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Das Landgericht Furth war von 1862 bis 1879 ein bayerisches Landgericht alterer Ordnung mit Sitz in Furth Nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 wurde das Landgericht in das Amtsgericht Furth umgewandelt Gleichzeitig wurde ein neues Landgericht Furth errichtet das schliesslich vom Landgericht Nurnberg Furth abgelost wurde Dieses entstand durch schrittweise Zusammenlegung mit dem Landgericht Nurnberg ab dem Jahr 1914 und war erst 1932 abgeschlossen Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Geschichte 2 1 Das Landgericht alterer Ordnung 2 2 Das Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 bis 1932 3 Literatur 4 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenDie Landgerichte alterer Ordnung waren im Konigreich Bayern Gerichts und Verwaltungsbehorden die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehorden von den Bezirksamtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelost wurden Die ab 1879 gebildeten Landgerichte entsprachen den fruheren bayerischen Appellationsgerichten als Gerichte zweiter Instanz Geschichte BearbeitenDas Landgericht alterer Ordnung Bearbeiten Im Jahre 1804 wurde die als Gericht der ersten Instanz fungierende Justizkommission Furth im Zuge der allgemeinen Angleichung die Amtsbezeichnungen in Preussen zum Kgl preussischen Stadtgericht Furth Als das preussische Furstentum Ansbach 1806 an Bayern fiel wurde das Stadtgericht Furth als Untergericht bestatigt Neben dem Stadtgericht Furth gab es das 1862 gebildete Landgericht Furth das zustandig fur 18 Gemeindebezirke war die aus dem Gerichtssprengel der Landgerichte Cadolzburg und Erlangen ubernommen wurden Das Landgericht Furth war zustandig fur die Gerichtsbarkeit uber folgende Orte im Rentamt Cadolzburg die Gemeinden Obermichelbach Tuchenbach und Veitsbronn Rentamt Erlangen die Gemeinden Boxdorf Buch Grossgrundlach Hofles Kraftshof Neunhof Ronhof Sack und Schnepfenreuth und Furth 1876 legte man die beiden Gerichte zum Stadt und Landgericht Furth zusammen Dieses wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz 1879 in das Amtsgericht Furth uberfuhrt 1 Das Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 bis 1932 Bearbeiten Gleichzeitig wurde nach dem Gerichtsverfassungsgesetz 1879 ein neues Landgericht Furth als Gericht zweiter Instanz errichtet 2 Das Landgericht Nurnberg Furth entstand durch schrittweise Zusammenlegung mit dem Landgericht Nurnberg ab dem Jahr 1914 nach dem Bau des Nurnberger Justizpalastes und war erst 1932 abgeschlossen 3 Literatur BearbeitenKreis bayerischer Gelehrter Hrsg Oberfranken und Mittelfranken Bavaria Landes und Volkskunde des Konigreichs Bayern Band 3 Literarisch artistische Anstalt der J G Cotta schen Buchhandlung Munchen 1865 DNB 56034290X OCLC 165629235 S 1253 1254 Digitalisat Wilhelm Volkert Hrsg Handbuch der bayerischen Amter Gemeinden und Gerichte 1799 1980 C H Beck Munchen 1983 ISBN 3 406 09669 7 S 467 468 Einzelnachweise Bearbeiten Koniglich Allerhochste Verordnung vom 2 April 1879 die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend Koniglich Allerhochste Verordnung die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2 April 1879 Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt S 355 400 ff Statistisches Jahrbuch fur den Freistaat Bayern Band 23 1947 S 47 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landgericht Furth Franken amp oldid 222883545