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Das Saison Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel die ganzjahrige Beschaftigung in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen zu fordern Es ist wie das Transferkurzarbeitergeld eine Sonderform des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes durch das speziell Entlassungen in den Wintermonaten und der damit einhergehende Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden soll Vorgangerleistungen waren das Schlechtwettergeld und das Winterausfallgeld Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen 3 Evaluierung der Wirkungen des Saison Kurzarbeitergeldes 4 Anspruchsvoraussetzungen nach 101 SGB III 4 1 Schlechtwetterzeit 4 2 Anspruchsberechtigte Betriebe 4 3 Erheblicher Arbeitsausfall 4 3 1 Grunde fur den Arbeitsausfall 4 3 2 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls 4 3 2 1 Arbeitszeitkonten 4 3 2 2 Urlaub 4 4 Entgeltausfall 4 5 Betriebliche und personliche Voraussetzungen 4 6 Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur fur Arbeit 4 7 Antrag durch den Arbeitgeber 5 Hohe des Saison Kurzarbeitergeldes 6 Steuerliche Behandlung 7 Erganzende Leistungen nach 102 SGB III 7 1 Zuschuss Wintergeld 7 2 Mehraufwands Wintergeld 7 3 Sozialaufwandserstattung 8 Finanzierung 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAusgangslage BearbeitenDas Baugewerbe ist typischerweise besonders witterungsabhangig Dies bringt in den Wintermonaten fur die Arbeitnehmer ein hohes Lohnausfallrisiko durch unmittelbaren witterungsbedingten Arbeitsausfall mit sich andererseits besteht fur die Arbeitgeber ein hohes Lohnzahlungsrisiko durch Auftragsmangel der als mittelbare Folge schlechter Witterung auftritt Dies fuhrt immer wieder zu Winterkundigungen Geschichtliche Entwicklung und Rechtsgrundlagen BearbeitenIn der Tarifrunde 2004 2005 verstandigten sich die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes darauf die gesetzlichen und tariflichen Instrumente der Winterbauforderung zu verbessern Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Forderung der ganzjahrigen Beschaftigung in der Bauwirtschaft vom 29 Juli 2005 1 Das von den Tarifvertragsparteien entwickelte Konzept fur ein Saison Kurzarbeitergeld wurde in Gesprachen mit der damaligen rot grunen Bundesregierung weitgehend ubernommen Die Parteien der Grossen Koalition CDU CSU und SPD knupften daran an indem sie in ihrem Koalitionsvertrag die Einfuhrung des Saison Kurzarbeitergeldes verabredeten 2 Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens trat schliesslich am 1 April 2006 das Gesetz zur Forderung der ganzjahrigen Beschaftigung BGBl I S 926 in Kraft Durch Artikel 1 dieses Gesetzes wurden die massgeblichen Regelungen fur das Saison Kurzarbeitergeld in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anderung der damaligen 169 ff SGB III seit 1 April 2012 95 ff insbesondere des damaligen 175 SGB III seit 1 April 2012 101 SGB III eingefugt Das Saison Kurzarbeitergeld konnte damit erstmals ab dem 1 Dezember 2006 in Anspruch genommen werden Die das Winterausfallgeld das Mehraufwands Wintergeld und das Zuschuss Wintergeld regelnden 209 bis 216 SGB III a F wurden aufgehoben Wahrend das Winterausfallgeld damit weggefallen ist wurde der Anspruch auf das Mehraufwands und das Zuschuss Wintergeld in 175a SGB III seit 1 April 2012 in 102 SGB III normiert Fur das Baunebengewerbe enthielt 434n SGB III seit 1 April 2012 133 SGB III eine Ubergangsregelung Die Winterbeschaftigungs Verordnung regelt die Finanzierung der Leistungen 3 Erstmals hat der Gesetzgeber die Grundlage dafur geschaffen neben der Bauwirtschaft auch andere Wirtschaftszweige in die Schlechtwetterregelungen einzubeziehen Davon wurde bisher aber kein Gebrauch gemacht In den Forderperioden 2006 2007 und 2007 2008 wurde die arbeitsmarktpolitische Effektivitat des Saison Kurzarbeitergeldes und die Kostenfolgen evaluiert Bereits im Sommer 2005 hatten die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes den Bundesrahmentarifvertrag fur gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe 4 an die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen fur das Saison Kurzarbeitergeld angepasst Evaluierung der Wirkungen des Saison Kurzarbeitergeldes BearbeitenDas Institut Arbeit und Qualifikation der Universitat Duisburg