensetzung des Sicherheitsrates 1967 Standige Mitglieder China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten USANichtstandige Mitglieder Argentinien ARG Brasilien 1960 BRA Bulgarien 1946 BUL Kanada CAN Danemark DNKAthiopien 1941 ETH Indien IND Japan JPN Mali MLI Nigeria NGADie UN Resolution 242 vom 22 November 1967 war eine Reaktion auf den Sechstagekrieg den dritten Nahostkrieg und versuchte die Regelung des Nahostkonfliktes Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Wortlaut 3 Interpretation 4 Literatur 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenIsrael hatte in diesem Krieg Ostjerusalem erobert das von Jordanien 1949 annektierte palastinensische Gebiet bis zum Jordan Gebiete in Syrien und auf dem Sinai insgesamt eine Flache die etwa das Dreifache des israelischen Territoriums ausmachte Dort lebten etwa eine Million Menschen Der Sicherheitsrat hatte in den Resolutionen 233 und 234 eine sofortige Einstellung der kriegerischen Aktivitaten gefordert Dem waren die beteiligten Staaten nachgekommen zuletzt Israel am 10 Juli 1967 Als das Thema in der UN Vollversammlung diskutiert wurde gab es in wesentlichen Fragen keinen Konsens Wer am Krieg schuld sei und wie das Sicherheitsbedurfnis der verschiedenen Seiten berucksichtigt werden konnte daruber gab es unterschiedliche Auffassungen Nur in einem Punkt herrschte Ubereinstimmung Die von Israel begonnenen Veranderungen im Status von Jerusalem seien null und nichtig man solle die israelische Regierung auffordern sie ruckgangig zu machen Nach mehreren Monaten Verhandlungen konnte schliesslich ein Fortschritt erzielt werden und der Sicherheitsrat verabschiedete die Resolution 242 1 Sie fordert den Ruckzug Israels aus den besetzten Gebieten die wahrend des jungsten Konfliktes besetzt wurden im Gegenzug fur eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit frei von Bedrohung und Gewalt Wortlaut BearbeitenDie Resolution lautet 2 Der Sicherheitsrat mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis uber die ernste Situation im Nahen Osten unter Betonung der Unzulassigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann ferner unter Betonung dessen dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind in Ubereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln 1 erklart dass die Verwirklichung der Grundsatze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt der die Anwendung der beiden folgenden Grundsatze einschliessen sollte i Ruckzug der israelischen Streitkrafte aus den Gebieten die wahrend des jungsten Konflikts besetzt wurden ii Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveranitat territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhangigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben 2 erklart ferner dass es notwendig ist a die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren b eine gerechte Regelung des Fluchtlingsproblems herbeizufuhren c die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhangigkeit eines jeden Staates der Region durch Massnahmen zu garantieren die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschliessen 3 ersucht den Generalsekretar einen Sonderbeauftragten zu ernennen der sich in den Nahen Osten begeben soll um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten mit dem Ziel eine Einigung zu fordern und die Bemuhungen zur Herbeifuhrung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsatzen dieser Resolution zu unterstutzen 4 ersucht den Generalsekretar dem Sicherheitsrat baldmoglichst uber den Stand der Bemuhungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten Auf der 1382 Sitzung des Sicherheitsrats einstimmig verabschiedet Interpretation BearbeitenNach der Interpretation des Verfassers des Briten Lord Caradon wurde bewusst kein genauer oder zeitlich terminierter Ruckzug Israels auf die Waffenstillstandslinie von 1949 gefordert da Grenzkorrekturen ermoglicht werden sollten Der englische Original und Arbeitsentwurf enthielt keinen bestimmten Artikel Der Versuch der Sowjetunion das Wort alle einzufugen scheiterte in den Verhandlungen Unstimmigkeiten ergaben sich zur franzosischen Fassung die vom Ruckzug aus den Gebieten spricht In der spanischen Version hiess es zwischenzeitlich ebenfalls aus den Gebieten sie wurde aber der englischen Version angeglichen in der der Artikel fehlt Anzumerken ist dass dieselbe Resolution an weiteren Stellen den bestimmten Artikel weglasst So wurde Agypten nur aufgefordert nur bestimmte internationale Wasserwege freizugeben wahrend andere weiterhin blockiert werden konnten und Israel hatte keinen allgemeinen Anspruch auf sichere Grenzen sondern nur einen auf gewisse sichere Grenzen Eugene V Rostow der damalige stellv US Aussenminister und an der Abfassung der Resolution beteiligt sagt in einem am 21 Oktober 1991 in der Zeitschrift The New Republic erschienenen Artikel uber deren eigentliche Zielsetzung Die UN Resolution 242 an deren Zustandekommen ich beteiligt war fordert alle Seiten auf Frieden zu schliessen und erlaubt Israel die 1967 besetzten Gebiete zu verwalten bis ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht ist Bei Erreichung solch eines Friedens ist Israel verpflichtet seine Streitkrafte aus Gebieten die es im Sechstagekrieg besetzt hat abzuziehen Nicht aus allen Gebieten sondern aus einigen welche die Sinai Halbinsel das Westjordanland die Golanhohen Ostjerusalem und den Gazastreifen umfassen Andererseits wurde angefuhrt dass in der Praambel ausdrucklich von der Unzulassigkeit Gebiete durch Krieg zu erwerben die Rede ist Israel bezog diesen Satz jedoch auf Offensivkriege und betonte Eroberungen im Gefolge eines Verteidigungskrieges zu verbieten wurde jeden Aggressor gerade zum Krieg einladen Diese Argumentation war jedoch volkerrechtlich nicht haltbar und der Sicherheitsrat folgte auch nicht Israels ursprunglicher Darstellung dass es angegriffen worden ware Anschliessend sprach Israel von einem Praventivkrieg Das Thema eines palastinensischen Staates wie ihn der UN Teilungsplan fur Palastina von 1947 vorsieht wurde von der Resolution nicht adressiert Sie geht nur auf die Fluchtlingsfrage der Palastinaproblematik ein Wahrend und im Gefolge der Kriegsereignisse waren etwa 500 000 palastinensische Bewohner des Westjordanlandes und des Gazastreifens in die arabischen Nachbarstaaten geflohen bzw vertrieben worden Nur etwa zehn Prozent von ihnen hatten in den Monaten nach dem Krieg zuruckkehren konnen 3 Literatur BearbeitenGlenn Perry Security Council Resolution 242 The Withdrawal Clause In The Middle East Journal Band 31 Nr 4 1977 S 413 433 JSTOR 4325675 Ubersicht uber die verschiedenen Interpretationen und ihre Problematik Siehe auch BearbeitenIsraels einseitiger Abkoppelungsplan Oslo FriedensprozessWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Text der Resolution Quellen und Volltexte englisch Jewish Virtual Library Zwischen den Kriegen zu den Deutungsstreitigkeiten der Resolution Einzelnachweise Bearbeiten Johannes Glasneck Angelika Timm Israel Die Geschichte des Staates seit seiner Grundung Bonn 1992 ISBN 3 416 02349 8 S 146 153 Originalubersetzung PDF UN org deutsch Johannes Glasneck Angelika Timm Israel Die Geschichte des Staates seit seiner Grundung Bonn 1992 ISBN 3 416 02349 8 S 150 nbsp Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 05 04 min 2 82 MB Text der gesprochenen VersionMehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1967 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 Normdaten Werk GND 4340602 6 lobid OGND AKS VIAF 208708808 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 242 des UN Sicherheitsrates amp oldid 238726679