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Der Nationale Pandemieplan fur Deutschland NPP ist eine Sammlung von Handlungsanweisungen fur das Eintreten einer Pandemie in Deutschland Er wurde im Jahr 2005 erstmals veroffentlicht und zuletzt im Marz 2017 aktualisiert Der NPP dient der gezielten Vorbereitung von Behorden und Institutionen auf Bundes und Landerebene auf eine Influenzapandemie und gibt einen Rahmen vor der die Grundlage fur die Pandemieplane der Lander und die Ausfuhrungsplane der Kommunen bildet 1 Dem Erstellen von nationalen Pandemieplanen ging im April 1999 ein Leitfaden der Weltgesundheitsorganisation WHO voraus Influenza Pandemic Plan der Fuhrungskraften aus Medizin und offentlichem Gesundheitssystem behilflich sein sollte auf kunftige Bedrohungen durch Influenza Pandemien besser zu reagieren 2 Der Nationale Pandemieplan fur das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland war zugleich eine Antwort auf die SARS Pandemie 2002 2003 und die weltweite Verbreitung von H5N1 Seit Beginn der COVID 19 Pandemie Anfang 2020 werden die im Nationalen Pandemieplan festgelegten Praventionsmassnahmen auch fur die Abwehr des Virus SARS CoV 2 herangezogen Besuchsverbotsschild in der Munchen Klinik Bogenhausen Marz 2020 Eine Massnahme im Rahmen der zweiten Phase Protection des an die COVID 19 Pandemie angepassten Pandemieplans fur DeutschlandDer Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen In Teil 1 werden vor allem die Massnahmen zum Schutz der Bevolkerung und die hierfur zustandigen Institutionen benannt Teil 2 enthalt die wissenschaftlichen Grundlagen fur die in Teil 1 gewahlten Massnahmen Da das Gesundheitssystem der Bundesrepublik uberwiegend Landersache ist haben die deutschen Bundeslander eigene Pandemieplane erstellt 3 Deren Umsetzung obliegt grundsatzlich dem Gemeindevorstand dem Magistrat oder dem zustandigen Organ des Landkreises die in der Regel durch ihre Gesundheitsamter aktiv werden Inhaltsverzeichnis 1 Ziele des Pandemieplans 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Pandemieplane auf kommunaler Ebene 4 Erganzung des Nationalen Pandemieplans infolge der COVID 19 Pandemie 5 Literatur 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 BelegeZiele des Pandemieplans Bearbeiten nbsp Strategie der Bundesregierung durch die Verlangsamung der Ausbreitung der Sars CoV 2 Epidemie mithilfe von schutzenden Massnahmen die medizinische Versorgung von Patienten mit schwerem Krankheitsverlauf zu gewahrleisten Bei Uberschreitung der Kapazitat musste die Triage eingefuhrt werden Mit den Massnahmen der Pandemieplane soll zum einen die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur sichergestellt zum anderen die Ausbreitung des pandemischen Erregers gestoppt werden dies ist dann der Fall wenn ein Infizierter wahrend seiner Infektionszeit im Durchschnitt weniger als eine Person ansteckt Mit Hilfe des Nationalen Pandemieplans sollen Behorden und Institutionen auf Bundes und Landerebene auf eine Influenzapandemie vorbereitet werden Zugleich gibt er die Rahmenbedingungen vor auf deren Grundlage die Pandemieplane der Lander und die Ausfuhrungsplane der Gemeinden gebildet werden Er richtet sich somit vor allem an die Verantwortlichen und an die verantwortlichen Behorden in Bund Landern und Gemeinden Im Wesentlichen dient der Nationale Pandemieplan dem Erreichen folgender Ziele 4 Verringerung von Morbiditat und Mortalitat in der Gesamtbevolkerung Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen Aufrechterhaltung essentieller offentlicher Dienstleistungen zuverlassige und zeitnahe Information fur politische Entscheidungstrager Fachpersonal die Offentlichkeit und die Medien Angeregt wird ferner das Erstellen betrieblicher Pandemieplane