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Der Prasident der Republik Ungarn ungarisch Magyarorszag koztarsasagi elnoke ist das Staatsoberhaupt des mitteleuropaischen Staates Ungarn Amtierende Prasidentin ist Katalin Novak Prasident der Republik UngarnMagyarorszag koztarsasagi elnokeStandarte des PrasidentenAmtierendKatalin Novakseit dem 10 Mai 2022Amtssitz Palais Sandor BudapestAmtszeit 5 Jahre Wiederwahl einmalig moglich Stellvertreter Prasident des Ungarischen ParlamentsLetzte Wahl 10 Marz 2022Ernennung durch Parlament von UngarnSchaffung des Amtes 11 Januar 1919 Erste Republik 1 Februar 1946 Zweite Republik 18 Oktober 1989 aktuell Auflosung des Amtes 29 Februar 1920 erste Republik 20 August 1949 Zweite Republik Erster Amtsinhaber Mihaly Karolyi 1919 Zoltan Tildy 1946 Matyas Szuros 1989 Gehalt 3 909 710 Ft monatlichWebsite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Stellung 2 Kompetenzen 3 Wahl 4 Amtsantritt 5 Unvereinbarkeit 6 Ende der Amtszeit 7 Immunitat und strafrechtliche Verfolgung 8 Amtsunfahigkeit und Vakanz 9 Amtsinhaber 10 WeblinksVerfassungsrechtliche Stellung BearbeitenLaut der aktuellen Verfassung von 2011 ist der Prasident das Oberhaupt des Staates Er verkorpert die Einheit der Nation vertritt den Staat Ungarn und wacht uber die demokratische Tatigkeit der staatlichen Organe Kompetenzen BearbeitenDer Prasident hat die folgenden Kompetenzen und Aufgaben kann an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen und das Wort ergreifen kann Gesetze initiieren kann Volksabstimmungen auf Landesebene initiieren setzt den Zeitpunkt fur Parlaments Burgermeister und Europawahlen sowie Volksabstimmungen auf Landesebene fest trifft Entscheidungen in Fragen die eine besondere Rechtsordnung beruhren beruft die konstituierende Sitzung des Parlaments ein hat das Recht das Parlament aufzulosen kann verabschiedete Gesetze zur Untersuchung der Konformitat mit dem Grundgesetz dem Verfassungsgericht zuleiten oder zwecks Erwagung an das Parlament zuruckleiten unterbreitet Vorschlage fur die Person des Ministerprasidenten des Prasidenten der Kuria Oberster Gerichtshof Ungarns des obersten Staatsanwalts und des Beauftragten fur Grundrechte ernennt die Berufsrichter und den Prasidenten des Haushaltsrates bestatigt den Prasidenten der Ungarischen Akademie der Wissenschaften in seinem Amt hat den Oberbefehl uber die Streitkrafte Heer und Luftwaffe inne gestaltet den organisatorischen Aufbau seines AmtesFur folgende Massnahmen und Entscheidungen des Prasidenten ist die Gegenzeichnung eines Regierungsmitglieds erforderlich erkennt aufgrund der Ermachtigung des Parlaments die verbindliche Wirkung internationaler Vertrage an beauftragt und empfangt Botschafter und Gesandte ernennt Minister den Prasidenten der Ungarischen Nationalbank und dessen Vizeprasidenten Leiter selbstandiger Regulierungsorgane und Universitatsprofessoren beauftragt die Rektoren der Universitaten ernennt und befordert Generale verleiht im Gesetz festgelegte Auszeichnungen Preise und Titel bzw genehmigt das Tragen von auslandischen staatlichen Auszeichnungen ubt das individuelle Begnadigungsrecht aus entscheidet in den in seinen Aufgaben und Kompetenzbereich fallenden Fragen der territorialen Organisation entscheidet in Angelegenheiten die mit dem Erwerb und dem Verlust der Staatsangehorigkeit zusammenhangen entscheidet in allen Angelegenheiten die vom Gesetz in seinen Kompetenzbereich verwiesen werdenWahl BearbeitenDer Prasident wird vom Parlament in geheimer Abstimmung fur eine Amtszeit von funf Jahren gewahlt Eine Wiederwahl ist nur einmalig moglich Der Prasident ist mindestens dreissig hochstens sechzig Tage vor dem Ablauf des Mandats des fruheren Prasidenten ist das Mandat vorzeitig erloschen innerhalb von dreissig Tagen ab Erloschen des Mandats zu wahlen Die Wahl wird vom Parlamentsprasidenten anberaumt Gewahlt werden kann jede Person welche die ungarische Staatsangehorigkeit besitzt und mindestens das funfunddreissigste Lebensjahr vollendet hat Der Wahl geht eine Nominierung voraus Zur Gultigkeit der Nominierung ist die schriftliche Empfehlung von mindestens einem Funftel der Abgeordneten des Parlaments erforderlich Die Empfehlung ist dem Parlamentsprasidenten vor der Anordnung der Abstimmung vorzulegen Jeder Abgeordnete kann einen