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Der Population Registration Act Act No 30 1950 Afrikaans Wet op Bevolkingsregistrasie deutsch etwa Bevolkerungsregistrierungsgesetz war ein 1950 erlassenes Gesetz der sudafrikanischen Apartheidregierung das eine umfassende Einwohnerregistrierung mit neuen Ausweispapieren fur alle Bewohner Sudafrikas zum Ziel hatte Zu dessen Umsetzung wurden Daten und Erfassungsmethoden nach dem Census Act von 1910 Act No 2 1910 herangezogen Es trat am 7 Juli 1950 in Kraft und diente zum weiteren Ausbau der Rassentrennungspolitik Personenzertifikat nach dem Population Registration Act mit der eingetragenen Bevolkerungsgruppe white Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Wesentliche Gesetzesinhalte 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Population Registration Act bildete zusammen mit dem Prohibition of Mixed Marriages Act erlassen 1949 und dem Immorality Act 1950 wurde das bereits 1927 erlassene Gesetz erweitert und 1957 erneut verscharft ein grundlegendes Gesetz mit diskriminierendem Charakter im Rahmen der Apartheidspolitik Die Zustandigkeit fur dieses Gesetz lag beim Innenministerium Die beauftragte Fachbehorde hiess Director of Census Der Population Registration Act wurde vom sudafrikanischen Parlament am 17 Juni 1991 aufgehoben 1 Wesentliche Gesetzesinhalte BearbeitenDas Anliegen war eine Kategorisierung der Bevolkerung und die damit verbundene Ausgabe einer Identitatskarte die identity card etwa vergleichbar mit dem Personalausweis einschliesslich einer Identitatsnummer identity number entsprechend der Sektion 6 des Gesetzes Die juristische Definition des Begriffs Auslander wurde auf Basis der des Aliens Act Act No 1 1937 ubernommen Sektion 5Nach Sektion 5 dieses Gesetzes wurde jeder Sudafrikaner entsprechend einer ethnischen oder anderen Gruppe klassifiziert Das Gesetz sah drei verschiedene Personengruppen vor Weisse Coloured und Natives im Originaltext white person a coloured person or a native Eine Beschreibung und Definition zur Klassifizierung der Gruppen Coloureds und Natives war dem Governor General durch Bekanntgabe in der Government Gazette einschliesslich spaterer Anderungen vorbehalten Die als Natives bezeichneten Einwohner wurden bereits in Sektion 1 X definiert wonach jede Personen einer eingeborenen Rasse oder Stammes von Afrika unter diese Bezeichnung fiel Die Gruppe der Coloureds wurde spater weiter unterteilt um auch noch Bewohner asiatischer Abstammung zu unterscheiden Man bezeichnete sie als Kapmalaien Griquas Inder Chinesen oder Cape Coloureds Sektion 7Nach Sektion 7 wurden folgende Personeninformationen erfasst bzw eingefordert nach Absatz 1 fur Weisse und Farbige Coloureds kompletter Name Geschlecht und Hauptwohnort Klassifizierung nach Sektion 5 Geburtstag und Geburtsort die Staatsangehorigkeit oder Nationalitat der Familienstand im Fall einer Wahlberechtigung nach dem Electoral Consolidation Act No 46 1946 der Wahlkreis und der Wahlbezirk das Einreisedatum falls die Person nicht in Sudafrika geboren wurde ein aktuelles Passfoto sofern die Person das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat die Identitatsnummernach Absatz 2 fur Natives gemeint sind Schwarze kompletter Name Geschlecht und der Distrikt des Hauptwohnortes die Staatsangehorigkeit oder Nationalitat die ethnische Gruppe oder andere Gruppe und die Stammesangehorigkeit Geburtsdaten falls nicht bekannt das vermutete Datum oder Jahr sowie der Geburtsort wenn nicht bekannt der jeweilige Distrikt der Familienstand das Einreisedatum falls die Person nicht in Sudafrika geboren wurde ein aktuelles Passfoto sofern die Person das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht hat und wenn es kein sudafrikanischer Burger ist seine Fingerabdrucke die IdentitatsnummerSektion 8In der Sektion 8 war festgelegt dass in jedem Distriktsverwaltungsburo eine Kopie der amtlichen Einwohnerliste offentlich auszuhangen sei Sie enthielt folgende Personenangaben Namen Geschlecht und Hauptwohnsitz im Fall der schwarzen Personen der Distrikt des ublichen Aufenthaltes die Klassifizierung nach Sektion 5 die Staatsburgerschaft oder Nationalitat im Fall einer Wahlberechtigung nach dem Electoral Consolidation Act No 46 1946 der Wahlkreis und der Wahlbezirk die IdentitatsnummerSektion 13In der Sektion 13 wurde beschrieben welche Informationen die Identitatskarte enthalten sollte Dabei wurden zwei Ausweiskarten unterschieden eine fur Weisse und Farbige und eine andere fur Schwarze nach Absatz 1 fur Weisse und Farbige Coloureds Name und Geschlecht Klassifizierung nach Sektion 5 Staatsburgerschaft oder Nationalitat Identitatsnummer das Passfoto Ausgabedatum der Identitatskartenach Absatz 2 fur Natives gemeint sind Schwarze Name und Geschlecht die ethnische oder andere Gruppenzugehorigkeit und die Stammeszugehorigkeit im Fall von auslandischen Personen die Staatsburgerschaft oder Nationalitat Identitatsnummer das Passfoto und im Fall von auslandischen Personen die Fingerabdrucke Ausgabedatum der IdentitatskarteLiteratur BearbeitenMuriel Horrell Hrsg Laws affecting race relations in South Africa 1948 1976 South African Institute of Race Relations Johannesburg 1978 ISBN 0 86982 168 7 Albrecht Hagemann Kleine Geschichte Sudafrikas Verlag C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 51101 5 S 74 Martin Pabst Sudafrika 2 vollig uberarbeitete und erganzte Auflage Verlag C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57369 9 S 85 Weblinks BearbeitenDISA Population Registration Act Act No 30 of 1950 Gesetzestext Bild anklicken PDF 1 4 MB englisch Nelson Mandela Foundation 1950 Population Registration Act No 30 Kurzbeschreibung auf www nelsonmandela org englisch About com Apartheid Era Laws Population Registration Act No 30 of 1950 Kurzbeschreibung auf www africanhistory about com englisch Einzelnachweise Bearbeiten africanhistory about com englisch abgerufen am 7 Marz 2014 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Population Registration Act amp oldid 209977579