insbesondere fur Unternehmen denen fur das Aufrechterhalten des staatlichen Gemeinwesens eine besondere Bedeutung zukomme Zu den Organisationen und Einrichtungen der Kritischen Infrastrukturen werden u a die Sektoren Energie Informationstechnik und Telekommunikation Transport und Verkehr Wasser Ernahrung Ernahrungswirtschaft einschliesslich Landwirtschaft und Lebensmittelhandel sowie das Finanz und Versicherungswesen gezahlt 5 Der wissenschaftliche Teil Teil II des Nationalen Pandemieplans beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und Influenzapandemiebewaltigung und dient somit als fachliche Grundlage fur Entscheidungen uber Massnahmen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie Massnahmen im konkreten Pandemiefall 6 Zusatzlich wurde im Mai 2007 eine als Teil III bezeichnete Dokumentation publiziert in der wissenschaftliche Zusammenhange der Pandemieplanung in Deutschland erortert und die Entstehung des deutschen Pandemieplans erlautert wurden 7 Rechtliche Rahmenbedingungen BearbeitenDer Nationale Pandemieplan ist Teil der Katastrophenvorsorge Planung In Teil 1 wird u a auf Gesetze und Verordnungen Bezug genommen die fur die Verhutung und Bekampfung von ubertragbaren Krankheiten vom Gesetzgeber beschlossen wurden 8 Dies sind insbesondere das Infektionsschutzgesetz IfSG die Verordnung uber die Meldepflicht bei Aviarer Influenza beim Menschen AIMPV die Allgemeine Verwaltungsvorschrift uber die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fallen IfSGKoordinierungs VwV das Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV das Gesetz zur Durchfuhrung der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV DG Ferner ist das Bundesministerium fur Gesundheit BMG ermachtigt im Falle einer Pandemie folgende Rechtsverordnungen zu erlassen Erlass einer Verordnung nach 15 Absatz 1 und 2 IfSG mit der die Meldepflicht an die epidemische Lage angepasst werden kann Erlass einer Verordnung nach 20 Absatz 4 IfSG mit der die Kostenubernahme fur eine Schutzimpfung durch die Gesetzliche Krankenversicherung geregelt wird Erlass einer Verordnung nach 20 Absatz 6 IfSG mit der ggf eine Impfpflicht eingefuhrt werden kannDie seuchenhygienischen Massnahmen mit deren Hilfe versucht werden kann die Ausbreitung einer von Mensch zu Mensch ubertragbaren Infektion zu reduzieren sind insbesondere im Infektionsschutzgesetz geregelt und umfassen u a 9 die passive oder aktive Gesundheitskontrolle von potentiell ansteckungsverdachtigen Personen 29 IfSG die Anordnung von Quarantane fur Ansteckungsverdachtige und Erkrankte zu Hause oder in einer gesonderten Einrichtung 30 IfSG die Anordnung eines beruflichen Tatigkeitsverbotes 31 IfSG die Hinnahme von arztlichen Kontrollen bei der Einreise ins Bundesgebiet 36 IfSG der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen durch die die Grundrechte der Freiheit der Person Art 2 Abs 2 Satz 2 Grundgesetz der Freizugigkeit Art 11 Abs 1 Grundgesetz der Versammlungsfreiheit Art 8 Grundgesetz der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 Abs 1 Grundgesetz und des Brief und Postgeheimnisses Art 10 Grundgesetz eingeschrankt werden konnen 32 IfSG Im November 2020 wurden in 28a IfSG diverse potentiell freiheitsbeschrankende Vorschriften konkreter als zuvor benannt die im Falle einer Epidemischen Lage von nationaler Tragweite angeordnet werden durfen Pandemieplane auf kommunaler Ebene BearbeitenDie Massnahmen der Gesundheitsbehorden konnen in drei Stufen gegliedert werden 1 Aufklaren 2 Appellieren 3 Anordnen Zur kommunalen Pandemievorsorge gehoren die Aufklarung uber Seuchen und allgemeine Hygiene massnahmen zu intensivieren die Impfquote deutlich zu erhohen eine hohe Impfquote hilft der pharmazeutischen Industrie Kapazitaten aufrechtzuerhalten