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Der Kulturguterschutz in der Schweiz definiert Massnahmen zum Schutz der Kulturguter vor Beschadigung Zerstorung Diebstahl und Verlust Hierzu wurden Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene geschaffen und internationale Abkommen eingegangen welche die Schweiz verpflichten nicht nur den Schutz des Kulturgutes auf ihrem Gebiet sondern auch denjenigen auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zu verwirklichen zu respektieren und zu unterstutzen In der Schweiz standen 2016 rund 75 000 Baudenkmaler unter Schutz wovon etwa 10 Sakralbauten waren Daneben waren fast 39 000 archaologische Fundstellen erfasst und mehr als 9800 archaologische Schutzzonen die rund 1 der Landesflache ausmachten Rund 4 der geschutzten Baudenkmaler sind von nationaler Bedeutung A Objekte 1 Das Emblem des HAK von 1954 zur Kennzeichnung von geschutztem KulturgutInhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Definition 3 Organisation 4 Gefahren 5 Schutzmassnahmen 6 Internationale Zusammenarbeit 7 Rechtliche Grundlagen 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Geschichte des Kulturguterschutzes in seiner heutigen Form beginnt mit der massiven Zerstorung von Kulturgut im Zweiten Weltkrieg Im Zuge der Grundung der UNO 1945 wurde die UNESCO als eine der siebzehn Sonderorganisationen der Vereinten Nationen geschaffen welche sich mit Fragen zu Erziehung Wissenschaft und Kultur auseinandersetzt Sie gilt heute nach wie vor als die Mutterorganisation des Kulturguterschutzes auf internationaler Ebene So war die UNESCO auch federfuhrend als 1954 der Kulturguterschutz mit der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten HAK auf eine volkerrechtliche Basis gestellt wurde Die Schweiz trat dem HAK 1962 bei und ratifizierte 2004 das Zweite Protokoll zum Haager Abkommen fur den Schutz von Kulturgut von 1954 Zweites Protokoll welches das HAK seit 1999 erganzt Definition BearbeitenGemass Art 1 des HAK vom 14 Mai 1954 werden Kulturguter wie folgt definiert a bewegliches oder unbewegliches Gut das fur das kulturelle Erbe der Volker von grosser Bedeutung ist wie z B Bau Kunst oder geschichtliche Denkmaler kirchlicher oder weltlicher Art archaologische Statten Gruppen von Bauten die als Ganzes von historischem oder kunstlerischem Interesse sind Kunstwerke Manuskripte Bucher und andere Gegenstande von kunstlerischem historischem oder archaologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen und bedeutende Sammlungen von Buchern von Archivalien oder von Reproduktionen des oben umschriebenen Kulturguts b Gebaude die in der Hauptsache und tatsachlich der Erhaltung oder Ausstellung des unter a umschriebenen beweglichen Guts dienen wie z B Museen grosse Bibliotheken Archive sowie Bergungsorte in denen im Falle bewaffneter Konflikte das unter a umschriebene bewegliche Kulturgut in Sicherheit gebracht werden soll c Denkmalzentren das heisst Orte die in betrachtlichem Umfange Kulturgut im Sinne der Unterabsatze a und b aufweisen Organisation BearbeitenDie Interessen des Kulturguterschutzes werden auf den Stufen Bund Kantone und Gemeinden wahrgenommen Zudem setzen sich auch etliche kulturelle Institutionen und Vereinigungen sowie Private fur die Erhaltung und den Schutz von Kulturgutern in der Schweiz ein Auf Bundesebene liegt die Federfuhrung im Fachbereich Kulturguterschutz im Bundesamt fur Bevolkerungsschutz BABS Eidgenossisches Departement fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport VBS er dient als Anlaufstelle fur samtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Haager Abkommen fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 HAK Zu seinen Hauptaufgaben gehoren die Unterstutzung und Forderung der Kantone bei der Durchfuhrung der