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Parteiprozess ist nach deutschem Zivilprozessrecht ein Prozess burgerlicher Rechtsstreit in dem eine Vertretung durch Anwalte nicht geboten ist Parteiprozess ist das Verfahren vor dem Amtsgericht mit Ausnahme des Familiengerichts Den Parteiprozess konnen die Parteien selbst oder durch eine nach 79 ZPO zugelassene Person als Bevollmachtigten fuhren Gegensatz zum Parteiprozess ist der Anwaltsprozess 78 ZPO in dem Anwaltszwang besteht Im weiteren Sinne lasst sich als Parteiprozess auch generell jeder gerichtlich ausgetragene Rechtsstreit bezeichnen in dem die Parteien Herren des Verfahrens sind Dispositionsmaxime Dies trifft in manchen Rechtsordnungen auch auf den Strafprozess zu so etwa im angelsachsischen Rechtskreis Gegensatz ist hier das inquisitorische Verfahren das von Amts wegen gegen einen Betroffenen gefuhrt wird Offizialmaxime 1 Einzelnachweise Bearbeiten Albin Eser Adversatorische und inquisitorische Verfahrensmodelle Ein kritischer Vergleich mit Strukturalternativen In Friedrich Christian Schroeder Manuchehr Kudtratov Hrsg Die strafprozessuale Hauptverhandlung zwischen adversatorischem und inquisitorischem Modell Frankfurt am Main 2014 S 11 29Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parteiprozess amp oldid 226898395