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Ein Privilegierter Gerichtsstand lateinisch forum privilegiatum ist ein Gerichtsstand der in Abweichung von der ublichen Zustandigkeit fur eine bestimmte Gruppe vorgesehen die daher nur vor diesem Gericht Klage fuhren oder verklagt werden konnen In vormodernen Gesellschaften waren solche Regeln weit verbreitet und beruhten auf dem Grundsatz dass mit Vorrechten ausgestattete Gruppen wie Klerus und Adel nur von Standesgleichen oder Standeshoheren gerichtet werden durften Der privilegierte Gerichtsstand konnte allgemein oder nur fur bestimmte Rechtsmaterien gelten Privilegierte Gerichtsstande des Adels BearbeitenInsbesondere der Adel verfugte traditionell uber privilegierte Gerichtsstande Die Vorstellung dass ein niedrigadliger oder gar burgerlicher Richter uber einen Adligen richten konne der in der Hierarchie des Adels uber dem Richter steht stand im deutlichen Widerspruch zu den Wertvorstellungen im Feudalismus Ublicherweise war daher eine Klage gegen Adlige im HRR nicht vor den ublichen Eingangsgerichten moglich Die Klage musste direkt vor hoheren Gerichten wie den Hofgerichten oder beim Herrscher selbst gefuhrt werden Reichsstande und deren Angehorige unterlagen gar nicht der Jurisdiktion der einzelnen Territorien Privilegierter Gerichtsstand fur diese war das Reichskammergericht bzw der Reichshofrat Im Deutschen Bund blieben vergleichbare Regelungen in Kraft Die Deutsche Bundesakte regelte in Art 14 3 das Standesherren ein Recht auf einen Privilegierten Gerichtsstand fur sich und ihre Familien hatten Sehr viele einzelstaatliche Regelungen regelten daruber hinaus auch privilegierte Gerichtsstande fur niedrigere Adlige Mit der Marzrevolution 1848 wurden die privilegierten Gerichtsstande uberwiegend abgeschafft Wahrend in Deutschland nach der Novemberrevolution die Vorrechte des Adels abgeschafft wurden gelten diese in Monarchien weiter So ist der Tribunal Supremo das hochste spanische Gericht privilegierter Gerichtsstand fur die Mitglieder der Konigsfamilie Privilegierte Gerichtsstande fur andere Gruppen BearbeitenNeben den Adligen verfugten vielfach auch andere Gruppen uber Privilegierte Gerichtsstande Dies waren z B Staatsbeamte Hochschulangehorige Rittergutsbesitzer Auslander aber auch Juden Daneben bestanden fur einzelne Gruppen gesonderte Gerichtszweige die auch fur zivil und strafrechtlich Prozesse zustandig waren Fur Militarangehorige waren dies die Militargerichte fur Universitatsangehorige die Universitatsgerichte und fur Angehorige des Klerus die Kirchengerichte Literatur BearbeitenErich Wyluda Lehnrecht und Beamtentum Studien zur Entstehung des preussischen Beamtentums ISSN 0582 0553 1969 S 64 ff online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privilegierter Gerichtsstand amp oldid 235212759