vorgeschriebenen Massnahmen das Erlassen von Departementsverordnungen Weisungen und Richtlinien die Ausbildung der obersten KGS Kader im Zivilschutz und des Personals von kulturellen Institutionen die fachliche Unterstutzung bei der Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen der Ankauf und Einlagerung von Mikrofilmen und fotografischen Sicherheitskopien das Gewahren von Beitragen beim Bau von Kulturguterschutzraumen und die Information sowie der Austausch mit schweizerischen und internationalen Institutionen Als beratendes Organ steht dem VBS sowie dem Bundesamt fur Bevolkerungsschutz BABS die Eidgenossische Kommission fur Kulturguterschutz 2 fruher Schweizerisches Komitee fur Kulturguterschutz zur Seite In dieser ausserparlamentarischen Kommission nehmen Abgeordnete aus den Departementen der Bundesverwaltung aus kantonalen Fachstellen Denkmalpflege und Archaologie sowie aus kulturellen Institutionen Archive Museen und Bibliotheken Einsitz Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesrat ernannt In den Kantonen sind die kantonalen Kulturguterschutz Verantwortlichen Ansprechpartner fur Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturguterschutz Diese sind jeweils entweder bei der kantonalen Kulturabteilung meist bei der Denkmalpflege oder beim Bevolkerungsschutz angesiedelt Die Denkmalpflegen bringen als Fachstellen das Know how im Umgang mit den Objekten in die Zusammenarbeit mit ein der Zivilschutz stellt die personellen Ressourcen fur den Einsatz auf lokaler und regionaler Ebene sicher Neben diesen Behorden gibt es in der Schweiz zahlreiche weitere Partner und Einrichtungen welche ihren Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes leisten Die kulturellen Institutionen Archive Museen Bibliotheken die Partnerorganisationen im Bevolkerungsschutz v a Feuerwehr und Polizei oder Private wie die Schweizerische Gesellschaft fur Kulturguterschutz Auf internationaler Ebene gilt es neben der UNESCO vor allem die Signatarstaaten des Haager Abkommens und des Zweiten Protokolls zu nennen Weiter spielen zahlreiche Nicht Regierungsorganisationen wie ICOM International Council of Museums ICOMOS International Council on Monuments and Sites IFLA International Federation of Library Associations and Institutions und ICA International Council on Archives eine bedeutende Rolle Ein weiterer wichtiger Partner im volkerrechtlichen Bereich ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK das im Rahmen seiner humanitaren Tatigkeit auch den Kulturguterschutz mitberucksichtigt Gefahren BearbeitenDie Gefahren fur Kulturguter lassen sich hauptsachlich in drei Kategorien einteilen Standige Gefahren Ereignisse in Friedenszeiten sowie Ereignisse im Falle eines bewaffneten Konflikts Unter standigen Gefahren sind vor allem Diebstahl Vandalismus Luftverschmutzung Schadlings oder Pilzbefall Alterszerfall Unkenntnis oder Gleichgultigkeit zu verstehen Ein Beispiel fur diese Gefahrenkategorie ist der Brand der Luzerner Kapellbrucke im August 1993 Es wird vermutet dass das Feuer durch eine unachtsam entsorgte Zigarette ausgelost wurde Als Gefahren in Friedenszeiten sind vor allem technisch bedingte Schadensfalle wie Wasserschaden und Naturereignisse wie Erdbeben Unwetter oder Lawinen zu nennen Als Beispiel hierfur kann auf das Hochwasserereignisse vom Sommer 2005 verwiesen werden An verschiedenen Orten in der Schweiz wurde Kulturgut in Mitleidenschaft gezogen so beispielsweise im Sammlungszentrum des Verkehrshauses in Luzern oder im Benediktinerinnenkloster St Andreas in Sarnen Die kriegerische Zerstorung gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kulturgut reicht bis in die Anfange der Menschheitsgeschichte zuruck Bei Kriegseinsatzen konnen sich vor allem der Gebrauch von Waffen und Sprengstoff negativ auf Kulturguter auswirken In jungeren militarischen Konflikten beispielsweise wahrend den Kriegen auf dem Balkan kam es vermehrt zu gezielten Zerstorungsaktionen gegen Kulturguter was dazu beitrug dass man das Zweite Protokoll ins Leben rief In jungerer Zeit sind Kulturguter auch fur den Terrorismus und dessen Finanzierung via illegaler Handel immer interessanter geworden Die Sprengung und anschliessende Plunderung der antiken Oasenstadt Palmyra in Syrien durch Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat IS im Mai 2015 kann hierfur als Beispiel genannt werden In der Schweiz welche in ihrer jungeren Vergangenheit weitestgehend von bewaffneten Konflikten verschont wurde konzentriert sich der Kulturguterschutz aktuell vor allem auf Massnahmen gegen technisch bedingte Gefahren Naturereignisse und Vandalismus Schutzmassnahmen Bearbeitena Inventar Das aktuelle Schweizerische Inventar der Kulturguter von nationaler und regionaler Bedeutung wurde 2021 vom Bundesrat in 4 Fassung genehmigt fruhere Ausgaben 1988 1995 2009 Die darin enthaltenen Objekte von nationaler Bedeutung A Objekte aus den Bereichen Einzelbauten Archaologie sowie Sammlungen Bestande aus Museen Archiven und Bibliotheken wurden nach einheitlichen Kriterien uberpruft und bewertet Daneben enthalt es auch Objekte mit regionaler Bedeutung B Objekte Das Inventar ist sowohl als gedruckte Publikation als auch als Geografisches Informationssystem GIS im Internet einsehbar Daneben existieren verschiedene Inventare nach Artikel 5 des Bundesgesetzes uber den Natur und Heimatschutz NHG welche an dieser Stelle als Querbezuge zum Kulturguterschutz aufgelistet werden sollen Das Inventar der schutzenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS das Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS sowie das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmaler von nationaler Bedeutung BLN Der grosste Teil der geschutzten Objekte sind Baudenkmaler wobei mit den zusatzlichen Baudenkmalern von lokaler Bedeutung C Objekte in der Schweiz insgesamt 75 084 Baudenkmaler erfasst sind Stand 2016 3 1 b Sicherstellungsdokumentation Gemass Artikel 5 des Bundesgesetzes uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen von 2014 KGSG sind die Kantone dafur verantwortlich von besonders schutzwurdigen unbeweglichen Kulturgutern Sicherstellungsdokumentationen und von besonders schutzwurdigen beweglichen Kulturgutern Sicherheitskopien herzustellen Im Falle einer Beschadigung oder Zerstorung eines Kulturgutes konnen anhand dieser Dokumentationen Restaurierungen und Rekonstruktionen ermoglicht werden Bei der Erarbeitung einer Sicherstellungsdokumentation werden moglichst umfangreiche Unterlagen fotografische und fotogrammetrische Aufnahmen Bauplane Restaurierungsrapporte archaologische Dokumentationen historische Quellen Literatur sowie Inventare und Detailblatter zu Objekten gesammelt und anschliessend mikroverfilmt c Mikrofilm Im Bereich der Langzeitarchivierung gilt der Mikrofilm als das momentan verlasslichste Speichermedium weil er bei richtiger Lagerung mehrere hundert Jahre haltbar ist Dem rasanten Wandel in der Informationstechnologie wird insofern Rechnung getragen als es seit einiger Zeit moglich ist Mikrofilme ab digitalen Daten herzustellen Wichtige Dokumente aus Archiven und Bibliotheken aber auch Sicherstellungsdokumentationen werden mikroverfilmt und die Filme an einem sicheren Ort abgelegt Der Bund ist gemass der Verordnung uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen KGSV fur das Einlagern von Sicherheitskopien aus den Kantonen an einem sicheren Ort im bundeseigenen Mikrofilmarchiv Heimiswil Kanton Bern zustandig d Kulturguterschutzraume In der Schweiz existieren zurzeit uber 300 Kulturguterschutzraume mit einem Gesamtvolumen