www.wikidata.de-de.nina.az
Die Lawinenkommission ist ein Gremium zur Beratung der aktuellen Wetter Schneedecken und Lawinensituation Sie besteht aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten und gibt Empfehlungen zum Schutz vor Lawinen ab zum Beispiel Sperre eines bestimmten Gebiets oder Strassen kunstliche Lawinenauslosung Lawinengefahrwarnschild in OsterreichDie Lawinenkommission ist eine Einrichtung des temporaren Lawinenschutzes im Gegensatz zum permanenten dauerhaft wirksame technische forstliche und raumplanerische Massnahmen Inhaltsverzeichnis 1 Risikobewertung der Lawinensituation 1 1 Dauerhafte Faktoren zur Risikobewertung der Lawinensituation 1 2 Temporare Faktoren zur Risikobewertung der Lawinensituation 1 3 Ergebnis der Risikobewertung der Lawinensituation 2 Lawinendienst in Liechtenstein 2 1 Rechtsgrundlagen 2 2 Aufgaben 2 3 Entscheidungsbefugnis 2 4 Haftung 3 Lawinenkommissionen in Osterreich 3 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Osterreichische Bundesbahnen 3 3 Aufgaben 3 4 Haftung 4 EinzelnachweiseRisikobewertung der Lawinensituation BearbeitenRisikobewertung zur Lawinensituation ist eine der wesentlichen Aufgaben der Lawinenkommissionen und umfasst die Feststellung der ortlichen Situation und der erforderlichen Massnahmen z B Risikobewertung zur kontrollierten Lawinenauslosung Strassensperre Evakuierungen etc Die Risikobewertung zur Lawinensituation baut auf dauerhaften und temporaren Erhebungen zur Lawinengefahr in einem bestimmten Gebiet auf Dauerhafte Faktoren zur Risikobewertung der Lawinensituation Bearbeiten Faktoren fur die dauerhafte und grundsatzliche Risikobewertung zur Lawinensituation in einem bestimmten Gebiet sind zum Beispiel ob wann und wo bereits zuvor Lawinen in welcher Grosse und bei welchen Wetterbedingungen abgegangen sind historische Betrachtungsweise wie gross grundsatzlich regional anhand der Gelandesituation und der getroffenen Massnahmen z B Lawinenverbauungen die Wahrscheinlichkeit eines neuerlichen Abganges ist wo exponierte und gefahrdende Stellen vorhanden sind oder neu entstehen konnen langsame Veranderungen in der Topographie Bebauung Vegetation des Verkehrs der Freizeitaktivitaten etc Temporare Faktoren zur Risikobewertung der Lawinensituation Bearbeiten Wichtige Faktoren fur die temporare Risikobewertung zur Lawinensituation sind zum Beispiel aktuelle regionale Schneehohe Schneedeckenaufbau Wettersituation und die Veranderung etc Ergebnis der Risikobewertung der Lawinensituation Bearbeiten nbsp Europaische LawinengefahrenskalaZusammen ergeben die dauerhaften und temporaren Faktoren zur Risikobewertung der Lawinensituation eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit eines Lawinenabganges an einem bestimmten Tag in einem bestimmten Gebiet um dadurch Praventionsmassnahmen und Massnahmen zur Minderung der Lawinengefahr fur Personen oder Sachen herbeizufuhren Aus der Risikobewertung ergeben sich dann die notwendigen Massnahmen fur Eingriffe z B kontrollierte Lawinenauslosung Sperren Evakuierungen etc Die Gefahr der unkontrollierten Lawinenauslosung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit wird in der ganzen Europaischen Union sodann einheitlich anhand der Europaische Gefahrenskala fur Lawinen eingestuft Lawinendienst in Liechtenstein BearbeitenDie Mitglieder des Lawinendienstes werden von der liechtensteinischen Regierung fur eine Dauer von vier Jahren bestellt 1 Die Regierung bestimmt auch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter Der