um im Ernstfall grossere Impfstoffmengen produzieren zu konnen mit einer engagierten Beteiligung am Meldesystem fruhzeitig Auffalligkeiten zu erkennen und zu ihrer Erforschung beizutragen in der Krise durch verschiedene Massnahmen daran mitzuwirken Infektionsketten zu unterbrechen zum Beispiel durch Schliessung von Gemeinschaftseinrichtungen Verbot von Menschenansammlungen Quarantane Durchsetzung von Impfpflichten Desinfektionen gesicherte Wasserver und Abwasserentsorgung 10 Beispiele fur kommunale Pandemieplane sind der Pandemieplan der Stadt Frankfurt am Main 11 und der Influenzapandemieplan der Hansestadt Rostock 12 Erganzung des Nationalen Pandemieplans infolge der COVID 19 Pandemie BearbeitenAls Antwort auf die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 im Verlauf der COVID 19 Pandemie legte die Abteilung fur Infektionsepidemiologie des Robert Koch Instituts RKI im Marz 2020 die erste Fassung einer Erganzung zum Nationalen Pandemieplan vor 13 in der Empfehlungen und Massnahmen fur eine Bewaltigung des COVID 19 Geschehens in Deutschland zusammengefasst wurden Diese Erganzung des nationalen Pandemieplans richtete sich in erster Linie an die Fachoffentlichkeit im Gesundheitswesen insbesondere an den Offentlichen Gesundheitsdienst auf allen Ebenen an die Arzteschaft und an alle anderen Berufsgruppen des medizinischen Personals In der Erganzung wurden u a drei Phasen der Infektionsbekampfung beschrieben deren Ubergange fliessend seien Containment Protection und Mitigation Eindammung der Ausbreitung Schutz gefahrdeter Gruppen Minderung der Folgen 14 Containment Beim Auftreten einzelner Infektionen und kurzer Infektionsketten solle versucht werden die Weiterverbreitung der Viren zu verhindern indem Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestatigten Infektionsfallen identifiziert und in hauslicher Quarantane untergebracht werden Durch diese Massnahmen solle eine mogliche Erkrankungswelle hinausgezogert und deren Dynamik abgeschwacht werden Ziel dieser Strategie ist es Zeit zu gewinnen um sich bestmoglich vorzubereiten und mehr uber die Eigenschaften des Virus zu erfahren Risikogruppen zu identifizieren Schutzmassnahmen fur besonders gefahrdete Gruppen vorzubereiten Behandlungskapazitaten in Kliniken zu erhohen antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten Protection Falls eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nicht mehr aufgehalten werden konne konzentriere sich der Schutz vor den Viren vor allem auf Personen und Gruppen die ein erhohtes Risiko fur schwere Krankheitsverlaufe aufweisen Das Landesamt fur Soziales Jugend und Versorgung Rheinland Pfalz konkretisierte den vom RKI benutzten Begriff vulnerable Personengruppen folgendermassen Altere Menschen gt 50 Jahre Menschen mit verschiedenen Grunderkrankungen z B Herzkreislauferkrankungen Diabetes Lungen Leber Nieren und Krebserkrankungen Menschen mit geschwachtem Immunsystem z B aufgrund einer Erkrankung die mit einer Immunschwache einhergeht oder aufgrund der Einnahme von Medikamenten die eine Immunreaktion unterdrucken sollen wie z B Cortison 15 Das RKI hatte zugleich eine umfangreiche Liste von Optionen fur Massnahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten in denen vermehrt Falle bekannt wurden publiziert 16 zu diesen Optionen gehorten u a Auflagen und Einschrankungen fur sowie Absagen von Grossveranstaltungen die vorbeugende Schliessung von Gemeinschaftseinrichtungen und offentlichen Einrichtungen wie Theatern und Schwimmbadern freiwillige Geschaftsschliessungen und das Ermoglichen von Heim und Telearbeit 17 Mitigation Bei einer fortgesetzten Ubertragung von SARS CoV 2 in der Bevolkerung zielen die eingesetzten Schutzmassnahmen starker auf die Minderung weiterer