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Die Kriegssachschadenverordnung wurde am 30 November 1940 vom Ministerrat fur die Reichsverteidigung als Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen Sie regelte ab dem 15 Dezember 1940 eine staatliche Entschadigung in Hohe der Wiederbeschaffungskosten gegenuber Eigentumern von beweglichen und unbeweglichen Sachen die infolge eines Angriffs auf das deutsche Reichsgebiet ab dem 26 August 1939 geschadigt worden waren Voraussetzung war dass der Geschadigte nicht von anderer Seite etwa einem Versicherungsunternehmen Ersatz verlangen konnte BasisdatenTitel KriegssachschadenverordnungAbkurzung KSSchVO nicht amtlich Art RechtsverordnungGeltungsbereich Grossdeutsches ReichRechtsmaterie Soziales EntschadigungsrechtErlassen am 30 November 1940 RGBl I S 1547 Inkrafttreten am 15 Dezember 1940 39 VO vom 30 November 1940 Letzte Anderung durch Achte Durchfuhrungs und Erganzungsverordnung zur Kriegssachschadenverordnung vom 26 August 1944 RGBl I S 189 Inkrafttreten derletzten Anderung 7 September 1944 5 VO vom 26 August 1944 Ausserkrafttreten 1 September 1952 373 Nr 3 375 LAG Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Um den Bezug rationierter Verbrauchsguter zur Deckung des Sofortbedarfs entsprechend der Verordnung zur vorlaufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes vom 27 August 1939 1 zu gewahrleisten wurde den Geschadigten dagegen ein Bombenpass Ausweis fur Fliegergeschadigte sowie entsprechend gekennzeichnete besondere Bezugsscheine ausgestellt Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Hintergrund 2 Entschadigungsverfahren 3 Finanzieller Aufwand 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHistorischer Hintergrund BearbeitenDie KSSchVO loste die Sachschadenfeststellungsverordnung vom 8 September 1939 ab 2 Diese war ruckwirkend zum 26 August 1939 in Kraft getreten als mit der deutschen Besetzung des Jablunkapasses der Uberfall auf Polen am 1 September 1939 vorbereitet worden war der in den Zweiten Weltkrieg fuhrte Am 3 September 1939 hatten Grossbritannien und Frankreich aufgrund der Britisch franzosischen Garantieerklarung dem Deutschen Reich den Krieg erklart Entschadigungsverfahren BearbeitenEntschadigungspflichtig waren Sachschaden wenn sie unmittelbar durch bestimmte Ereignisse verursacht worden waren Dazu zahlten nach 2 Kampfhandlungen und andere militarische Massnahmen von deutschen verbundeten oder gegnerischen Streitkraften Beschadigung oder Verlust in einem vom Gegner besetzten Gebiet etwa durch Plunderung Raumung Freimachung oder Verschleppung der Bevolkerung aus vom Gegner besetzten oder bedrohten Gebieten und Wegschaffung ihrer Habe Flucht wegen dringender Gefahr fur Leib und Leben Selbstversenkung eines Schiffes um der feindlichen Aufbringung zu entgehen sowie Besitzentzug an einem Schiff durch feindliche Handlungen Die Entschadigung wurde in Geld oder durch Ersatzleistung in Natur Instandsetzung oder Beschaffung einer Ersatzsache durch die offentliche Hand gewahrt Antrage waren bei dem Burgermeister der Gemeinde zu stellen in deren Gebiet der Schaden verursacht worden war bei dessen Verhinderung auch bei der Gemeinde in der sich der Geschadigte aufhielt Uber den Antrag entschied die untere Verwaltungsbehorde als Feststellungsbehorde Kriegsschadenamt durch schriftlichen Bescheid Als oberste Behorde war ein beim Reichsverwaltungsgericht zu bildendes Reichkriegsschadenamt vorgesehen das fur Beschwerden gegen Feststellungsbescheide zustandig sein sollte 22 Antragsberechtigt waren deutsche Staatsangehorige Auf Juden und judische Unternehmen war die Verordnung nur nach Massgabe besonderer Richtlinien des Reichsministers des Innern anwendbar 31 Mit Verordnung des Reichsinnenministers Wilhelm Frick vom 20 Juli 1941 3 wurden Juden und judische Unternehmen von dem Antragsrecht und der Entschadigung ausgeschlossen Finanzieller Aufwand BearbeitenDie von den Feststellungsbehorden gewahrten finanziellen Entschadigungen unterlagen der Kontrolle durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches Vor allem nach den alliierten Luftangriffen auf das Reichsgebiet herrschten chaotische Verhaltnisse so dass die Aufwendungen hoch die rechtmassige Verteilung aber nur schwer zu kontrollieren war Dennoch wurden die entsprechenden Prufungen bis zum Ende des Jahres 1944 durchgefuhrt In seinem Prufungsbericht vom 26 Oktober 1944 monierte der Bayerische Oberste Rechnungshof dass die Stadt Augsburg mehrfach Vorauszahlungen geleistet hatte ohne dass spater Schadensantrage mit Aufstellungen uber die beschadigten oder zerstorten Hausratsgegenstande eingereicht worden waren Moniert wurde auch die grosszugige Handhabung der Nutzungsentschadigungen fur Mietausfalle sowie die Dotierungen von Architekten Einsatzleitern Bauunternehmern und Handwerkern bei Sofortmassnahmen Noch im Juli 1944 bemuhte sich der Rechnungshof darum die nach seiner Ansicht uberhohten Kosten fur die Mitarbeiter der Feststellungsbehorden zu senken 4 Literatur BearbeitenBernhard Danckelmann Jurgen Kuhne Kriegssachschadenrecht Kommentar zur Kriegssachschadenverordnung samtlicher Gesetze Verordnungen und Erlasse und anderer Vorschriften aus allen Gebieten des Kriegssachschadenrechts 3 Auflage C H Beck Munchen Berlin 1944 Weblinks BearbeitenAntrag auf Gewahrung einer Entschadigung wegen Kriegssachschaden vom 20 Januar 1945 an das Kriegsschadenamt der Hansestadt KolnEinzelnachweise Bearbeiten RGBl I S 1498 Verordnung uber die Feststellung von Sachschaden Sachschadenfeststellungsverordnung vom 8 September 1939 RGBl I S 1754 Verordnung uber die Behandlung von Kriegsschaden der Juden vom 20 Juli 1941 RGBl I S 437 Reinhard Heydenreuter Finanzkontrolle in Bayern unterm Hakenkreuz 1933 1945 Der Bayerische Oberste Rechnungshof und die Aussenstelle Munchen des Rechnungshofs des Deutschen Reiches hrsg vom Bayerischen Obersten Rechnungshof 2012 S 115 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriegssachschadenverordnung amp oldid 238807874