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Die sogenannten PDS Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren zwei Entscheidungen auf Antrage der Gruppe der Abgeordneten der Partei des Demokratischen Sozialismus ihnen die gleichen Rechte im Deutschen Bundestag wie der einer Fraktion zu gewahren Inhaltsverzeichnis 1 Erste PDS Entscheidung 1 1 Sachverhalt 1 2 Begrundung 2 Zweite PDS Entscheidung 2 1 Sachverhalt 2 2 Begrundung 3 EinzelnachweiseErste PDS Entscheidung BearbeitenDie erste PDS Entscheidung vom 16 Juli 1991 fuhrte zur Klarung der Rechte der sogenannten Gruppe im Deutschen Bundestag 1 Sachverhalt Bearbeiten Die Bundestagswahl 1990 war die erste Bundestagswahl im vereinten Deutschland Fur diese Wahl galt die Funf Prozent Hurde getrennt fur West und Ostdeutschland sodass es reichte in einem der beiden Landesteile diese Hurde zu erreichen um in den Bundestag einzuziehen Diese Voraussetzung war vom Bundesverfassungsgericht erzwungen worden das am 29 September 1990 auf Antrag der Parteien Die Grunen Die Republikaner und Linke Liste PDS sowie aufgrund von Verfassungsbeschwerden zweier Listenbewerber und Wahler entschied dass die Anwendung der Funf Prozent Hurde auf das gesamte Bundesgebiet gegen das Recht auf Chancengleichheit und Gleichheit der Wahl aus Art 21 Abs 1 und Art 38 Abs 1 GG verstosst Auf diese Weise konnte die PDS in den Deutschen Bundestag einziehen da sie in Ostdeutschland 11 1 der Zweitstimmen erhielt sie war daraufhin mit 17 Sitzen im Bundestag vertreten Bundnis 90 konnte auf gleiche Weise in den Bundestag einziehen 6 2 der Zweitstimmen in Ostdeutschland und erhielt acht Sitze Beides reichte nach der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages nicht aus um eine Fraktion zu bilden sodass die jeweiligen Abgeordneten lediglich eine Gruppe bildeten Wahrend die Abgeordneten der Partei Bundnis 90 Die Grunen zusammen mit Gregor Gysi beantragten die Mindestgrosse fur eine Fraktion auf sieben Abgeordnete herabzusetzen beantragten die anderen Abgeordneten der PDS sich selbst als Fraktion anzuerkennen Beide Antrage wurden abgelehnt und den Abgeordneten nur den Status einer Gruppe zuerkannt Daraufhin wandte sich die Gruppe der Abgeordneten der PDS an das Bundesverfassungsgericht und beantragte festzustellen dass der Bundestag gegen ihre verfassungsmassigen Rechte verstossen hat indem es ihr den Status als Fraktion versagt und ihr damit zahlreiche parlamentarischen Rechte vorenthalten hat Begrundung Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag grosstenteils als unbegrundet zuruck und gab ihr nur in geringem Umfang statt Das Gericht erklarte zunachst dass der Deutsche Bundestag bei der Regelung parlamentarischer Rechte einen weiten Gestaltungsspielraum hat Dieser Gestaltungsspielraum war weder dadurch verletzt dass den Abgeordneten der Status als Fraktion versagt noch dadurch dass es der Bundestag abgelehnt hat die Grenze fur die Anerkennung als Fraktion zu senken Auch ansonsten waren keine Rechte der Abgeordneten verletzt Das Bundesverfassungsgericht stellte klar dass auch eine Gruppe in allen Fachausschussen ein Antrags Rede und Stimmrecht hat Die Gruppe hat ausserdem das Recht Gesetzesentwurfe Antrage Grosse und Kleine Anfragen zu stellen Ebenso hat die Gruppe das Recht dass sich der Bundestag tatsachlich mit seinen Initiativen im Gesetzgebungsverfahren beschaftigt also daruber berat und entscheidet Einen Anspruch bei der Vergabe des Vorsitzes von Ausschussen und seiner Vertretung berucksichtigt zu werden hat die Gruppe bereits deshalb nicht weil es sich hierbei um kein Abgeordnetenrecht handelt Ebenso kann die Gruppe kein Recht beanspruchen Geschaftsordnungsantrage zu stellen oder geschaftsordnungsmassige Verlangen geltend zu machen weil es sich hier weder um ein Abgeordnetenrecht handelt noch anderweitig aus den Grundrechten ein verfassungsmassiger Anspruch abgeleitet werden kann Das Gleiche gilt fur die Durchfuhrung von Aktuellen Stunden ohne zeitliche Begrenzung das Recht auf Mitgliedschaft in einem Untersuchungsausschuss einer Enquete