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Ein obligatorisches Mahnverfahren ist ein Rechtsinstitut des osterreichischen Zivilprozessrechts Generell ist das Mahnverfahren ein vereinfachtes Verfahren in dem ein Anspruch auf Zahlung einer Geldforderung geltend gemacht werden kann Obligatorisch ist dieses Mahnverfahren dann wenn seine Durchfuhrung nicht im Ermessen des Klagers liegt sondern entweder eine Zulassigkeitsvoraussetzung fur das nachfolgende Streitverfahren oder ein integraler Bestandteil desselben ist Die Motive zur Einfuhrung eines obligatorischen Mahnverfahrens sind prozessokonomischer Natur Der Bearbeitungsaufwand soll fur alle diejenigen Falle verringert werden in denen der Beklagte keine inhaltlichen Einwande gegen die geltend gemachte Forderung erheben kann oder will sondern aus mangelnder Zahlungsfahigkeit oder sonstigen Grunden bislang nicht geleistet hat In diesen Fallen hat das Mahnverfahren uberdies den Vorteil dass der Glaubiger vergleichsweise schnell in den Besitz eines Vollstreckungs oder Exekutionstitels gelangt Das osterreichische Zivilprozessrecht sieht ein obligatorisches Mahnverfahren in solchen Fallen vor in denen ausschliesslich die Zahlung eines Geldbetrags von nicht mehr als 75 000 begehrt wird Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren 2 Einspruch 3 Automatisierung 4 WeblinksVerfahren BearbeitenDas obligatorische Mahnverfahren ist in 244 ff ZPO geregelt Sonderbestimmungen fur das Verfahren vor den Bezirksgerichten gibt es in 448 ZPO und fur das Verfahren in Arbeitsrechtssachen in 56 ASGG Nach erster Prufung der eingelangten Klage erlasst der Richter oder auch Rechtspfleger ohne vorherige Verhandlung oder Anhorung der beklagten Partei den bedingten Zahlungsbefehl mit dem der beklagten Partei aufgetragen wird den eingeklagten Betrag samt den begehrten Zinsen sowie die vom Gericht bestimmten Kosten binnen vierzehn Tagen der klagenden Partei zu zahlen oder wenn der geltend gemachte Anspruch bestritten wird binnen vier Wochen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Einspruch zu erheben Mit dem bedingten Zahlungsbefehl wird eine erste Entscheidung in der Sache getroffen gegen die in der uberwiegenden Zahl der Falle kein Einspruch erfolgt sodass der Prozess rasch und verhaltnismassig kostengunstig durch Schaffung eines Exekutionstitels beendet wird Bedingt ist der Zahlungsbefehl insofern als er nur dann vollstreckbar wird wenn kein Einspruch erhoben wird Ein Zahlungsbefehl darf nicht erlassen werden wenn die Klage zuruckzuweisen ist etwa weil das angerufene Gericht nicht zustandig ist die eingeklagte Forderung schon nach den Angaben in der Klage oder offenkundig nicht klagbar noch nicht fallig oder von einer Gegenleistung abhangig ist oder wenn der Aufenthaltsort der beklagten Partei nicht bekannt ist die beklagten Partei ihren Wohnsitz gewohnlichen Aufenthalt oder Sitz ausserhalb Osterreichs hat die Klage unschlussig ist d h die erhobene Forderung aus dem vorgebrachten Sachverhalt rechtlich nicht abgeleitet werden kann Im ersten Fall muss die Klage ohne Anhorung der Parteien zuruckgewiesen werden in den anderen Fallen muss sofort das ordentliche Verfahren durch Anberaumung einer vorbereitenden Tagsatzung zur mundlichen Verhandlung eingeleitet werden Der Zahlungsbefehl muss der beklagten Partei mit der Klage zugestellt werden wird das Mahnverfahren mit Hilfe automationsunterstutzter Datenverarbeitung durchgefuhrt siehe dazu weiter unten und gibt der Zahlungsbefehl den gesamten Inhalt der Klage wieder ersetzt seine Zustellung die Zustellung der Klage Einspruch BearbeitenBestreitet der Beklagte die geltend gemachte Forderung kann er binnen vier Wochen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dagegen Einspruch 248 ZPO erheben Dadurch tritt der Zahlungsbefehl ausser Kraft richtet sich der Einspruch ausdrucklich nur gegen einen Teil der Forderung tritt der Zahlungsbefehl nur in diesem Umfang ausser Kraft Nach einem Einspruch ist das ordentliche Verfahren durch Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung zur mundlichen Verhandlung einzuleiten Ein Rechtsmittel ist gegen die Erlassung des Zahlungsbefehls nicht zulassig Nur die im Zahlungsbefehl enthaltene Kostenentscheidung kann fur sich allein mit Rekurs bekampft werden Erhebt die beklagte Partei keinen Einspruch wird der Zahlungsbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist vollstreckbar Das Gericht ubersendet der klagenden Partei eine Ausfertigung des Zahlungsbefehls mit einer Bestatigung der Vollstreckbarkeit Damit ist der Zahlungsbefehl ein Exekutionstitel 1 Z 3 EO das heisst dass damit die Exekution Zwangsvollstreckung wie etwa auf Grund eines rechtskraftigen Urteils begehrt werden kann Wie ein Urteil nach Eintritt der Rechtskraft entfaltet auch der vollstreckbare Zahlungsbefehl ahnliche Wirkungen wie dieses z B Einmaligkeitswirkung ne bis in idem Prozesshindernis der entschiedenen Sache Bindungswirkung u a Automatisierung BearbeitenEntsprechend der in 250 ZPO normierten Ermachtigung wird das obligatorische Mahnverfahren mit Hilfe der automationsunterstutzten Datenverarbeitung ADV gefuhrt Zu diesem Zweck mussen klagende Parteien ihre Klagen mit Hilfe eines offiziellen Formblattes fur eine so genannte Mahnklage oder nach dem Schema dieses Formulars einbringen Der so standardisierte Klagsinhalt wird in das ADV System der osterreichischen Justiz eingegeben sofern die klagende Partei die Klage nicht schon selbst im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ERV in das System eingespielt hat Die Zahlungsbefehle werden zentral durch das Osterreichische Bundesrechenzentrum gedruckt und versendet Auch das Datum der Zustellung der Zahlungsbefehle sowie die Einspruchsfrist werden mit Hilfe der ADV erfasst und uberwacht Kann ausnahmsweise der Zahlungsbefehl nicht ADV unterstutzt ausgefertigt werden geschieht dies unter Verwendung einer Gleichschrift oder Kopie der Klage und einer entsprechenden Stampiglie handischer Zahlungsbefehl Weblinks BearbeitenWebsite des osterreichischen Bundesministeriums fur Justiz mit Formularen fur Mahnklagen und anderen FormblatternBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Obligatorisches Mahnverfahren amp oldid 168421779