von uber 85 000 m2 und 227 000 m3 Sie dienen der Einlagerung von beweglichem Kulturgut im Schadensfall bzw konnen bereits heute als Lagerraumlichkeiten fur Kulturgut genutzt werden In jungster Vergangenheit hat man vermehrt auch aufgrund sinkender Geldmittel bereits bestehende Anlagen des Zivilschutzes zu Kulturguterschutzraumen umgenutzt e Notfallplanung Artikel 5 Abs 4 des Bundesgesetzes uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen verpflichtet die Kantone fur ihre Kulturguter Notfallmassnahmen zum Schutz gegen Feuer Gebaudeeinsturz Wasser Erdbeben Murgange und weitere spezifische Gefahren zu planen Dazu gehort unter anderem auch die Erstellung eines Notfallplans 2018 hat die Eidgenossische Kommission fur Kulturguterschutz die nationale Strategie Kulturguterschutzplanungen Notfallplanung verabschiedet Diese orientiert sich am Modell Integrales Risikomanagement des BABS 4 und umfasst die Bereiche Pravention Vorsorge Einsatz Intervention und Nachsorge Rekuperation Ziel der Strategie ist erkannte Gefahren so weit als moglich durch organisatorische oder bauliche Massnahmen zu reduzieren Die sichere und effiziente Bewaltigung von Ereignissen in einer Notlage in einer Katastrophensituation in Friedenszeiten und wahrend eines bewaffneten Konflikts stehen im Zentrum Die kulturellen Institutionen sollen gemass Strategie befahigt werden in jeder Phase des Risikokreislaufes die richtigen Fragen zu stellen und geeignete Massnahmen umsetzen konnen Auch in Kulturguterschutzraumen ist eine Notfallplanung unabdingbar Der Bund stellt gemass 2021 in Kraft tretender Zivilschutzvorordnung beim Bau eines Kulturguterschutzraumes oder bei einer Umnutzung nur dann finanzielle Mittel bereit wenn die notwendigen organisatorischen Massnahmen fur einen langfristigen Schutz der eingelagerten Kulturguter getroffen wurden Insbesondere muss eine Notfallplanung vorliegen sobald der Bau in Betrieb genommen wird f Bergungsort Mit Art 12 des Bundesgesetzes uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen KGSG hat die Schweiz die Moglichkeit von Bergungsorten fur bewegliche Kulturguter anderer Staaten unter der Schirmherrschaft der UNESCO geschaffen Geboten wird eine zeitlich begrenzte treuhanderische Aufbewahrung fur Kulturguter die in ihrem Land akut gefahrdet sind Die Einzelheiten werden in volkerrechtlichen Vertragen geregelt Dieses Angebot von sogenannten Safe Havens steht im Einklang mit der humanitaren Tradition der Schweiz Die Schweiz war weltweit der erste Staat der einen solchen Bergungsort zur Verfugung gestellt hat Die Schweiz plant zudem einen Bergungsort fur digitale Kulturguter aufzubauen Damit soll der Veranderung der Prozesse und Arbeitsmethoden welche die Digitalisierung mit sich bringt Rechnung getragen werden g Ausbildung Im Bundesgesetz uber den Bevolkerungsschutz und den Zivilschutz wird der Kulturguterschutz als eine der Aufgaben des Zivilschutzes aufgefuhrt Dementsprechend erfolgt die Ausbildung des Kulturguterschutzpersonals auch im Rahmen des Zivilschutzes Schweizweit stehen aktuell ca 3 000 Angehorige des Zivilschutzes fur den Kulturguterschutz im Einsatz Die Kantone sind zustandig fur die Ausbildung der KGS Spezialisten wahrend der Bund die Schulung der obersten Kader im Kulturguterschutz der Chefs KGS ubernimmt und den Kantonen die Ausbildungsunterlagen fur die Spezialisten Kurse zur Verfugung stellt Er ist fur die Einheitlichkeit der fachtechnischen Ausbildung des Personals des Kulturguterschutzes zustandig indem er in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachleuten eine Serie von KGS Merkblattern zuhanden von KGS Bediensteten lanciert hat Zudem ubernimmt es der Bund im Rahmen anderer Ausbildungskurse des Bundesamtes fur Bevolkerungsschutz uber den Kulturguterschutz zu orientieren Dies