Lawinendienst besteht aus dem Chef Lawinendienst und dessen Stellvertreter als Vorsitzende einem Vertreter der Messequipe des Messfeldes Malbun Beobachtungsdienst einem Vertreter des Amtes fur Wald Natur und Landschaft einem Vertreter des Amtes fur Bevolkerungsschutz einem Vertreter der Bergrettung einem Vertreter des Presse und Informationsamtes einem Vertreter der Landespolizei Der Chef Lawinendienst und dessen Stellvertreter als Vorsitzende der Vertreter der Messequipe des Messfeldes Malbun und ein weiteres Mitglied bilden die standige Kerngruppe der die Fuhrung der Tagesgeschafte obliegt Rechtsgrundlagen Bearbeiten Der Lawinendienst ist eine Kommission im Sinne von Art 78 Abs 2 Landesverfassung LV und zur selbstandigen Erledigung der ihr ubertragenen Aufgaben befugt Durch die Verordnung vom 13 November 2007 uber den Lawinendienst wird die Organisation die Aufgaben und die Entschadigung des Lawinendienstes geregelt 2 Aufgaben Bearbeiten Dem Lawinendienst obliegt 3 der Schutz der bewohnten Siedlungen und der offentlichen Verkehrswege durch die standige Beobachtung der Lawinensituation vom ersten Schneefall bis zur Ausaperung sowie die damit zusammenhangende Datenerhebung die Sicherung des organisierten Skiraumes einschliesslich der Loipen und der gekennzeichneten Winterwanderwege sofern der Anlagenbetreiber seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt 4 die Fuhrung eines Ereigniskatasters die Aufrechterhaltung der standigen Einsatzbereitschaft die Information der Bevolkerung der Gemeinden der Sicherheitsorgane und der zustandigen Amtsstellen sowie der Medien die Zusammenarbeit mit Such und Rettungsdiensten die Aufrechterhaltung des Messfeldes Malbun und die Ubermittlung der Daten an das WSL Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF ehemals Eidgenossisches Institut fur Schnee und Lawinenforschung SLF Entscheidungsbefugnis Bearbeiten Der liechtensteinische Lawinendienst verfugt uber die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Entscheidungs und Weisungsbefugnis 5 Bei Gefahr im Verzug ist jedes Mitglied des Lawinendienstes befugt auch alleine die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die erforderlichen Massnahmen anzuordnen Bei Lawinengefahr hat der Lawinendienst die Befugnis insbesondere folgende Sicherungsmassnahmen im Bereich des organisierten Schneesportraumes anzuordnen Empfehlung oder Durchfuhrung von geeigneten Sicherungsmassnahmen Sperrung Evakuierungen und deren Dokumentation Anordnung zur kunstlichen Auslosung von Lawinen Uberwachung und Sperrung von Verkehrswegen und gefahrdeter Gebiete Evakuierung sowie provisorische Unterbringung und Versorgung von Anwohnern gefahrdeter Gebiete 6 Gegen Verfugungen des Lawinendienstes kann binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde an die Regierung erhoben werden 7 Haftung Bearbeiten Die Mitglieder des Lawinendienstes ubernehmen gemass Art 7 LawDV mit der Ausubung ihrer Tatigkeit keinerlei personliche Haftung fur allfallige Schaden an Menschen und Sachwerten die durch Lawinenereignisse entstehen konnen Durch diese Bestimmung wird die Haftung des Lawinendienstes als Entscheidungsgremium selbst nicht beschrankt Lawinenkommissionen in Osterreich BearbeitenLawinenkommissionen sind in Osterreich Arbeitsgruppen Diese sind regional eingesetzt und zustandig fur die Lawinensicherung in den jeweiligen Verantwortungsbereichen Wintersporteinrichtungen Strassensicherung usw Vielfach wird der Vorsitz vom ortlich zustandigen Burgermeister gefuhrt Lawinenkommissionen