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Das Pariser Luftfahrtabkommen vom 13 Oktober 1919 war das erste internationale Luftfahrtabkommen zur Regulierung der Luftverkehrsfahrt Inhaltsverzeichnis 1 Pariser Luftfahrtabkommen vom 13 Oktober 1919 2 Pariser Luftfahrtabkommen vom 21 Mai 1926 3 Literatur 4 EinzelnachweisePariser Luftfahrtabkommen vom 13 Oktober 1919 BearbeitenMit dem Pariser Luftfahrtabkommen von 1919 wurde anlasslich der Friedenskonferenz in Paris erstmals versucht die diversen nationalen Vorgaben zur Regulierung des Luftverkehrs zu koordinieren Ausgearbeitet wurde das Abkommen von den Siegermachten des Ersten Weltkrieges Unterzeichnet wurde das Abkommen von 26 der 32 alliierten Staaten aber nicht von den USA Belgien Bolivien Brasilien Vereinigtes Konigreich China Kuba Ecuador Frankreich Griechenland Guatemala Haiti Hedschas Honduras Italien Japan Liberia Nicaragua Panama Peru Polen Portugal Rumanien das Konigreich Jugoslawien Siam Tschechoslowakei und Uruguay Ratifiziert wurde das Abkommen letztlich von 11 Staaten darunter Persien welches ursprunglich nicht zu den Unterzeichnern gehorte Das Abkommen trat 1922 in Kraft Da das Abkommen nur von den Siegerstaaten des Ersten Weltkriegs ausgearbeitet und auf ihre Anspruche zugeschnitten worden war wies es aus Sicht der ubrigen Staaten gravierende Mangel auf Deshalb traten viele Staaten darunter auch die Schweiz dem Abkommen nicht bei Diese Mangel wurden dann 1932 behoben 1944 wurde das Abkommen durch das Abkommen uber die Internationale Zivilluftfahrt Chicagoer Abkommen abgelost das mit Uberarbeitungen bis heute in Kraft ist Pariser Luftfahrtabkommen vom 21 Mai 1926 BearbeitenNach dem Ersten Weltkrieg musste Deutschland aufgrund des Friedensvertrags von Versailles seinen gesamten Bestand an Militarflugzeugen abgeben und es wurde ihm verboten neue Militarflugzeuge oder Militarflugzeugmuster herzustellen Privatunternehmen durften Zivilflugzeuge herstellen allerdings wurde die Grosse der Flugzeuge sowie das Ausmass der Flugzeugindustrie durch den Vertrag deutlich begrenzt Im Pariser Luftfahrtabkommen vom 21 Mai 1926 erreichte Deutschland jedoch die Zurucknahme dieser Beschrankungen fur den Bereich der zivilen Luftfahrt Daraufhin wurde stark in die Zivilluftfahrt investiert insbesondere durch die Fusion der Deutschen Aero Lloyd mit der Junkers Luftverkehr am 6 Januar 1926 zur Deutsche Luft Hansa Aktiengesellschaft Lufthansa dem damals grossten Luftfahrtunternehmen der Welt Weiterhin verboten blieb das Fuhren einer Luftwaffe Heftig diskutiert wurde deshalb die Zahl der Reichswehrangehorigen welche aus privaten Grunden Sportflieger betreiben durften Die Siegermachte erlaubten anfangs deren 15 wahrend die Reichswehr deren 200 forderte Letzten Endes einigte man sich auf 72 1 Literatur BearbeitenNikolas von Wrangell Entwicklung von 1919 bis 1944 In Globalisierungstendenzen im internationalen Luftverkehr Lang Frankfurt am Main 1999 ISBN 978 3 631 33580 2 S 27 32 Peter Szarafinski Rustung und politisches System Am Beispiel der Luftrustung im Dritten Reich und in den USA 1933 bis 1942 Geschichtswissenschaft Nr 25 Tectum Marburg 2014 ISBN 978 3 8288 6136 7 S 28 31 Einzelnachweise Bearbeiten Lutz Budrass Flugzeugindustrie und Luftrustung in Deutschland 1918 1945 Droste Dusseldorf 1997 ISBN 978 3 7700 1604 4 S 217 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pariser Luftfahrtabkommen amp oldid 226099810