Kommission oder einem Vermittlungsausschuss sowie das Recht auf Wahl als Vertreter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie Entsendung in die Nordatlantische Versammlung und die Interparlamentarische Konferenz Einen Anspruch auf den vollen Fraktionskostenzuschuss verneinte das Bundesverfassungsgericht weil es diesbezuglich keinen Verstoss gegen die ausreichende Ausstattung der Abgeordneten mit finanziellen Mitteln erkennen konnte Hoch umstritten war allerdings ob ein Verstoss gegen das Abgeordnetenrecht darin liegt dass eine Gruppe keinen Anspruch auf Berucksichtigung bei der Bestimmung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses hat Die Abstimmung hieruber fuhrte beim Bundesverfassungsgericht zu einer Patt Situation vier gegen vier Richter was zur Folge hatte dass der Antrag auch in diesem Punkt zuruckgewiesen werden musste Das Bundesverfassungsgericht erklarte den Antrag lediglich insoweit fur begrundet als dass einer Gruppe das Recht auf Vertretung in den Unterausschussen verwehrt wurde und sie zudem keinen Anspruch auf Berucksichtigung als Fraktion im Ausschuss hat Dies verstosst gegen das sich aus Art 38 Abs 1 GG ergebende Abgeordnetenrecht Im Ubrigen wurde der Antrag zuruckgewiesen Zweite PDS Entscheidung BearbeitenDie zweite PDS Entscheidung vom 17 September 1997 konkretisierte die parlamentarischen Rechte der Gruppe im Bundestag 2 Sachverhalt Bearbeiten Bei der Bundestagswahl 1994 scheiterte die PDS erneut an der Funf Prozent Hurde bezogen auf Gesamtdeutschland Sie konnte aber uber die Grundmandatsklausel dennoch in den Bundestag einziehen da sie in Berlin vier Direktmandate erzielte u a durch Stefan Heym und Gregor Gysi Dort hatte sie 30 Sitze und damit wiederum zu wenig um eine Fraktion zu bilden sodass die Abgeordneten wiederum lediglich eine Gruppe bildeten Die Gruppe der Abgeordneten der PDS wandte sich an das Bundesverfassungsgericht und beantragte erneut festzustellen dass der Bundestag gegen ihre verfassungsmassigen Rechte verstossen hat indem es ihr den Status als Fraktion versagt und ihr damit zahlreiche parlamentarischen Rechte vorenthalten hat Begrundung Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag vollumfanglich ab weil es keine Veranlassung sah von seiner Rechtsauffassung in der vorherigen Entscheidung abzurucken Das Bundesverfassungsgericht begrundete die Entscheidung damit dass ein verfassungsrechtlich tragfahiger Grund fur die Festsetzung einer Fraktionsmindeststarke in der Autonomie des Deutschen Bundestages liege durch seine Geschaftsordnung die Funktionsfahigkeit des Parlaments zu gewahrleisten Die Differenzierung zwischen Fraktionen und anderen Zusammenschlussen ist gerechtfertigt da sie der Gefahr begegnet dass die parlamentarische Arbeit durch eine Vielzahl von letztlich aussichtslosen Antragen kleiner Gruppen behindert wird Erganzend zur vorherigen Entscheidung entschied das Bundesverfassungsgericht dass es keine Verletzung des Abgeordnetenrechts darstellt wenn der Bundestag fur die Wahl seiner standigen Ausschusse ein Wahlverfahren verwendet durch das die Gruppe im Vergleich mit einem anderen Wahlverfahren benachteiligt wird Dies begrundet das Gericht damit dass alle Wahlverfahren ihre Vor und Nachteile haben und keines dem Gleichbehandlungsgebot mehr genugt als andere Jedenfalls habe der Bundestag durch die Bestimmung des Wahlverfahrens seinen Gestaltungsspielraum nicht uberschritten 3 Ebenso stellt es keine Verletzung des Abgeordnetenrechts dar dass dem Abgeordneten einer Gruppe im Gegensatz zum Abgeordneten einer Fraktion keine Mindestredezeit zugestanden werden kann Diese Ungleichbehandlung ist aufgrund der geringeren Grosse der Gruppe sachlich gerechtfertigt Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil vom 16 Juli 1991 Az 2 BvE 1 91 BVerfGE 84 304 PDS Linke Liste BVerfG Beschluss vom 17 September 1997 Az 2 BvE 4 95 BVerfGE 96 264 Fraktions und Gruppenstatus BVerfG Pressemitteilung vom 13 November 1997 Nr 96 97 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 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