werden in den Gemeinden eingerichtet in deren Gebiet die Gefahr von Lawinenkatastrophen besteht Eine Lawinenkommission besteht in der Regel aus drei Personen die vom Burgermeister auf 5 Jahre bestellt werden Rechtsgrundlagen Bearbeiten Rechtliche Grundlage fur die Tatigkeit der Lawinenkommissionen bilden die jeweiligen Gemeindeordnungen bzw soweit vorhanden Katastrophenhilfsdienstgesetze 8 Durch solche Katastrophenhilfsdienstgesetze werden die Burgermeister ermachtigen bestimmte Personen oder ein unterstutzendes und beratendes Gremium fur besondere Aufgaben zu ernennen Einzig in Tirol besteht hierzu seit 1992 ein eigenes Lawinenkommissionsgesetz LKG 9 Osterreichische Bundesbahnen Bearbeiten Die Osterreichische Bundesbahnen OBB verfugen uber einen eigenen Lawinenwarndienst und elf betriebsinterne Lawinenkommissionen 56 Mitglieder alle hauptberuflich OBB Bedienstete Die Mitglieder der Lawinenkommission sind fur bestimmte Streckenabschnitte zustandig und weisungsfrei und beraten den jeweiligen Streckenverantwortlichen 10 Aufgaben Bearbeiten Die von der Lawinenkommission zu beurteilenden Gefahren betreffen Lawinenkatastrophen Dies sind Lawinenereignisse die in grossem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Eigentum gefahrden insbesondere in Siedlungsgebieten auf Strassen und Wegen mit offentlichem Verkehr bei Lift und Seilbahnanlagen oder bei Sportanlagen Schipisten Loipen Rodelbahnen und dergleichen 11 Die zu beurteilenden Gefahren werden von der Lawinenkommission auf Grund von ortlichen Beobachtungen der relevanten Wetter Temperatur und Schneedeckenentwicklung des ortlichen Gelandes bereits abgegangener Lawinenereignisse der Lawinenlageberichte der Lawinenwarndienste und anderer Faktoren eingeschatzt und eine Risikobeurteilung abgegeben Auf Grundlage dieser fachkundigen Beurteilung der Lawinengefahr liegt eine wichtige Voraussetzung vor um von den verantwortlichen Personen Burgermeister Polizei etc temporare Lawinenschutzmassnahmen setzen zu konnen zum Beispiel Lawinenwarnung raumliche Sperren Evakuierungen Anordnung der kunstlichen Auslosung von Lawinen Haftung Bearbeiten Die Mitglieder der Lawinenkommission sind sachkundige Personen im Sinne von 1299 ff ABGB und konnen daher grundsatzlich fur ihre Tatigkeit zur Verantwortung gezogen werden Einzelnachweise Bearbeiten Art 3 Verordnung vom 13 November 2007 uber den Lawinendienst LawDV LGBl 287 2007 Diese Verordnung wurde von der liechtensteinischen Regierung auf Grundlage des Art 78 Abs 2 LV in Verbindung mit den Art 28 29 40 und 48 des Gesetzes vom 26 April 2007 uber den Schutz der Bevolkerung Bevolkerungsschutzgesetz BSchG LGBl 139 2007 erlassen Art 29 BSchG iVm Art 4 LawDV Diese Kosten sind vom Unternehmer gemass Art 40 Abs 2 BSchG zu tragen Art 29 BSchG iVm Art 5 LawDV Siehe hierzu auch Verordnung vom 15 Juli 2008 uber die Alarmierung der Bevolkerung und der Rettungs und Hilfsdienste Alarmierungsverordnung AV LGBl 181 2008 Art 44 Abs 1 BSchG Siehe zum Beispiel das Tiroler Katastrophenhilfsdienstgesetz LGBl Nr 5 1974 Oberosterreichische Gesetz uber den Katastrophenhilfsdienst LGBl Nr 88 1955 Vorarlberger Katastrophenhilfegesetz LGBl Nr 47 1979 Gesetz uber die Lawinenkommissionen Tiroler LGBl Nr 104 1991 Anja Brucker Kunstliche Lawinenauslosung zur Sicherung von Verkehrswegen in Osterreich Satus Quo und Einschatzung aus Sicht von Experten S 61 Sinngemass nach 1 Abs 2 Tiroler Gesetz uber die Lawinenkommissionen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lawinenkommission amp oldid 229180637