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Die Pillersdorfsche Verfassung von Franz von Pillersdorf ausgearbeitet und nach ihm benannt ist die erste osterreichische Verfassung die auf dem Prinzip des Fruhkonstitutionalismus beruht Sie wurde am 25 April 1848 erlassen aber bereits am 16 Mai desselben Jahres durch eine Verfassungsnovelle zum Provisorium erklart 1 Sie war nur fur die sogenannten Erblande bestimmt und galt aufgrund der dortigen Radikalisierungsprozesse nicht fur das Konigreich Ungarn und die italienischen Gebiete Die Pillersdorfsche Verfassung wurde von den liberalen Kraften als zu wenig demokratisch abgelehnt Nach der Uberbringung einer Sturmpetition der Nationalgarden Arbeiter und Studenten in Wien wurde durch kaiserliche Proklamation am 16 Mai 1848 diese Verfassung als provisorisch erklart mit Zusage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts und im Juli schliesslich ganz zuruckgenommen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Bestandteile 3 Einzelnachweise 4 WeblinksVorgeschichte BearbeitenNachdem die franzosische Februarrevolution Unruhen in Mailand Prag und Ungarn initiierte griffen diese schliesslich am 13 Marz auf Wien uber An diesem Tag musste Staatskanzler Metternich unter dem Druck der Verhaltnisse zurucktreten und floh nach Grossbritannien Am 15 Marz 1848 kam es unter Druck der Marzrevolution zur Aufhebung der Zensur sowie zur kaiserlichen Zusage einer Konstitution des Vaterlandes Des Weiteren wurden die akademischen Grundrechte Lehr und Lernfreiheit garantiert und die Dispenspflicht des Toleranzpatents aufgehoben Am 21 Marz 1848 nannte die Wiener Zeitung das amtliche Verlautbarungsorgan Graf Franz Anton von Kolowrat Liebsteinsky als Ministerprasidenten als Innenminister fungierte interimistisch Pillersdorf der im Mai selbst provisorischer Ministerprasident wurde sein Ministerium ubernahm die Kompetenzen der Vereinigten Hofkanzlei der Pillersdorf vorgestanden war Vertrauensmanner der Stande sog Standische Zentralausschuss und die Regierung arbeiteten unter der Federfuhrung von Innenminister Pillersdorf gemeinsam eine Verfassung aus Diese Verfassungsurkunde des osterreichischen Kaiserstaates trat am 25 April 1848 PGS 49 in Kraft Als Vorbild dienten die Verfassungen der deutschen Staaten sowie Belgiens von 1830 1 Bestandteile BearbeitenDie Verfassung sah eine Zusammenfassung aller Lander diesseits der Leitha zu einer konstitutionellen Monarchie Osterreichischer Kaiserstaat vor Ungarn war von der Pillersdorfschen Verfassung ausgenommen da Kaiser Ferdinand bereits am 11 April die vom ungarischen Reichstag beschlossenen 31 Gesetzesartikel und Reformen als Verfassung anerkannte und somit Ungarn nur noch in Personalunion mit den ubrigen Teilen der Monarchie verbunden war Das am 8 April gegenuber Bohmen abgegebene Versprechen einer eigenen Verfassung wurde hingegen nie eingelost 2 Es bestand lediglich ein internes Handschreiben des Kaisers mit dem Verfassungsversprechen an Minister Pillersdorf das die Tschechen in ihre bohmische Provinzialgesetzsammlung aufnahmen und es Bohmische Charta nannten Als Volksvertretung sah sie ein Zweikammersystem vor Senat Prinzen des Hauses welche das 24 Lebensjahr vollendet haben vom Kaiser ernannte Minister gewahlte Grossgrundbesitzer Kammer der Abgeordneten bestand aus 383 Mitgliedern die vom Volk gewahlt wurdenDieses Parlament hatte kein Selbstversammlungsrecht dafur aber das Recht zur Gesetzesinitiative und war zusammen mit dem Kaiser an der Gesetzgebung beteiligt Wahlen durften alle grossjahrigen Manner welche das 24 Lebensjahr vollendet haben ausgenommen Dienstboten Fursorgeempfanger und Arbeiter gegen Tages und Wochenlohn Trager der Staatsgewalt war der Kaiser seine Anordnungen mussten jedoch von einem verantwortlichen Minister gegengezeichnet werden Der Kaiser sollte allerdings ein absolutes Vetorecht gegen die Beschlusse dieses Parlaments besitzen Um weitere Aufstande zu verhindern fuhlte sich der Kaiser daran gebunden Die Gerichtsbarkeit war durch unabhangige Gerichte gegeben Verfahren waren offentlich und mundlich in Strafprozessen musste ein Schwurgericht einberufen werden Die Verfassung beinhaltete unter anderem auch einen Grundrechtskatalog was damals als ziemlich fortgeschritten galt Dieses unterschied zwischen Menschenrechten und Staatsburgerrechten die als Staatszielbestimmungen galten so z B Schutz von Gleichheit und Freiheit Glauben und Gewissen sowie des Eigentums Der Foderalismus hingegen war noch immer schwach ausgepragt So gab es noch immer Landstande die kein eigenes Gesetzgebungsrecht besassen und an dem des Gesamtstaates auch nicht teilnahmen Sie hatten lediglich die Wahrnehmung der Provinzialinteressen 54 zur Aufgabe und hatten den Reichstag uber zeitgemasse Anderungen der bisherigen Verfassung und uber die Grundentlastung Vorschlage zu erstatten 55 Die Verfassung sah ausserdem Kreise mit Municipaleinrichtungen 56 und Gemeindeverfassungen 57 vor Der auf Grund der Verfassungsnovelle vom 16 Mai gewahlte Reichstag mit nur einer Kammer erarbeitete eine neue Verfassung unter Festschreibung der Volkssouveranitat Kremsierer Entwurf doch der neue Kaiser Franz Joseph I zwang dem Kaiserreich im Marz 1849 eine Verfassung auf oktroyierte Verfassung die aber 1851 mit dem Silvesterpatent wieder ausser Kraft gesetzt wurde Bis 1859 regierte der Kaiser allein Neoabsolutismus Einzelnachweise Bearbeiten a b Wilhelm Brauneder Osterreichische Verfassungsgeschichte 10 Auflage 2005 S 115 ff Thomas Olechowski Osterreichische Rechtsgeschichte 2 Auflage 2008 S 50 Weblinks BearbeitenDie Pillersdorfsche Verfassung im Volltext aus dem Medienkoffer Rechtsgeschichte des Instituts fur Rechtsgeschichte der Johannes Kepler Universitat Linz PDF 70 kB Eintrag zu Pillersdorfsche Verfassung im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pillersdorfsche Verfassung amp oldid 232635573