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Das Rechtstrager Abwicklungsgesetz ist ein deutsches Gesetz das die Abwicklung bestimmter Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts offentlichen Rechtstragern die vor dem 9 Mai 1945 errichtet wurden regelt Dabei handelt es sich uberwiegend aber nicht nur um Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus Ferner regelt das Gesetz die Abwicklung von Rechtstragern die die britische Militarregierung gegrundet hatte Zu den weiteren Regelungsbereichen gehorte u a die Uberfuhrung von im Bundesgebiet befindlichen Vermogensgegenstanden von Gebietskorperschaften mit Sitz ausserhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes jedoch innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31 Dezember 1937 in die Verwaltung des Bundes BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung der Rechtsverhaltnisse nicht mehr bestehender offentlicher RechtstragerKurztitel Rechtstrager AbwicklungsgesetzAbkurzung RTrAbwGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Offentliches RechtFundstellennachweis 653 4Erlassen am 6 September 1965 BGBl I S 1065 Inkrafttreten am 1 November 1965Letzte Anderung durch Art 215 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1353 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesbegrundung 2 Gliederung des Gesetzes 3 Behandlung im Einigungsvertrag 4 Rechtsverordnungen 5 EinzelnachweiseGesetzesbegrundung BearbeitenIm Regierungsentwurf wird zur Begrundung angefuhrt 1 Infolge des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches im Jahre 1945 haben zahlreiche Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts offentliche Rechtstrager ihre Tatigkeit eingestellt Diese offentlichen Rechtstrager bestehen faktisch nicht mehr wohl aber zum grossten Teil noch rechtlich Ihre rechtliche Existenz konnten sie nicht verlieren denn nach der in Rechtslehre und Rechtsprechung herrschenden Auffassung finden offentliche Rechtstrager ihr Ende nur mit der Auflosung durch einen Hoheitsakt der in Gesetzesform ergeht oder sich auf eine Gesetzesnorm stutzt und erlassen wird von den Gebietskorperschaften die diese offentlichen Rechtstrager errichtet haben oder soweit sie weggefallen sind von den Gebietskorperschaften die nunmehr an deren Stelle zur Auflosung befugt sind Der vorliegende Gesetzentwurf kommt dem Auftrag des Gesetzgebers in 3 Abs 1 Nr 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes nach er ist ein weiterer Schritt auf dem Wege die durch den Krieg und die Kriegsfolgen eingetretenen Verhaltnisse zu bereinigen Das Gesetz galt nur fur solche Rechtstrager deren Abwicklung nicht spezialgesetzlich geregelt war wie z B die Reichsversicherungsanstalt fur Angestellte den Reichsnahrstand oder die Deutsche Reichsbank Die Gesetzgebungszustandigkeit des Bundes ergab sich aus Art 135 Abs 5 GG sowie aus anderen Kompetenznormen Zu den juristischen Personen die durch das Gesetz aufgelost wurden gehorten die Stiftung Preussenhaus der Reichsluftschutzbund der Reichsforschungsrat sowie die Reichsstelle fur Fische Im Aktenplan fur die Bundes Finanzverwaltung sind die Akten zu dem Gesetz unter VV 1230 eingeordnet 2 Gliederung des Gesetzes BearbeitenDas Gesetz ist folgendermassen gegliedert Erster Abschnitt Vor dem 9 Mai errichtete nicht mehr bestehende offentliche Rechtstrager mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes 1 24 Zweiter Abschnitt Nach dem 9 Mai errichtete nicht mehr bestehende offentliche Rechtstrager mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes 25 Dritter Abschnitt Ubergangs und Schlussbestimmungen 26 31 Anlage I zu 1 Abs 1 A Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Forsten B Bundesministerium der Finanzen C Bundesministerium fur Gesundheitswesen D Bundesministerium des Innern E Bundesministerium fur Verkehr F Bundesministerium der Verteidigung G Bundesministerium fur Wirtschaft H Bundesministerium fur Wohnungswesen Stadtebau und Raumordnung Anlage II zu 25 1 Hauptstellen der Ernahrungswirtschaft 2 Saatenzentrale fur die britische Zone Vorschriften fur die Anwendung der Tabellen I bis V zu 19 Abs 3 Tabellen I bis VBehandlung im Einigungsvertrag BearbeitenNach dem Einigungsvertrag sind das Gesetz und die zu seiner Durchfuhrung erlassenen Rechtsverordnungen von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemass Artikel 8 des Vertrages im Zusammenhang mit Anlage I Kap IV A I Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Kriegsfolgenregelungen Abschnitt I Nr 14 im Beitrittsgebiet ausgenommen Die entsprechenden Vermogenswerte durften in Volkseigentum uberfuhrt und nach den dafur einschlagigen Regelungen des Einigungsvertrages aufgeteilt worden sein Allerdings bestimmte Nr 12 der Anlage III zum Einigungsvertrag Folgendes 3 Das durch staatliche Stellen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Rechtstrager Abwicklungsgesetzes treuhanderisch verwaltete Vermogen von juristischen Personen des offentlichen Rechts die auf dem Gebiet der DDR existieren oder existiert haben wird an die Berechtigten bzw deren Rechtsnachfolger ubergeben Rechtsverordnungen BearbeitenErste VO nach 1 Abs 2 vom 4 Juni 1969 BGBl I S 537 Zweite VO nach 1 Abs 2 vom 18 Februar 1972 BGBl I S 191 Dritte VO nach 1 Abs 2 vom 6 April 1976 BGBl I S 916 VO zur Durchfuhrung des 11 Abs 3 vom 12 Mai 1967 BGBl I S 538 Einzelnachweise Bearbeiten Bundestags Drucksache 04 822 vom 7 Dezember 1962 Aktenplan fur die Finanzverwaltung Gemeinsame Erklarung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermogensfragen vom 15 Juni 1990 Anlage III zum Einigungsvertrag Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtstrager Abwicklungsgesetz amp oldid 232824682