Folgen Ziel sei es in dieser Phase vor allem das gleichzeitige Erkranken extrem vieler behandlungsbedurftiger Personen und die damit drohende Uberlastung der medizinischen Infrastruktur zu vermeiden damit besonders schwere Krankheitsverlaufe auch jene anderer Ursachen noch versorgt werden konnen Dies bedeute auch dass im Gesundheitswesen eine moglichst getrennte Versorgung von SARS CoV 2 Infizierten und anderen Patienten aufgebaut werden sollte Literatur BearbeitenR Fock H Bergmann H Bussmann et al Management und Kontrolle einer Influenzapandemie Konzeptionelle Uberlegungen fur einen deutschen Influenzapandemieplan In Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz Band 44 2001 S 969 980 doi 10 1007 s001030100267 Tobias H Witte Recht und Gerechtigkeit im Pandemiefall Bevorratung Verteilung und Kosten knapper Arzneimittel im Falle eines Seuchenausbruchs Munsterische Beitrage zur Rechtswissenschaft Neue Folge Band 24 Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8487 0687 7 Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi SARS Abschnitt 2 3 in Deutscher Bundestag Hrsg Bericht zur Risikoanalyse im Bevolkerungsschutz 2012 Drucksache 17 12051 vom 3 Januar 2013 Volltext PDF Siehe auch BearbeitenPandemieplan SchweizWeblinks BearbeitenInfluenza Pandemieplanung Robert Koch Institut Ubersichtsseite mit hinterlegten PDF Nationaler Pandemieplan Teil 1 Strukturen und Massnahmen Nationaler Pandemieplan Teil 2 Wissenschaftliche Grundlagen Erganzung zum Nationalen Pandemieplan COVID 19 neuartige Coronaviruserkrankung Stand 4 Marz 2020 Auf rki de zuletzt abgerufen am 24 Marz 2022 Belege Bearbeiten Robert Koch Institut Hrsg Nationaler Pandemieplan Teil I Strukturen und Massnahmen Berlin 2017 S 7 Volltext Influenza Pandemic Plan The Role of WHO and Guidelines for National and Regional Planning Auf who int Genf April 1999 Pandemieplane der Bundeslander In rki de Robert Koch Institut abgerufen am 24 Marz 2022 Nationaler Pandemieplan Teil I S 7 Nationaler Pandemieplan Teil I S 43 Robert Koch Institut Hrsg Nationaler Pandemieplan Teil II Wissenschaftliche Grundlagen Berlin 2017 S 7 Volltext Nationaler Pandemieplan Teil III Stand Mai 2007 Auf gmkonline de zuletzt abgerufen am 24 Marz 2022 Nationaler Pandemieplan Teil I S 9 Text des Infektionsschutzgesetzes Influenzapandemieplan der Landeshauptstadt Schwerin September 2009 Vorwort Kommunaler Pandemieplan der Stadt Frankfurt am Main 2012 Kommunaler Pandemieplan der Hansestadt Rostock Robert Koch Institut Erganzung zum Nationalen Pandemieplan COVID 19 neuartige Coronaviruserkrankung Stand 4 Marz 2020 Volltext Robert Koch Institut Erganzung zum Nationalen Pandemieplan S 7 8 Stand 4 Marz 2020 Landesamt fur Soziales Jugend und Versorgung LSJV Rheinland Pfalz Empfehlungen zu COVID 19 fur Alten und Pflegeheime ambulante Pflegedienste und Werkstatten COVID 19 Optionen fur Massnahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten in denen vermehrt Falle bekannt wurden Memento vom 23 Marz 2020 im Internet Archive Im Original publiziert auf rki de vom 3 Marz 2020 Beispielhaft fur die Umsetzung der Empfehlungen sind folgende Rechtsverordnungen der Hessischen Landesregierung Verordnung zur Bekampfung des Corona Virus Vom 13 Marz 2020 Memento vom 15 Marz 2020 im Internet Archive Im Original publiziert auf soziales hessen de Zweite Verordnung zur Bekampfung des Corona Virus Vom 13 Marz 2020 Memento vom 26 Januar 2021 im Internet Archive Im Original publiziert auf soziales hessen de Dritte Verordnung zur Bekampfung des Corona Virus Vom 14 Marz 2020 Memento vom 15 Marz 2020 im Internet Archive Im Original publiziert auf soziales hessen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nationaler Pandemieplan fur Deutschland amp oldid 232202653