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Dieser Artikel erlautert den Lohnsteuerjahresausgleich Es handelt sich hierbei nicht um die Einkommensteuererklarung Der Lohnsteuerjahresausgleich kann durch den Arbeitgeber am Ende des laufenden Kalenderjahres mit der Lohnabrechnung Dezember durchgefuhrt werden um eine zugunsten des Arbeitnehmers bestehende Differenz zwischen der tatsachlich abgefuhrten Lohnsteuer wahrend des Kalenderjahres und der Jahreslohnsteuer dem Arbeitnehmer zu erstatten 42b Abs 1 Satz 1 EStG Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zur Einkommensteuererklarung 2 Verpflichtung des Arbeitgebers 3 Ausschlusstatbestande einzelner Arbeitnehmer 4 Rechenbeispiel 5 Siehe auch 6 WeblinksAbgrenzung zur Einkommensteuererklarung BearbeitenDer Lohnsteuerjahresausgleich ist von der Einkommensteuererklarung abzugrenzen die der Arbeitnehmer nach Abschluss des Kalenderjahres gegenuber dem Finanzamt abgeben kann und unter bestimmten Voraussetzungen auch abgeben muss Die Korrektur des Lohnsteuerabzugs auf die Jahreslohnsteuer dient dazu die Anzahl der Falle zu reduzieren in denen es fur den Arbeitnehmer von Vorteil ist eine Einkommensteuererklarung abzugeben Bis zum Veranlagungszeitraum 1990 konnte der Lohnsteuerjahresausgleich auch von Arbeitnehmern beantragt werden Dieses Antragsrecht war bis 1990 in den 42 und 42a EStG geregelt BGBl I S 1898 1988 Es galt fur Arbeitnehmer die nicht zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet waren Mit dem Steueranderungsgesetz 1992 BGBl I S 297 358 wurde diese Moglichkeit ruckwirkend fur den Veranlagungszeitraum 1991 durch einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ersetzt 46 Abs 2 Nr 8 EStG Verpflichtung des Arbeitgebers BearbeitenDer Arbeitgeber ist zur Durchfuhrung des Lohnsteuerjahresausgleichs verpflichtet wenn er am 31 12 des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschaftigt ansonsten ist er hierzu berechtigt 42b Abs 1 Satz 2 EStG Ausschlusstatbestande einzelner Arbeitnehmer BearbeitenFuhrt der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durch hat er bei jedem einzelnen Arbeitnehmer zu prufen ob auch alle Voraussetzungen vorliegen Es handelt sich hierbei meist um Tatbestande bei denen eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklarung besteht Aufgrund folgender Ausschlusstatbestande darf fur einzelne Arbeitnehmer der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nicht durchgefuhrt werden 42b Abs 1 Satz 3 EStG Der Arbeitnehmer ist nicht unbeschrankt einkommensteuerpflichtig Der Arbeitnehmer hat beantragt dass bei ihm kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgefuhrt werden soll Der Arbeitnehmer war fur das Ausgleichsjahr oder einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Lohnsteuerklassen V oder VI zu besteuern Der Arbeitnehmer war fur einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Lohnsteuerklassen II III oder IV zu besteuern Es wurde das Faktorverfahren angewendet Es war bei der Lohnsteuerberechnung ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag zu berucksichtigen Der Arbeitnehmer war im Ausgleichsjahr nach der allgemeinen und nach der besonderen Lohnsteuertabelle zu besteuern der Arbeitnehmer hat im Ausgleichsjahr bezogen Kurzarbeitergeld auch Saison Kurzarbeitergeld Schlechtwettergeld Winterausfallgeld Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Zuschuss bei Beschaftigungsverboten Entschadigungen fur Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz Auslandische Einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit die unter die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens fallen Im Lohnkonto war mindestens einmal eine Unterbrechung Grossbuchstabe U einzutragen Der Arbeitnehmer war nur fur einen Teil des Ausgleichsjahres bei dem Arbeitgeber beschaftigt Fur den Arbeitnehmer hat sich im Ausgleichsjahr der Zusatzbeitrag der Krankenkasse geandert Rechenbeispiel BearbeitenGehaltsveranderung ab Juli Steuerklasse I Kirchensteuer 9 keine Kinderfreibetrage kinderlos 0 9 Zusatzbeitrag zur Krankenkasse Geburtsjahr 1970 Tarif 2020Monat e BMG LSt Soli KiStJan Jun 2 000 00 173 00 9 51 15 57Jul Dez 3 000 00 406 08 22 33 36 54Summe 30 000 00 3 474 48 191 04 312 66LStJA BMG LSt Soli KiStAbzug im laufenden Jahr 30 000 00 3 474 48 191 04 312 66Abzug bei Jahresbetrachtung 30 000 00 3 422 00 188 21 307 98Erstattung beim LStJA 52 48 2 83 4 68Siehe auch BearbeitenLohnsteuer EinkommensteuererklarungWeblinks Bearbeiten 42b des Einkommensteuergesetzes R42b der LohnsteuerrichtlinienBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4120684 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lohnsteuerjahresausgleich amp oldid 222597537