www.wikidata.de-de.nina.az
Der Reichsmunzfuss ist ein offiziell fur die allgemeine Anwendung beschlossener Munzfuss fur das Heilige Romische Reich Fur unterschiedliche Munzsorten wurden unterschiedliche Reichsmunzfusse festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Beispiele 2 1 Goldgulden 1524 2 2 Reichsgulden 1524 2 3 Reichstaler 1566 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNachdem Karl der Grosse die erfolgreiche karolingische Munzreform eingefuhrt hatte fuhrte das hochmittelalterliche Interregnum zum Zusammenbruch der kaiserlichen Munzhoheit 1 Auf dem Reichstag zu Eger 1437 wurde eine fruhe Form der Reichsmunzordnung beratschlagt und erste Festlegungen in Richtung auf einen Reichsmunzfuss getroffen So wurde bestimmt dass reichsweit gultige Goldmunzen ausschliesslich mit einem Feingehalt von 19 Karat 771 6 1000 zu pragen seien Fur Silbermunzen wurden damals keine quantitativen Bestimmungen getroffen 1 Die Reichstage von 1438 und 1442 unter Kaiser Friedrich III bestatigten die Bestimmungen von Eger Auf dem Reichstag zu Worms 1495 wurde ein formaler Reichsmunzfuss fur die Goldmunzen festgelegt aber nicht abschliessend beschlossen Nach Vorbild der Goldgulden der vergangenen Jahre des Rheinischen Munzvereins sollen aus 1 kolnischen Mark rauh d h bereits legiert 107 Stucke gepragt werden Die Feinheit der zum Pragen eingesetzten Goldlegierung solle auf 19 Karat 6 Gran 812 5 1000 gestellt werden 1 Der Feingoldgehalt hatte 2 66 g betragen Beispiele BearbeitenGoldgulden 1524 Bearbeiten Zu seiner Wahl als Kaiser hatte Karl V versprochen das Munzwesen dauerhaft zu ordnen Nach Beratungen ab 1521 erliess das zweite Reichsregiment in Vertretung des Kaisers am 10 November 1524 die erste deutsche Reichsmunzordnung in Esslingen 2 Der Reichsmunzfuss fur Goldgulden zu 22 Karat Feingehalt 916 7 1000 betrug 89 Stuck aus der feinen kolnischen Mark zu 22 Karat Feingewicht 2 41 g Reichsgulden 1524 Bearbeiten Erstmals wurde in der Esslinger Reichsmunzordnung auch ein allgemeiner Munzfuss fur grosse Silbermunzen eingefuhrt Hintergrund war die erfolgreiche Einfuhrung von Silbermunzen die im Metallwert dem Goldgulden entsprechen sollten Das Wertverhaltnis stand damals bei etwa 1 11 Den Anfang hatte der Tiroler Guldiner gemacht ab 1486 ab 1500 folgte der in Annaberg Frohnau und wahrscheinlich auch in Wittenberg gepragte erste Sachsische Guldengroschen spater Klappmutzentaler genannt Ein Sachsischer Guldengroschen enthielt 27 40 g Feinsilber da aus einer rauhen kolnischen Mark zu 15 Loth 937 5 1000 acht Munzen geschlagen werden sollten 1505 gab es eine Verschlechterung der Feinheit auf 14 Loth 16 Gran 930 6 1000 Nach diesem Munzfuss wurden dann im nordbohmischen Joachimstal ab 1519 grosse Mengen des Joachimstaler Guldengroschens gepragt 27 20 g Feinsilber Der Erfolg dieser Pragung war so gross dass sich fur diese Art Munzen der Kurzname Thaler entwickelte der sich dann insgesamt fur grosse Silbermunzen auch international etablierte siehe auch Taler Rigsdaler Speciestaler Dollar In der Esslinger Munzordnung wurde als Reichsmunzfuss fur eine Reichsgulden genannte Silbermunze bestimmt dass aus einer rauhen Kolner Mark Silber acht Munzen mit einer Feinheit von 15 Loth 937 5 1000 auszubringen seien Der Gehalt an Feinsilber lag damit jedoch bei 27 4 g d h 0 2 g hoher als der Gehalt der bereits in grossen Mengen umlaufenden alteren sachsischen und Joachimstaler Guldengroschen Dieser Reichsmunzfuss setzte sich daher nicht durch Reichstaler 1566 Bearbeiten Der fur die kommenden Jahrzehnte wichtigste Reichsmunzfuss wurde 1566 auf dem Reichstag in Augsburg beschlossen Es mussten danach weiter 8 Munzen aus einer rauhen kolnischen Mark Silber geschlagen werden die Feinheit wurde aber auf 14 Loth 4 Gran 888 9 1000 reduziert Dieser Munzfuss ist identisch mit der Pragung von 9 Munzen aus der feinen kolnischen Mark da sich in beiden Fallen ein Gehalt an Feinsilber von 25 98 g ergibt 9 Taler Fuss Siehe auch BearbeitenSachsische Munzgeschichte Pragung nach dem Reichsmunzfuss Umrechnung der Nominale des Reichsmunzfusses in Nominale des Leipziger MunzfussesEinzelnachweise Bearbeiten a b c Carl Friedrich Gerstlacher 1786 Corpus iuris Germanici publici et privati das ist der moglichst achte Text der teutschen Reichsgeseze Reichsordnungen und andrer Reichsnormalien in sistematischer Ordnung mit Anmerkungen Erster Band Von Reichsgesezen und Reichsordnungen Johann Benedict Mezler Frankfurt und Leipzig Zweyte unveranderte Auflage S 374 ff Friedrich von Schrotter N Bauer 1970 Worterbuch der Munzkunde Walter de Gruyter 1970 S 556 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsmunzfuss amp oldid 198857126