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Ein Rechtssekretar ist in Deutschland bei der Gewerkschaft tatiger Jurist oder eine arbeitsrechtlich erfahrene Person die sowohl mit der aussergerichtlichen Beratung in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht als auch mit der Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder vor den Gerichten der Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit beauftragt ist Rechtssekretare durfen nach 11 Abs 2 ArbGG auch ohne Zulassung als Rechtsanwalt als Bevollmachtigte vor den Arbeitsgerichten Landesarbeitsgerichten LAG und vor dem Bundesarbeitsgericht BAG auftreten Wollen sie vor dem Bundesarbeitsgericht auftreten mussen sie jedoch die Befahigung zum Richteramt nach 5 DRiG haben Der Rechtsschutzsekretar einer Gesellschaft mit beschrankter Haftung hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme einer Nebentatigkeit als Rechtsanwalt wenn eine Uberschneidung beider Tatigkeiten zu besorgen ist 1 Siehe auch BearbeitenRechtsbeistand JustiziarEinzelnachweise Bearbeiten BAG Urteil vom 21 September 1999 Az 9 AZR 759 98 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtssekretar amp oldid 218005678