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Winterausfallgeld war von 1996 bis Ende Marz 2006 in Deutschland eine Sozialleistung des Arbeitsamtes bzw der Agentur fur Arbeit im Rahmen der Winterbauforderung im Baugewerbe an gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben des Bauhauptgewerbes und des Garten und Landschaftsbaus zum Ausgleich von witterungsbedingten Lohnausfallen Das Winterausfallgeld wurde in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit 1 November bis 31 Marz ab der 101 witterungsbedingten Ausfallstunde geleistet Voraussetzung war die so genannte Winterausfallgeldvorausleistung Das bedeutete fur das Bauhauptgewerbe dass die Arbeitgeber fur die ersten 100 Ausfallstunden Lohn zahlen mussten wobei der Lohn fur die ersten 30 Ausfallstunden von den Arbeitnehmer dadurch finanziert wurde dass sie Urlaub oder ein entsprechendes Zeitguthaben einbringen mussten Die Winterausfallgeldvorausleistung und den Wegfall der Lohnzahlungspflicht ab der 101 Ausfallstunde wurden flankierend von den Tarifvertragsparteien in allgemeinverbindlichen Tarifvertragen geregelt Das Winterausfallgeld wurde aus dem Beitragsaufkommen zur Bundesagentur fur Arbeit finanziert Indem die Arbeitgeber teilweise von dem Lohnzahlungsrisiko bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall entlastet wurden sollten witterungsbedingte Kundigungen vermieden werden Das Winterausfallgeld wurde zum 1 April 2006 abgeschafft Durch das Gesetz zur Forderung ganzjahriger Beschaftigung vom 24 April 2006 1 wurde stattdessen das Saison Kurzarbeitergeld eingefuhrt Vor der Einfuhrung des Winterausfallgeldes hatte es das Schlechtwettergeld gegeben Steuerliche Behandlung BearbeitenDas Winterausfallgeld war steuerfrei 3 EStG unterlag aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I 926 934 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Winterausfallgeld amp oldid 202390792