ist etwa der Fall bei Kursen fur Kommandanten von Zivilschutzorganisationen und Weiterbildungskursen der Chefs Lage Im militarischen Rahmen werden zukunftige Adjutanten auf Stufe Bataillon oder Abteilung ausgebildet Zudem ist eine Sequenz zum Kulturguterschutz auch in die Ausbildung angehender Verteidigungs Attaches integriert um fur die volkerrechtlichen Aspekte des Kulturguterschutzes zu sensibilisieren Durch die Revision des Kulturguterschutzgesetzes KGSG erhielt der Bund ab 2015 die Moglichkeit Personal kultureller Institutionen im Bereich des Kulturguterschutzes auszubilden h Kennzeichnung Als weitere Schutzmassnahme gilt die Kennzeichnung von Kulturgutern im bewaffneten Konflikt mit dem sogenannten Kulturguterschutzschild KGS Schild Das KGS Schild ist ein geschutztes Zeichen wie das Rote Kreuz oder der Rote Halbmond des IKRK und verpflichtet die angreifende Partei samtliche militarischen Aktivitaten in einem Radius von 500 Meter um ein derart gekennzeichnetes Kulturgut zu unterlassen Gerade in den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien hat dies nicht funktioniert Bauten die mit dem KGS Schild gekennzeichnet waren wurden als besonders wertvolle Identifikationssymbole im Gegenteil ofters als erstes angegriffen und zerstort z B Spitzbogenbrucke in Mostar aus dem 16 Jh die Altstadt von Dubrovnik als Welterbe Statte usw Bis anhin konnten in der Schweiz die Schilder einzig auf Anordnung des Bundesrates im Vorfeld eines bewaffneten Konflikts an den Gebauden angebracht werden Seit Inkrafttreten 2015 des revidierten Kulturguterschutzgesetzes KGSG haben die Kantone die Moglichkeit ihre Kulturguter nach einheitlichen Vorgaben bereits in Friedenszeiten zu kennzeichnen 5 6 7 i Information Internationale wie nationale Rechtsgrundlagen verlangen dass die Staaten die Behordenvertreter und die breite Offentlichkeit uber den Kulturguterschutz informiert werden Vielfach wurden in der Vergangenheit Kulturguter zerstort weil man sich deren Bedeutung nicht oder zu wenig bewusst war In diesem Bereich ist vor allem der Kulturguterschutz auf Bundesebene aktiv der dieser Aufgabe mit der Erarbeitung verschiedener Publikationen Rechnung zu tragen versucht siehe unter Literatur Zudem treibt der Bund Projekte im Bereich der Forschung an welche dem Kulturguterschutz international einen Mehrwert bringen sollen j Partner Mit Annahme des Bevolkerungs und Zivilschutzgesetzes im Januar 2004 wurde in der Schweiz ein Verbundsystem in Kraft gesetzt welches dazu dient natur und zivilisationsbedingte Katastrophen und Schadenereignisse rasch kostengunstig und unter Einbindung aller relevanten Krafte modulartig zu meistern Das Hauptziel dabei ist Schaden an Leib und Leben sowie an Kulturgut moglichst klein zu halten Der bedeutendste Partner fur den Kulturguterschutz ist neben dem Zivilschutz und der Polizei die Feuerwehr Die Zusammenarbeit wurde seit 2004 intensiviert Gemeinsam mit Vertretern der Schweizerischen Feuerwehrinspektorenkonferenz SFIK sind Ablaufe Dokumente und Vorgehensweisen festgelegt worden die eine optimale Zusammenarbeit von Kulturguterschutz und Feuerwehr ermoglichen Das Kulturgut Rettungssystem Curesys integriert Kulturgut im Schadenfall in den Feuerwehreinsatz um dadurch eine moglichst schonende Rettung von Kulturgut zu gewahrleisten Auch das Militar kann fur den Kulturguterschutz ein wichtiger Partner werden weil beispielsweise Truppen bei Naturereignissen zu subsidiaren Einsatzen aufgeboten werden konnen In Zusammenarbeit mit dem Militar wurden fur Angehorige der Armee in einem Reglement zehn Grundregeln des Kulturguterschutzes festgelegt Internationale Zusammenarbeit BearbeitenDie internationale Zusammenarbeit wird in erster Linie durch die UNESCO koordiniert Im Zweiten Protokoll Art 24 wird festgelegt dass