Essen IAQ erforschte im Auftrag der Bundesregierung im Jahr 2008 die Wirkungen des Saison Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden erganzenden Leistungen 5 Dabei wurde festgestellt dass sich der Beschaftigungsruckgang im Baugewerbe zum Winter gegenuber der Zeit vor der Einfuhrung des Saison Kurzarbeitergeldes mehr als halbiert hat 6 Dies wird als ein eindeutiger Trendbruch hin zu einer Verstetigung des Arbeitsmarktgeschehens im Baugewerbe bewertet der im Wesentlichen auf die neue Winterbauforderung zuruckzufuhren sei 7 Die Winterarbeitslosigkeit in den Bauberufen ging um 35 zuruck 8 In der Forderperiode 2006 2007 wurden 156 000 Personen weniger arbeitslos 9 Die Arbeitslosenversicherung wurde im gleichen Zeitraum um 321 Millionen Euro entlastet 10 Die neue Regelung fand insgesamt eine hohe Akzeptanz bei den Beteiligten 11 Anspruchsvoraussetzungen nach 101 SGB III BearbeitenTritt in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Grunden oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses in einem Betrieb des Baugewerbes oder eines anderen von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffenen Wirtschaftszweigs ein erheblicher Arbeitsausfall auf so erhalten die von Entgeltausfall betroffenen Arbeitnehmer Saison Kurzarbeitergeld wenn die betrieblichen und personlichen Voraussetzungen vorliegen sowie der Arbeitsausfall der Bundesagentur fur Arbeit angezeigt und das Saison Kurzarbeitergeld beantragt wurde Schlechtwetterzeit Bearbeiten Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 1 Dezember bis 31 Marz 101 Abs 1 SGB III Nur fur diese Zeit kommt ein Anspruch auf das Saison Kurzarbeitergeld in Betracht Die fur das Gerustbaugewerbe erlassene Ubergangsvorschrift nach der die gesetzliche Schlechtwetterzeit in den Jahren 2010 und 2011 jeweils schon am 1 November begann ist ausgelaufen 434n Abs 2 SGB III a F Anspruchsberechtigte Betriebe Bearbeiten Der Betrieb in dem der Arbeitsausfall auftritt muss gewerblich uberwiegend Bauleistungen auf dem Baumarkt erbringen 101 Abs 1 Nr 1 Abs 2 SGB III Nach der Baubetriebe Verordnung 12 sind dies Betriebe des Baugewerbes des Gerustbauerhandwerks des Dachdeckerhandwerks und des Garten und Landschaftsbaus Daruber hinaus besteht die Moglichkeit auch Betriebe aus einem anderen Wirtschaftszweig der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist in den Geltungsbereich des Saison Kurzarbeitergeldes einzubeziehen 101 Abs 1 Nr 1 109 SGB III Von dieser Moglichkeit der Einbeziehung wurde allerdings bisher kein Gebrauch gemacht Erheblicher Arbeitsausfall Bearbeiten Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen Der Arbeitsausfall ist erheblich wenn er auf einen der in 101 Abs 5 Satz 1 SGB III genannten Grunden beruht und wenn er nicht vermeidbar ist Grunde fur den Arbeitsausfall Bearbeiten Relevante Ausfallgrunde sind wirtschaftliche Grunde z B Auftragsmangel witterungsbedingte Grunde z B Frost fur mindestens eine Stunde Zeitgrenze gilt nur hier unabwendbare Ereignisse z B Naturkatastrophe oder Tierseuche Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls Bearbeiten Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar wenn im Betrieb alle wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern 96 Abs 4 101 Abs 8 SGB III Arbeitszeitkonten Bearbeiten Es besteht keine Pflicht ein Arbeitszeitguthaben fur die Schlechtwetterzeit anzusparen Ist ein solches jedoch vorhanden gilt der Arbeitsausfall insoweit als vermeidbar Zeitguthaben mussen also grundsatzlich aufgelost werden bevor Saison Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden kann Die Hochstgrenze bis zu der eine Auflosung verlangt werden kann liegt bei 10 der Jahresarbeitszeit 96 Abs 4 Satz 3 Nr 4 SGB III das sind bei einer 40 Stunden Woche 208 Stunden Besonders geschutzt sind ausserdem Arbeitszeitguthaben von bis zu 50 Stunden die aufgrund einer Vereinbarung ausschliesslich zur Uberbruckung von Arbeitsausfallen ausserhalb der Schlechtwetterzeit z B fur Bruckentage bestimmt sind 96 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB III Verhindert werden soll dass Arbeitszeitguthaben die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben zu Beginn der Schlechtwetterzeit z B durch Auszahlung aufgelost werden um dann zu Lasten der Sozialversicherung Saison Kurzarbeitergeld zu beziehen Deshalb besteht in