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Dieser Artikel behandelt den juristischen Begriff Zu Umweltparteien siehe Chasse peche nature traditions bzw Miljopartiet de Grona bzw Pessoas Animais Natureza oder Grune Parteien Als Naturpartei oder Naturalpartei bezeichnet man in der Rechtswissenschaft und in der Rechtspflege eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren die nicht juristisch gebildet und auch nicht rechtsanwaltlich oder anderweitig 1 vertreten ist Ein Klager oder ein Beklagter kann seinen Prozess selbst betreiben soweit es in einer Lage des Verfahrens keinen Anwaltszwang gibt Zugunsten des juristischen Laien als Prozesspartei greifen nach allgemeiner Auffassung strengere Hinweispflichten des Gerichts beim Rechtsgesprach ein wahrend das fur die anwaltlich vertrete Partei nicht gilt letztere muss sich das Verschulden ihres Prozessbevollmachtigten zurechnen lassen 2 Die Besserstellung von Laien ist aus verfassungsrechtlichen Grunden geboten um Waffen und Chancengleichheit im Verfahren herzustellen Art 103 Abs 1 GG Die fehlende Rechtskenntnis der Naturpartei schadet nicht weil das Gericht nur an deren Tatsachenvortrag gebunden ist nicht an ihre moglicherweise fehlerhaften Rechtsansichten was in den romischrechtlichen Grundsatzen da mihi factum dabo tibi ius iura novit curia 3 und in 138 139 ZPO zum Ausdruck kommt Erklarungspflicht der Parteien uber die entscheidungserheblichen Tatsachen und dementsprechende Hinweispflichten des Gerichts Der Umgang mit der Naturpartei stellt sich demnach als ein Akt der Fairness und damit als ein Gebot der Gerechtigkeit dar Die Kluft die sich zwischen professionellen Juristen und juristischen Laien auftut ist eine Folge der Verrechtlichung Im gerichtlichen Verfahren tritt diese besonders zutage Aus rechtssoziologischer Sicht kommt den Rechtsanwalten im Regelfall die Funktion einer Schnittstelle zu die zwischen Richtern und Burgern vermittelt 4 Das Verhaltnis zwischen Juristen und juristischen Laien ist massgeblich durch ungleich verteiltes Wissen gepragt Der Wandel im Umgang der Richter mit den Naturparteien ist starker vom allgemeinen kulturellen Wandel abhangig als von der beruflichen Ausbildung 4 Literatur BearbeitenThorsten Berndt Richterbilder Dimensionen richterlicher Selbsttypisierungen 1 Auflage VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 531 17503 4 S 217 227 Thorsten Berndt Vom kompetenten Umgang mit Sachunverstand vor Gericht zum professionellen Sonderwissen von Richtern In Karl Siegbert Rehberg Hrsg Soziale Ungleichheit kulturelle Unterschiede Verhandlungen des 32 Kongresses der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie in Munchen Teilbd 1 und 2 Campus Verlag Frankfurt am Main 2006 ISBN 3 593 37887 6 S 3174 3182 urn nbn de 0168 ssoar 143057 Einzelnachweise Bearbeiten Beispielsweise durch einen Sozialverband oder durch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz Rudiger Zuck Postulationsfahigkeit und Anwaltszwang Die Rolle des Anwalts in einer sich wandelnden Welt In JuristenZeitung Band 48 Nr 10 1993 ISSN 0022 6882 S 500 508 505 mit weiteren Nachweisen JSTOR 20820975 OLG Hamm Beschluss vom 6 Dezember 2013 9 W 60 13 openJur 2013 45991 Rn 11 a b Thorsten Berndt Vom kompetenten Umgang mit Sachunverstand vor Gericht zum professionellen Sonderwissen von Richtern In Karl Siegbert Rehberg Hrsg Soziale Ungleichheit kulturelle Unterschiede Verhandlungen des 32 Kongresses der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie in Munchen Teilbd 1 und 2 Campus Verlag Frankfurt am Main 2006 ISBN 3 593 37887 6 S 3174 3182 3175 3181 urn nbn de 0168 ssoar 143057 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Naturpartei amp oldid 241724947