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Mit der Rechtsoffnung wird im Schweizer Rechtssystem im Betreibungsverfahren der vom Schuldner erhobene Rechtsvorschlag beseitigt sodass die Betreibung Zwangsvollstreckung weitergefuhrt werden kann 1 Inhaltsverzeichnis 1 Schweiz 2 Rezeption in Liechtenstein 2 1 Ubersicht 2 2 Rechtswirkung des Rechtsoffnungsverfahrens in Liechtenstein 2 3 Anerkennung von Urteilen in Liechtenstein 2 3 1 Verfahrensablauf zur Anerkennung auslandischer Urteile 2 4 Kritik am Rechtsoffnungsverfahren 3 EinzelnachweiseSchweiz BearbeitenFalls die Forderung unmittelbar auf einem Gerichtsurteil oder einem Urteil gleichgestellten Titel beruht so kann der Glaubiger in einem vereinfachten Verfahren beim Richter gemass Art 80 SchKG direkt die definitive Rechtsoffnung beantragen Dagegen kann der Schuldner nur vorgehen wenn er die Tilgung oder Stundung der Schuld durch Urkunden beweisen kann oder die Forderung bereits verjahrt ist Ist eine offentliche Urkunde oder eine unterschriftliche Schuldanerkennung bspw ein Vertrag vorhanden so kann ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren die provisorische Rechtsoffnung im Sinne von Art 82 SchKG beantragt werden Wird die provisorische Rechtsoffnung erteilt so hat der Schuldner 20 Tage Zeit in einem ordentlichen Prozess auf Aberkennung der Forderung klagen Ist weder ein definitiver noch ein provisorischer Rechtsoffnungstitel vorhanden so muss der Glaubiger seinen Anspruch in einem ordentlichen Verfahren geltend machen und gleichzeitig vom Gericht die Beseitigung des Rechtsvorschlages beantragen Art 79 SchKG Gemass der Schweizer Gesetzgebung ist die Rechtsoffnung der erste Moment in dem im Betreibungsverfahren Beweise vorgelegt werden mussen Der Glaubiger kann grundlos die Betreibung einleiten auch wenn es gar keine Schuld gibt und der Schuldner kann auch gegen eine an sich rechtmassige Forderung den Rechtsvorschlag erheben Uber die Rechtsoffnung wird in einem kontradiktorischen Verfahren entschieden Die Zustandigkeit liegt beim Gericht am Betreibungsort 2 Die Gerichtskosten fur das Rechtsoffnungsverfahren sind zwischen 40 und 2 000 Franken 3 Rezeption in Liechtenstein BearbeitenUbersicht Bearbeiten Die Bestimmungen uber die Rechtsoffnung wurden in Liechtenstein teilweise rezipiert RSO 4 Dabei wurden jedoch lediglich die Bestimmungen uber die provisorische Rechtsoffnung aus dem schweizerischen Recht ubernommen und adaptiert Durch die nur teilweise Ubernahme und Adaptierung wurde in Liechtenstein eine eigene Form der provisorischen Rechtsoffnung geschaffen 5 Diese Bestimmungen uber die Rechtsordnung werden nach der nicht unstrittigen 6 Spruchpraxis der liechtensteinischen Gerichte teilweise durch die liechtensteinische Exekutionsordnung 7 erganzt 8 Rechtswirkung des Rechtsoffnungsverfahrens in Liechtenstein Bearbeiten Die Entscheidung uber die Rechtsoffnung hat nur vorlaufigen Charakter Es wird daruber entschieden ob der im Schuldentriebverfahren auch Zahlbefehlverfahren oder Mahnverfahren genannt Art 577 ff ZPO erhobene Widerspruch aufgehoben werden kann oder nicht Anerkennung von Urteilen in Liechtenstein Bearbeiten Einer der wichtigsten Bereiche des liechtensteinischen Rechtsoffnungsverfahrens bildet die Anerkennung von auslandischen Urteilen und den damit verbundenen Rechtsfolgen in Liechtenstein Auslandische Urteile sind gemass Art 49 Abs 2 und 50 RSO grundsatzlich als offentliche Urkunden und damit als Grundlage fur den Rechtsoffnungstitel geeignet Das liechtensteinische Recht ist im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Entscheidungen sehr restriktiv Im Rahmen der Rechtsoffnung bestehen bescheidene Moglichkeiten auch auslandische Erkenntnisse zur Erleichterung des Verfahrens heranzuziehen 9 Verfahrensablauf zur Anerkennung