Hohe der zweckwidrig eingesetzten Guthabenstunden kein Anspruch auf Saison Kurzarbeitergeld es sei denn das Arbeitszeitguthaben wurde zum Ausgleich fur einen verstetigten Monatslohn fur witterungsbedingten Arbeitsausfall oder fur die Freistellung zum Zwecke der Qualifizierung eingesetzt 101 Abs 5 Satz 3 SGB III Urlaub Bearbeiten Zur Vermeidung des Arbeitsausfalls kommt die Gewahrung von Urlaub in Betracht soweit vorrangige Urlaubswunsche der Arbeitnehmer der Urlaubsgewahrung nicht entgegenstehen 96 Abs 4 Satz 2 Nr 2 SGB III Um den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubes nicht zu gefahrden kann bei vorrangigen Urlaubswunschen der Arbeitnehmer von den Agenturen fur Arbeit nicht gefordert werden dass dieser bis gegen Ende des laufenden Urlaubsjahres zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht wird bzw der Arbeitgeber eine Bestimmung uber den Antritt des Urlaubs trifft Anders verhalt es sich bei ubertragenen Urlaubsanspruchen In diesen Fallen kann zu Beginn der Schlechtwetterzeit im Rahmen des Saison Kurzarbeitergeldes verlangt werden dass ein aus dem Vorjahr ubertragener Resturlaubsanspruch der nach den Verfallfristen des 8 BRTV Bau gegenuber dem Arbeitgeber ohnehin nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden kann eingebracht wird 13 Entgeltausfall Bearbeiten Der Arbeitnehmer darf fur die Ausfallzeit keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt haben 95 Nr 1 SGB III Fur gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe entfallt der Lohnanspruch bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit auf Grund von 4 Nr 6 1 Abs 1 Satz 1 BRTV Bau 14 Fur angestellte Arbeitnehmer kann der Entgeltausfall aus einer zu treffenden einzelvertraglichen Vereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung folgen 15 Betriebliche und personliche Voraussetzungen Bearbeiten Die betrieblichen und personlichen Voraussetzungen mussen erfullt sein In dem Betrieb oder in der Betriebsabteilung muss mindestens ein Arbeitnehmer beschaftigt sein 97 SGB III der das Saison Kurzarbeitergeld beanspruchende Arbeitnehmer muss in einem ungekundigten oder nicht durch Aufhebungsvertrag aufgelosten versicherungspflichtigen Arbeitsverhaltnis stehen und es nach dem Arbeitsausfall weiterfuhren 98 SGB III Auch arbeitsunfahige Arbeitnehmer haben Anspruch solange sie kein Krankengeld beziehen Wahrend des Bezugs des Kurzarbeitergeldes mussen die Arbeitnehmer den Vermittlungsbemuhungen der Agentur fur Arbeit zur Verfugung stehen Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur fur Arbeit Bearbeiten Der Arbeitsausfall muss der Agentur fur Arbeit am Betriebssitz durch den Arbeitgeber zusammen mit einer Stellungnahme des Betriebsrats schriftlich angezeigt werden 99 SGB III Bei ausschliesslich auf unmittelbar witterungsbedingten Grunden beruhendem Arbeitsausfall entfallt die Anzeigepflicht 101 Abs 7 SGB III Antrag durch den Arbeitgeber Bearbeiten Das Saison Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten beginnend mit dem Ablauf des Monats fur den die Leistung begehrt wird beantragt werden 325 Abs 3 SGB III Ortlich zustandig ist hier anders als fur die Anzeige die Arbeitsagentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle des Betriebs Der Antrag kann weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Betriebsrat gestellt werden Trotzdem ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber Inhaber des Anspruchs auf das Kurzarbeitergeld Nur der Arbeitgeber ist berechtigt Rechtsmittel gegen den Bescheid uber den Antrag einzulegen Arbeitsrechtlich kann der Arbeitgeber verpflichtet sein gegen fehlerhafte Bescheide Widerspruch zu erheben Der Bau Arbeitgeber hat nach 4 Nr 6 1 Abs 1 Satz 2 BRTV Bau das Saison Kurzarbeitergeld bereits mit der nachsten Lohnabrechnung in der gesetzlichen Hohe an den Arbeitnehmer zu zahlen unabhangig davon ob die Agentur fur Arbeit uber den Antrag bereits entschieden hat 16 Hohe des Saison Kurzarbeitergeldes BearbeitenDas Saison Kurzarbeitergeld wird in gleicher Hohe wie das konjunkturelle Kurzarbeitergeld gezahlt 105 106 SGB III Es betragt 60 der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum Einen erhohten Leistungssatz von 67 erhalten Arbeitnehmer auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0 5 eingetragen ist Die Nettoentgeltdifferenz entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt Der Bezug vom Saison Kurzarbeitergeld wirkt sich nicht mindernd auf einen eventuellen spateren Bezug von Arbeitslosengeld aus 17 Steuerliche Behandlung BearbeitenDas Saison Kurzarbeitergeld ist steuerfrei 3 EStG unterliegt aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt Erganzende Leistungen nach 102 SGB III BearbeitenZuschuss Wintergeld Bearbeiten Fur jede ausgefallene Arbeitsstunde zu deren Ausgleich ein Arbeitszeitguthaben aufgelost wird und dadurch die Inanspruchnahme des Saison Kurzarbeitergeldes vermieden wird erhalt der Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe dessen Kundigung aus witterungsbedingten Grunden ausgeschlossen ist ein Zuschuss Wintergeld in Hohe von 2 50 102 Abs 2 SGB III Dieser Bezug ist steuer und sozialversicherungsfrei Durch diese Leistung soll ein Anreiz geschaffen werden einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarungen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit Arbeitszeitkonten zu vereinbaren Im Baunebengewerbe betragt das Zuschuss Wintergeld 1 03 133 Abs 3 SGB III Mehraufwands Wintergeld Bearbeiten Arbeitnehmer die auf einem witterungsabhangigen Arbeitsplatz beschaftigt sind und nicht witterungsbedingt gekundigt werden durfen erhalten fur jede berucksichtigungsfahige tatsachlich geleistete Arbeitsstunde ein Mehraufwands Wintergeld in Hohe von 1 00 Berucksichtigungsfahig sind Arbeitsstunden in der Zeit vom 15 Dezember bis Ende Februar und zwar im Dezember bis maximal 90 Stunden im Januar und Februar jeweils bis maximal 180 Stunden 102 Abs 3 SGB III Sozialaufwandserstattung Bearbeiten Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes konnen die Erstattung der von ihnen fur die Bezieher von Saison Kurzarbeitergeld zu tragenden Beitrage zur Sozialversicherung beantragen 102 Abs 4 SGB III Finanzierung BearbeitenDas Saison Kurzarbeitergeld wird aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert Die Finanzierung der erganzenden Leistungen erfolgt durch eine Umlage Die Umlage betragt in Betrieben des Bauhauptgewerbes 2 der umlagepflichtigen Bruttoentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer in den Betrieben des Baunebengewerbes 1 Im Bauhauptgewerbe wird die Umlage zu 60 von den Arbeitgebern 1 2 des Bruttolohns und zu 40 0 8 des Bruttolohns von den Arbeitnehmern aufgebracht im Ubrigen allein von den Arbeitgebern Umlagepflichtig ist grundsatzlich der lohnsteuerpflichtige und nicht pauschal zu versteuernde Bruttoarbeitslohn ausgenommen sind das tarifliche 13 Monatseinkommen Urlaubsabgeltungen Abfindungen und andere Leistungen 18 Als Einzugsstelle fungiert im Bauhauptgewerbe die SOKA BAU die eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist sonst die Agentur fur Arbeit Der Arbeitnehmer kann den von ihm aufgewendeten Anteil an der Winterbeschaftigungs Umlage als Werbungskosten nach 9 Abs 1 EStG in seiner Einkommensteuererklarung geltend machen 19 Literatur BearbeitenLudwig Nehring Kopp Das neue Kurzarbeitergeld Saison und Transfer KUG Haufe Verlag 2006 ISBN 3 448 07476 4Weblinks BearbeitenGesetz zur Forderung ganzjahriger Beschaftigung durch ein Saison Kurzarbeitergeld Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Das Saison Kurzarbeitergeld Ein erfolgreiches Instrument zur Vermeidung von Entlassungen Institut Arbeit und Qualifikation der Universitat Duisburg EssenEinzelnachweise Bearbeiten abgedruckt in Biedermann Brettschneider Wulf Zander Saison Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft Otto Elsner Verlagsgesellschaft Dieburg 2006 S 172 ff abgedruckt in Biedermann Brettschneider Wulf Zander Saison Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft Otto Elsner Verlagsgesellschaft Dieburg 2006 S 15 Verordnung uber erganzende Leistungen zum Saison Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschaftigung in den Wintermonaten WinterbeschV vom 26 April 2006 BGBl I 2006 S 1086 ff BRTV Fassung vom 29 Juli 2005 Bericht des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales zu den Wirkungen des Saison Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden erganzenden Leistungen nach 175b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch SGB III 1 2 Vorlage Toter Link www bmas de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in 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