sich ein internationaler Ausschuss fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten konstituieren soll Dieser tagt jahrlich und wird vom Sekretariat der UNESCO Zweites Protokoll Art 28 unterstutzt Die Signatarstaaten legen dem Ausschuss alle vier Jahre einen Bericht uber die Durchfuhrung des Zweiten Protokolls vor Im Jahr 2015 mit der Revision des Kulturguterschutzgesetzes werden die Bestimmungen des Zweiten Protokolls welches die Schweiz 2004 ratifiziert hat in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt sein Auf bilateraler Ebene hat die Schweiz schon mit verschiedenen Staaten zusammengearbeitet als Beispiele konnen Tschechien Deutschland oder Norwegen genannt werden Im Marz 2019 hat der Bundesrat eine Strategie verabschiedet welche die Positionierung und die Handlungsfelder der Schweiz im Bereich des Schutzes von gefahrdetem Kulturerbe festlegt Die Strategie hat das Ziel Synergien innerhalb der Bundesverwaltung zu fordern und den internationalen Partnern ein Angebot an Expertise und Unterstutzung in den Zustandigkeitsbereichen der Schweiz vorzulegen 8 Rechtliche Grundlagen BearbeitenInternational Haager Abkommen fur den Schutz von Kulturgutern bei bewaffneten Konflikten HAK vom 14 Mai 1954 Haager Protokoll uber den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Erstes Protokoll vom 14 Mai 1954 Zweites Protokoll zum Haager Abkommen von 1954 fur den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 26 Marz 1999National Bundesgesetz uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen KGSG vom 20 Juni 2014 Verordnung uber den Schutz der Kulturguter bei bewaffneten Konflikten bei Katastrophen und in Notlagen KGSV vom 29 Oktober 2014 Verordnung des VBS uber Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherheitskopien VSFS vom 05 April 2016 Verordnung des VBS uber die Kennzeichnung von Kulturgutern und von fur den Kulturguterschutz zustandigem Personal VKKP vom 14 November 2017 Bundesgesetz uber den Bevolkerungsschutz und Zivilschutz Bevolkerungs und Zivilschutzgesetz BZG vom 20 Dezember 2019 Verordnung uber den Zivilschutz Zivilschutzverordnung ZSV vom 11 November 2020Schweizer Armee Reglement 51 007 05 d Die zehn Grundregeln des KulturguterschutzesQuerbezuge Bundesgesetz uber den internationalen Kulturgutertransfer KGTG vom 20 Juni 2003 Bundesgesetz uber den Natur und Heimatschutz NHG vom 1 Juli 1966Literatur BearbeitenBundesamt fur Bevolkerungsschutz KGS Forum Zeitschrift Nr 1 35 Bern 2001ff Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Guidelines Nr 1 5 Bern 2003ff Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Kulturguterschutz betrifft uns alle Internationale Kulturguterschutztagung Schweiz 23 25 September 2002 Bern 2003 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Herausforderungen im Kulturguterschutz Internationale Kulturguterschutztagung Schweiz 30 September 2 Oktober 2012 Bern 2014 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Bewahren Sichern Respektieren Der Kulturguterschutz in der Schweiz Publikation zum Jubilaum 50 Jahre Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Bern 2004 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Expertenbericht Erdbeben und Kulturguter Arbeitsgruppe Erdbeben und Kulturguter des Schweizerischen Komitees fur Kulturguterschutz Bern 2004 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Schutz von Kulturgut bei Hochwasser Empfehlungen auf Stufe Bund und Kanton Bern 2010 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Mikroklima in Kulturguterschutzraumen Bern 2011 Digitale Publikation Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Leitfaden fur die Erstellung eines Notfallplans Zusammen mit der Universitat Basel Stab Planung und Entwicklung Basel Bern 2012 Digitale Publikation Bundesamt fur