Kandidaten empfehlen Die Empfehlungen desjenigen der mehrere Kandidaten nominiert sind alle ungultig Als gewahlt gilt der Kandidat welcher in der ersten Wahlrunde die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten des Parlaments erhalten hat War die erste Wahlrunde erfolglos so ist eine zweite Abstimmung abzuhalten Bei der zweiten Abstimmung konnen die Stimmen auf jene zwei Kandidaten abgegeben werden die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten Hatte es bei der ersten Abstimmung auf dem ersten Platz einen Gleichstand gegeben konnen die Stimmen auf jene Kandidaten abgegeben werden die die meisten Stimmen erhalten hatten Hatte es bei der ersten Abstimmung erst auf dem zweiten Platz einen Gleichstand gegeben konnen die Stimmen auf jene Kandidaten abgegeben werden die die beiden meisten Stimmen erhalten hatten Als aufgrund des zweiten Wahlganges gewahlter Prasident gilt wer ohne Rucksicht auf die Zahl der an der Wahl Teilnehmenden die meisten gultigen Stimmen erhalten hat Ist auch der zweite Wahlgang erfolglos dann ist aufgrund einer wiederholten Nominierung eine neue Wahl abzuhalten Das Wahlverfahren muss innerhalb von hochstens zwei aufeinander folgenden Tagen abgeschlossen sein Amtsantritt BearbeitenDer gewahlte Prasident tritt bei Ablauf des Mandats des fruheren Prasidenten bei vorzeitigem Erloschen des Mandats am achten Tag nach der Verkundung des Ergebnisses der Wahl sein Amt an Vor seinem Amtsantritt legt er vor dem Parlement den Eid ab Unvereinbarkeit BearbeitenDas Prasidentenamt ist unvereinbar mit allen anderen staatlichen gesellschaftlichen wirtschaftlichen und politischen Amtern oder Mandaten Der Prasident darf keiner anderen Erwerbstatigkeit nachgehen Er darf fur andere Tatigkeiten ausgenommen unter Urheberrechtsschutz fallende Tatigkeiten keine Vergutung annehmen Ende der Amtszeit BearbeitenIn folgenden Fallen erlischt das Mandat des Prasidenten mit dem Ablauf der Dauer seines Mandats mit seinem Ableben wenn er uber eine Zeitdauer von 90 Tagen hinaus ausserstande ist seine Aufgaben zu versehen wenn die zu seiner Wahl erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr bestehen mit der Erklarung der Unvereinbarkeit mit seinem Rucktritt durch die Entziehung des Titels des Prasidenten der RepublikImmunitat und strafrechtliche Verfolgung BearbeitenDer Prasident geniesst wahrend seiner Amtszeit vollstandige Immunitat Gegen ihn kann ein Strafverfahren erst nach dem Ende seiner Amtszeit eingeleitet werden Sollte der Prasident gegen das Grundgesetz oder im Zusammenhang mit der Ausubung seines Amtes gegen ein anderes Gesetz vorsatzlich verstossen oder eine vorsatzliche Straftat begehen kann ein Funftel der Abgeordneten des Parlaments die Amtsenthebung vorschlagen Zur Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens sind die Stimmen von zwei Dritteln der Abgeordneten erforderlich Die Abstimmung daruber findet geheim statt Von der Beschlussfassung des Parlaments an bis zum Abschluss des Amtsenthebungsverfahrens darf der Prasident seine Kompetenzbereiche nicht ausuben Die Durchfuhrung eines Amtsenthebungsverfahrens fallt in den Kompetenzbereich des Verfassungsgerichts Stellt dieses im Ergebnis des Verfahrens die Verantwortlichkeit des Prasidenten im Sinne des offentlichen Rechts fest so kann es ihn seines Amtes entheben Amtsunfahigkeit und Vakanz BearbeitenIm Falle einer vorubergehenden Verhinderung des Prasidenten werden seine Aufgaben und Kompetenzbereiche bis zum Ende der Verhinderung vorubergehend vom Parlamentsprasidenten ubernommen Der Parlamentsprasident ubernimmt ebenfalls vorubergehend die Amtsgeschafte bei Beendigung der Amtszeit des bisherigen Prasidenten bis zum Amtsantritt des neu gewahlten Prasidenten Der Parlamentsprasident kann seine Rechte als Abgeordneter des Parlaments nicht ausuben wenn dieser den Prasidenten in seinem Amt vertritt In diesem Zeitraum werden seine Aufgaben und Pflichten durch einen vom Parlament gewahlten Vizeprasidenten ausgeubt Amtsinhaber Bearbeiten Hauptartikel Liste der Staatsoberhaupter von UngarnWeblinks BearbeitenOffizielle Webseite des Prasidenten von Ungarn ungarisch englisch Deutsche Sprachausgabe des ungarischen Grundgesetzes von 2011 www verfassungen eu Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasident von Ungarn amp oldid 234845216