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Das Schuldentriebverfahren Mahnverfahren dient dem Glaubiger in Liechtenstein zur Eintreibung von Forderungen an Geld oder andern vertretbaren Sachen durch die gerichtliche Erlassung eines bedingten Zahlbefehls 577 ZPO Das Schuldentriebverfahren ermoglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung also auch ohne Urteil Das Verfahren wird eingeleitet ohne dass gepruft wird ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsachlich zusteht der Schuldner wird vor Erlassung des Zahlbefehls nicht gehort 581 Abs 1 ZPO 1 Das Schuldentriebverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum streitigen Zivilprozess Ziel des Verfahrens ist es einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen Am Ende des Verfahrens steht der Vollstreckungstitel Dies ist ein Vollstreckungstitel mit dem der Glaubiger seine Geldforderung vollstrecken kann Inhaltsverzeichnis 1 Bezeichnung 2 Zustandigkeit 3 Ablauf 3 1 Schriftlicher Antrag 3 2 Erlass des Zahlbefehls 3 3 Eingeschrankte Prufung durch das Gericht 3 4 Gebuhren Zustellung 3 5 Widerspruch gegen den Zahlbefehl 3 6 Wirkung des Ansuchens auf Erlassung eines Zahlbefehls 3 7 Versaumung des Widerspruchs 4 Siehe auch 5 QuellenBezeichnung BearbeitenMit dem Inkrafttreten der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm am 1 Juni 1913 traten auch die Vorschriften der 1 bis 5 des Gesetzes vom 9 Oktober 1865 LGBl 1865 Nr 5 1 betreffend den Schuldenbetrieb im Furstentum Liechtenstein ausser Kraft Das diesbezugliche Verfahren wurde sodann wie in Osterreich als Mahnverfahren bezeichnet Mit Art 1 Abs 2 Zif 2 des Nachtrags Gesetzes vom 26 Mai 1924 zur Jurisdiktionsnorm Zivilprozessordnung und zu deren Einfuhrungsgesetz 2 wurde das Verfahren in Schuldentriebverfahren umbenannt Der Begriff Mahnverfahren wird neben dem Begriff Schuldentriebverfahren in den liechtensteinischen Gesetzen und in der Praxis weiterhin angewandt Zustandigkeit BearbeitenFur die Erlassung des Zahlbefehls ist das Landgericht in Vaduz sachlich und ortlich zustandig Ablauf BearbeitenSchriftlicher Antrag Bearbeiten Das Schuldentriebverfahren kann durch schriftliches oder mundliches Vorbringen 580 Abs 1 ZPO eingeleitet werden Der Antrag kann nur gestellt werden wenn der Schuldner in Verzug und sein Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland bekannt ist 578 581 ZPO 3 Der Antrag des Glaubigers auf Erlass eines Zahlbefehls erfolgt mit folgenden Angaben 580 ZPO Name des Glaubigers Stand oder Gewerbe und Wohnort Name des Schuldners Stand oder Gewerbe und Wohnort Betrag der Forderung und den Rechtsgrund derselben und wenn die Forderung aus mehreren Posten besteht den Betrag jedes einzelnen Postens und deren Rechtsgrund Besteht die Forderung nicht Geld sondern hat diese andere vertretbare Sachen zum Gegenstand so muss der Glaubiger in dem Gesuch den Betrag bezeichnen den er anstatt derselben anzunehmen bereit ist 580 Abs 3 ZPO Erlass des Zahlbefehls Bearbeiten Der Zahlbefehl muss enthalten Aufschrift Zahlbefehl Name des Glaubigers Stand oder Gewerbe und Wohnort Name des Schuldners Stand oder Gewerbe und Wohnort Auftrag an den Schuldner binnen 14 Tagen nach Zustellung des Zahlbefehles zur Vermeidung der Exekution die Forderung samt den geforderten Zinsen zu berichtigen und die Kosten des Zahlbefehles falls deren Ersatz im Gesuche verlangt wurde in dem vom Richter bestimmten Betrag zu berichtigen oder gegen den Zahlbefehl Widerspruch zu erheben Die Bemerkung dass der Zahlbefehl nur durch Erhebung des Widerspruches ausser Kraft gesetzt werden kann Hat die Forderung nicht Geld sondern andere vertretbare Sachen zum Gegenstand so ist dem Schuldner im Zahlbefehl freizustellen statt der geforderten Sachen den im Gesuch bezeichneten Betrag in Geld zu leisten Eingeschrankte Prufung durch das Gericht Bearbeiten Das Landgericht pruft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist Der Antrag selbst enthalt keinerlei Begrundung Nach der formellen Prufung erlasst das Gericht den Zahlbefehl 4 Gebuhren Zustellung Bearbeiten Die gerichtlichen Kosten des Schuldentriebverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Landgericht Sie sind abhangig von der Hohe der Forderung Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und mussen von dem Schuldner getragen werden wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte 5 Eine spatere Antragsrucknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung Der Zahlbefehl ist dem Schuldner und wenn er gegen mehrere Schuldner gerichtet ist einem jeden derselben nach den Vorschriften uber die Zustellung von Klagen zuzustellen Widerspruch gegen den Zahlbefehl Bearbeiten Zur Erhebung des Widerspruches genugt die vom Schuldner beim Landgericht mundlich oder schriftlich abgegebene Erklarung dass er gegen den Zahlbefehl Widerspruch erhebe Eine Begrundung fur den Widerspruch ist nicht erforderlich 584 ZPO Erhebt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch wird das Schuldentriebverfahren als normales Erkenntnisverfahren fortgefuhrt und der Zahlbefehl verliert seine Kraft 585 Abs 1 ZPO 6 Bestreitet der Schuldner die Forderung nur teilweise so hat er den bestrittenen Betrag genau anzugeben ansonsten trifft der Widerspruch die ganze Forderung Fur den unbestrittenen Betrag kann Zwangsvollstreckung verlangt werden Der Zahlbefehl verliert seine Kraft auch dann wenn gegen einen wider mehrere Schuldner wegen desselben Anspruches erlassenen Zahlbefehl der Widerspruch nur von einem der Schuldner erhoben wird 585 Abs 1 ZPO Von dem rechtzeitig erhobenen Widerspruch sind der Glaubiger und der Schuldner zu verstandigen 586 Abs 1 ZPO Ein verspatet erhobener Widerspruch ist mit Hinweisung auf die verstrichene Frist zuruckzuweisen 586 Abs 2 ZPO Wirkung des Ansuchens auf Erlassung eines Zahlbefehls Bearbeiten Das Ansuchen um Erlassung des Zahlbefehles hat grundsatzlich die Wirkung einer Klage 589 Abs 1 ZPO 7 Versaumung des Widerspruchs Bearbeiten Hat der Schuldner weder Zahlung geleistet noch rechtzeitig Widerspruch erhoben so ist dem Glaubiger uber sein Ansuchen die Exekution auf Grund des Zahlbefehles zu bewilligen 591 Abs 1 ZPO Siehe auch BearbeitenRechtsbotsverfahren Deutschland Mahnverfahren In Osterreich gibt es ein obligatorisches Mahnverfahren bei Geldforderungen Quellen Bearbeiten 581 Abs 3 ZPO Gegen die Erlassung des Zahlbefehles ist kein Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Rekurs binnen acht Tagen zulassig LGBl 9 1924 579 ZPO Gegen Personen deren Aufenthalt unbekannt ist kann der bedingte Zahlbefehl nicht erlassen werden Dies ist eine wesentliche Einschrankung im Vergleich mit dem vergleichbaren Mahnverfahren in Deutschland In Deutschland als Mahnbescheid bezeichnet Die Kosten der Erlassung des bedingten Zahlbefehles sind wenn gegen denselben rechtzeitig Widerspruch erhoben wurde vom Glaubiger zu tragen und es ist demselben der Ersatz der Kosten des Widerspruchs falls dies vom Schuldner verlangt wird in dem vom Richter zu bestimmenden Betrag aufzuerlegen 587 Abs 1 ZPO Diesfalls ist gemass 587 ZPO uber die angesprochenen Kosten des Schuldentriebverfahrens wie uber einen Teil der Kosten des Rechtsstreites zu erkennen Personen welche im Namen des Schuldners Widerspruch erheben sind nicht verpflichtet sich zu diesem Einschreiten mit einer Vollmacht auszuweisen Die Zustellung der gerichtlichen Erledigung hat jedoch wenn eine Vollmacht nicht beigebracht wurde an den Auftraggeber selbst zu erfolgen 592 Abs 4 ZPO Auf die Begrundung des Gerichtsstandes der Widerklage und des Hauptprozesses jedoch ist dieses Ansuchen ohne Wirkung Tritt der Zahlbefehl durch Erhebung des Widerspruchs ausser Kraft so ist die Verjahrung bis zur Erhebung des Widerspruches als gehemmt anzusehen 589 Abs 2 ZPO Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldentriebverfahren amp oldid 232854686