Bevolkerungsschutz Bau von Kulturguterschutzraumen und Umnutzung von uberzahligen Schutzanlagen als Kulturguterschutzraume Unter Mitarbeit von Dr Thomas Wenk und Andrea Giovannini Bern 2020 Digitale Publikation Mylene Devaux Seismic vulnerability of cultural heritage buildings in Switzerland Doktorarbeit der EPF Lausanne Lausanne 2008 Digitale Publikation Andrea Giovannini De Tutela Librorum La conservation des livres et des documents d archives Die Erhaltung von Buchern und Archivalien 4 uberarbeitete und wesentlich erweiterte Aufl Baden 2010 Kerstin Odendahl Kulturguterschutz Entwicklung Struktur und Dogmatik eines ebenenubergreifenden Normensystems Tubingen 2005 Jiri Toman Les biens culturels en temps de guerre Quel progres en faveur de leur protection Commentaire article par article du Deuxieme Protocole de 1999 relatif a la Convention de la Haye de 1954 pour la protection des biens culturels en cas de conflit arme Paris 2015 UNESCO Schweizerische Eidgenossenschaft Protecting cultural property International Conference on the 20th anniversary of the1999 Second Protocol of the 1954 Hague Convention 25 26 April 2019 Geneva Conference proceedings Paris 2020 Digitale Publikation Martin Strebel Konservierung und Bestandeserhaltung von Schriftgut und Grafik Ein Leitfaden fur Archive Bibliotheken Museen Sammlungen 3 vollstandig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben von der Fachstelle schriftliches Kulturerbe St Gallen St Gallen 2020 Digitale Publikation Weblinks BearbeitenFachbereich Kulturguterschutz KGS des Bundesamtes fur Bevolkerungsschutz BABS VBS KGS Inventar 2021 Schweizerisches Inventar der Kulturguter von nationaler und regionaler Bedeutung als Geografisches Informationssystem GIS Denkmaler in der Schweiz erste Ergebnisse Denkmalstatistik 2016 und Statistik des Kulturverhaltens Bundesamt fur Statistik Korrigierte Version vom 20 Dezember 2018 Schweizerische Gesellschaft fur Kulturguterschutz SGKGS Curesys Kulturgut Rettungssystem System zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr inklusive EinsatzdokumentationEinzelnachweise Bearbeiten a b Schweizerische Denkmalstatistik 2016 Uber 75 000 geschutzte Baudenkmaler in der Schweiz Medienmitteilung des Bundesamts fur Statistik 18 Dezember 2018 Mitglieder der Eidgenossischen Kommission fur Kulturguterschutz auf admin ch Denkmaler in der Schweiz erste Ergebnisse Denkmalstatistik 2016 und Statistik des Kulturverhaltens Bundesamt fur Statistik Korrigierte Version vom 20 Dezember 2018 Mit Gefahrdungen und Risiken umgehen Memento des Originals vom 29 Oktober 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www babs admin ch auf babs admin ch Bundeskanzlei Verordnung des VBS uber die Kennzeichnung von Kulturgutern und von fur den Kulturguterschutz zustandigem Personal VKKP SR 520 312 In Systematische Rechtssammlung SR Schweizerischer Bundesrat 14 November 2017 abgerufen am 5 Januar 2018 Stand am 1 Januar 2018 Hans Schupbach Das neue KGS Gesetz ist in Kraft PDF 5 MB Permanente Kennzeichnung von Kulturgut wird moglich Nicht mehr online verfugbar In FORUM NR 24 2015 Bundesamt fur Bevolkerungsschutz BABS Fachbereich Kulturguterschutz KGS 2015 S 68 Seiten 35 39 ehemals im Original abgerufen am 29 April 2019 1 2 Vorlage Toter Link www babs admin ch Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Hans Schupbach Fluch oder Segen PDF 9 4 MB Empfehlungen zur Beschilderung und Kennzeichnung von Kulturgut In Diplomarbeit Hans Schupbach MAS Denkmalpflege und Umnutzung Berner Fachhochschule fur Architektur Holz und Bau 2015 S 170 abgerufen am 29 April 2019 https www admin ch gov de start dokumentation medienmitteilungen bundesrat msg id 74245 html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kulturguterschutz in der Schweiz amp oldid 225308598