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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Notigung von Verfassungsorganen ist ein Straftatbestand in Deutschland der systematisch zu den Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen gehort 1 Die Notigung von Verfassungsorganen ist in 105 StGB geregelt und zahlt zu den politischen Straftaten Rechtswidrige Handlungen nach 105 106 StGB wurden nicht in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG aufgenommen obwohl nach Ansicht des Bundesrates Drohungen gegen Verfassungsorgane und ihre Mitglieder gegen Wahlen als zentralem Merkmal unseres demokratischen Gemeinwesens oder gegen die an ihnen teilnehmenden Wahler eine nicht seltene Erscheinungsform von Hassreden in sozialen Netzwerken sind 2 Sie unterfallen daher nicht der Berichts und Sperrverpflichtung der Netzanbieter Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Bedeutung 3 Literatur 4 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenDer Wortlaut von 105 StGB lautet 1 Wer ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschusse die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschusse oder die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landesrechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt notigt ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuuben wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft 2 In minder schweren Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren Bedeutung Bearbeiten 105 StGB ist nach einhelliger Meinung eine Sondervorschrift soweit eine tatbestandliche Notigung gegen eines der im Gesetz genannten Verfassungsorgane begangen wird Wird die Notigung nicht gegen das Verfassungsorgan als solches sondern gegen ein einzelnes Mitglied eines Verfassungsorgans begangen ist der Straftatbestand der Notigung des Bundesprasidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans 106 StGB einschlagig Anders als bei der Notigung reicht die Drohung mit einem empfindlichen Ubel nicht aus um den objektiven Tatbestand zu erfullen Es muss sich um eine direkte Anwendung von Gewalt bzw um eine Drohung mit einer solcher handeln Die angedrohte Gewalt muss einen solchen Druck auf das Verfassungsorgan ausuben dass sich dieses zu einer Kapitulation vor den Forderungen des Taters gezwungen sieht um schwerwiegende Schaden fur das Gemeinwohl oder einzelne Burger anzuwenden Sinngemass muss es sich um Gewalt handeln die auch geeignet ware den Tatbestand des Hochverrats zu erfullen 105 StGB entfaltet soweit er einschlagig ist Sperrwirkung gegenuber dem allgemeinen Notigungsparagraphen des 240 StGB sodass bei Nichterfullung des objektiven Tatbestandes des 105 StGB ein Ruckgriff auf 240 StGB nicht in Betracht kommt Moglich ist jedoch eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch 3 Aufgrund der Strafandrohung von mindestens einem Jahr ist die Notigung von Verfassungsorganen ein Verbrechen Gemass 120 Abs 1 Nr 5 GVG sind erstinstanzlich die Oberlandesgerichte zustandig Um die Notigung eines der genannten Verfassungsorgane bereits im Vorfeld zu verhindern gibt es im Gesetz uber befriedete Bezirke fur Verfassungsorgane des Bundes und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen mancher Bundeslander eine Bannmeilenregelung Innerhalb des umfriedeten Bezirks sind offentliche Versammlungen unzulassig 4 Literatur BearbeitenGeorg Bauer Duscha Gmel 105 Notigung von Verfassungsorganen In Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar Band 4 80 bis 109k 12 neu bearbeitete Auflage De Gruyter Berlin 2007 S 356 370 Vorschau Einzelnachweise Bearbeiten Henning Ernst Muller 105 109k StGB Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen und Straftaten gegen die Landesverteidigung in Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd 3 80 184j 3 Aufl Munchen 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG Stellungnahme des Bundesrates BR Drs 315 17 S 8 9 BGH Urteil vom 23 November 1983 Az 3 StR 256 83 S Sebastian Muller Franken Sollte das Gesetz uber die Bannmeile des Hessischen Landtags aufgehoben werden LKRZ 2011 S 281 285Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notigung von Verfassungsorganen amp oldid 216734089