auslandischer Urteile Bearbeiten Ausfertigung eines Urteils durch ein auslandisches Gericht Beantragung eines Zahlbefehls gestutzt auf dieses auslandische Urteil in Liechtenstein Ausstellung eines bedingten Zahlbefehls durch das liechtensteinische Landgericht Moglichkeit des Widerspruchs gegen den Zahlbefehl durch den Verpflichteten daher bedingter Zahlbefehl Beantragung der Rechtsoffnung auf Grundlage des auslandischen Urteils Das liechtensteinische Gericht klart in einem raschen summarischen Verfahren ob der Anspruch auf Grundlage der vorhandenen Urkunden auslandisches Urteil 10 gegeben ist oder nicht 11 liegen die Voraussetzungen vor wird ein vollstreckbarer Titel Exekutionsordnung vom Landgericht erlassen 12 Der Verpflichtete kann gegen den vollstreckbaren Titel binnen 14 Tagen eine Aberkennungsklage einleiten Art 51 Abs 4 RSO 13 Wird die Aberkennungsklage Art 1 Bst d EO erhoben wird das Verfahren in der Sache selbst in Liechtenstein nochmals durchgefuhrt wobei wieder in allen drei Instanzen verhandelt werden kann Kritik am Rechtsoffnungsverfahren Bearbeiten Die Rezeption des Rechtsoffnungsverfahrens und die Anwendung innerhalb des liechtensteinischen Zivilprozessrechtes ist auch auf erhebliche Kritik gestossen So hat das liechtensteinische Obergericht im Beschluss 7 Ro 2002 3 36 vom 22 August 2002 Pkt II ausgefuhrt Erganzend ist zu bemerken dass die Zulassung des Rechtsoffnungsverfahrens fur auslandische Urteil e gemass Art 49 ff RSO als gesetzgeberische Fehlleistung zu bezeichnen ist und zwar unabhangig davon ob die Gegenseitigkeit bei Erlass des Gesetzes verlangt war oder nicht Weiters im selben Beschluss Pkt II Der Weg uber das Rechtsoffnungsverfahren zum ordentlichen Aberkennungsprozess ist eine prozessokonomisch unsinnige Losung Einzelnachweise Bearbeiten Hunziker Pellascio S 83 ff Hunziker Pellascio S 84 https www de jure ch was kostet die rechtsoeffnung vor gericht Rechtssicherungs Ordnung vom 9 Februar 1923 RSO Art 49 ff LGBl 8 1923 Daraus folgt dass die Rechtsprechung der schweizerischen Gerichte zur provisorischen Rechtsoffnung nicht einfach in Liechtenstein ubernommen werden kann Mario Frick in Sind Auslandische Urkunden taugliche Urkunden fur eine Rechtsoffnung in Liechtenstein Anmerkungen zum Beschluss des liechtensteinischen Obergerichts vom 22 August 2002 zu 7 Ro 2002 3 Jus amp News 2002 S 7 ff Beschluss des liechtensteinischen Obergerichts in 7 Ro 2002 116 Rz 9 in anderer Senatsbesetzung Gesetz vom 24 November 1971 uber das Exekutions und Rechtssicherungsverfahren Exekutionsordnung EO LGBl 32 2 1972 Gemass Art 2 EGEO Gesetz vom 24 November 1971 betreffend die Einfuhrung des Gesetzes uber das Exekutions und Rechtssicherungsverfahren LGBl 32 1 1972 Mario Frick in Sind Auslandische Urkunden taugliche Urkunden fur eine Rechtsoffnung in Liechtenstein Anmerkungen zum Beschluss des liechtensteinischen Obergerichts vom 22 August 2002 zu 7 Ro 2002 3 Jus amp News 2002 S 12 ff Grundsatzlich ist ein auslandisches Urteil als Grundlage fur die Rechtsoffnung geeignet wenn der Betroffene ordnungsgemass zum Verfahren geladen wurde sich Verteidigen konnte kein besonderer Gerichtsstand vorlag kein schwerer formaler Fehler im Urteil erkennbar ist und kein Verstoss gegen den Ordre public vorliegt Wird das Nichtvorliegen der Voraussetzungen fur die Erlassung eines vollstreckbaren Titels im Sinne der Exekutionsordnung vom Landgericht festgestellt kann gegen diese Entscheidung gemass Art 51 Abs 4 RSO Rekurs binnen vierzehn Tagen seit der Zustellung erhoben werden Rechtsoffnungsbeschlusse in Rechtsoffnungsverfahren bilden grundsatzlich solche Exekutionstitel Dabei wird der Verpflichtete Schuldner zum Klager und der Glaubiger zum Beklagten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsoffnung amp oldid 191396280