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Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland setzen sich aus gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zusammen Bei der Durchfuhrung eines erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland werden Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz erhoben 1 Abs 2 Nr 4 GKG Diese hat derjenige zu tragen der im Rechtsstreit unterliegt bzw im ArbG Verfahren derjenige der die Kosten gemass 29 Nr 1 gerichtliche Auferlegung oder Nr 2 GKG bei Vergleich zu gleichen Teilen vgl auch 98 ZPO auferlegt bekommt Gerichtskosten setzen sich zusammen aus der Gebuhr fur das Verfahren und den Auslagen 3 Abs 2 GKG Wird das gesamte Verfahren in erster Instanz durch Vergleich beendet oder erfolgt die Rucknahme der Klage vor der streitigen Verhandlung entfallt die Gebuhr vgl Vorbemerkung 8 der Anlage 1 zu 3 Abs 2 GKG Erhoben werden dann nur noch gerichtliche Auslagen z B Zustellungskosten Zeugengebuhren Sachverstandigen Dolmetscher und Ubersetzerkosten Kosten fur die Hinzuziehung eines Prozessbevollmachtigten oder Beistands muss der Unterliegende dem Gegner nicht erstatten vgl 12a Abs 1 S 1 ArbGG Vor dem Arbeitsgericht kann man den Rechtsstreit jedoch auch selbst fuhren 11 Abs 1 S 1 ArbGG Es herrscht hier kein Bevollmachtigtenzwang wie zum Beispiel im Verfahren vor den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht vgl 11 Abs 4 S 1 ArbGG Haufig wahlen die Parteien die Vertretung durch einen Verbandsvertreter Arbeitgeberverband Gewerkschaft was hier ebenfalls zulassig ist und in der Regel zu keinen oder niedrigen zusatzlichen Kosten fuhrt 11 Abs 1 S 2 ArbGG Alle arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnen ohne Rucksicht auf den Streitwert vor dem Arbeitsgericht als erste Instanz Die vorgenannten Kosten fallen insgesamt unter den Begriff der Prozesskosten Inhaltsverzeichnis 1 Kostenerstattung 2 Kostenvorschuss 3 Rechtsmittelverfahren 4 Hohe der Kosten 4 1 Berechnung nach Gegenstandswert 4 2 Gerichtskosten 4 3 Anwaltskosten 5 Prozesskostenhilfe 6 EinzelnachweiseKostenerstattung BearbeitenNach 12a Arbeitsgerichtsgesetz erfolgt im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz keine Erstattung von Kosten fur die Hinzuziehung eines Bevollmachtigten weil die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ursprunglich die Domane der Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbanden war deren Mitglieder in der Regel uber ihren Mitgliedsbeitrag Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz in Arbeits und Sozialrechtsangelegenheiten haben Ausserdem sollte ein Arbeitnehmer nicht die Anstrengung eines Prozesses gegen den wirtschaftlich starkeren Arbeitgeber aus Furcht vor einem hohen Kostenerstattungsanspruch scheuen Rechtsanwalte waren ursprunglich sogar von der Vertretung vor den Arbeitsgerichten erster Instanz in Bagatellsachen ausgeschlossen Die aus der Tradition entsprungene Kostenregelung ist fur die erste Instanz unverandert geblieben Das unterscheidet das Arbeitsgerichtsverfahren vom Zivilprozess in dem die unterlegene Partei in der Regel auch die erforderlichen Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten hat Die Rechtsprechung folgert hieraus dass auch die Kosten aussergerichtlicher Rechtsverfolgung nicht erstattungsfahig sind und zwar auch dann wenn nach burgerlichem Recht ein materiell rechtlicher Erstattungsanspruch bestunde z B als Schadensersatzanspruch aufgrund Verzugs 1 Diese Einschrankung gilt aber nur fur Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmachtigten und Entschadigung fur Zeitversaumnis Sonstige aussergerichtliche Kosten der obsiegenden Seite z B Reisekosten zum Termin mussen im Arbeitsgerichtsverfahren wie in den anderen Gerichtszweigen auch vom unterliegenden Teil erstattet werden Unter Umstanden fuhrt dies sogar zur Erstattung von Anwaltskosten wenn namlich die obsiegende Partei durch die Beauftragung des Anwaltes eigene Reisekosten erspart dann sind die Anwaltskosten bis zur Hohe der ersparten Reisekosten erstattungsfahig Abweichend von 12a Abs 1 S 1 ArbGG konnen die Parteien auch eine Kostenerstattung per Vergleich vereinbaren 2 Die Bedeutung der fehlenden Erstattungsfahigkeit ist auf Arbeitnehmerseite durch die weite Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen und den Rechtsschutz uber eine Gewerkschaftsmitgliedschaft stark eingeschrankt Kostenvorschuss BearbeitenEine Besonderheit im Gerichtskostengesetz fur das Arbeitsgerichtsverfahrens ist es auch dass bei Klageerhebung ein Kostenvorschuss fur die Gerichtskosten nicht fallig wird 11 GKG Das soll auch dem mittellosen Arbeitnehmer die problemlose Erhebung zum Beispiel einer fristgebundenen Kundigungsschutzklage ermoglichen Rechtsmittelverfahren BearbeitenDer Ausschluss der Kostenerstattung gilt nur in erster Instanz Im Berufungsverfahren und in dritter Instanz zahlt der unterlegene Teil samtliche notwendigen Kosten der Gegenpartei Vergleichen sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht entfallt zwar die Gebuhr der Berufungsinstanz die erstinstanzlichen Gerichtskosten mussen allerdings gleichwohl gezahlt werden Auslagen des Berufungsverfahrens werden den Parteien immer in Rechnung gestellt Hohe der Kosten BearbeitenBerechnung nach Gegenstandswert Bearbeiten Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits Dabei gibt es fur Kundigungsschutzverfahren eine Privilegierung der Wert der nach ublichen Regeln mit einem Jahresgehalt zu bemessen ware wird namlich gemass 42 Abs 2 GKG auf ein Vierteljahresgehalt beschrankt Allerdings erhohen weitere Antrage zum Beispiel die Klage auf die ausstehenden Gehalter Zeugniserstellung Weiterfuhrung der Altersversorgung den Streitwert entsprechend dem eingeklagten Betrag Gerichtskosten Bearbeiten Hauptartikel GebuhrenstreitwertDie Gerichtskosten beim Arbeitsgericht waren bis 2004 nahezu vernachlassigbar Es galt eine Obergrenze von 500 und diese Obergrenze wurde meist bei weitem unterschritten Mit dem ersten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz BGBl 2004 I S 718 und dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23 Juli 2013 BGBl I S 2586 hat der Gesetzgeber diese Gebuhren deutlich erhoht und die Hochstgrenze gestrichen Das fuhrt bei einem Kundigungsschutzverfahren eines Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt von 3 000 zu einem Gegenstandswert von 9 000 drei Monatsgehalter und damit zu Gerichtskosten bei streitiger Entscheidung von 444 Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens erster Instanz liegen damit 1 3 unter den normalen Gerichtsgebuhren Anlage 1 Nr 8210 GKG Klagt der Arbeitnehmer noch vier nach der Kundigung inzwischen ausstehende Gehalter also 12 000 ein so erhohen sich der Gegenstandswert auf 21 000 und damit die Gerichtsgebuhr fur diese Instanz auf 690 Im Berufungsverfahren entsteht erneut eine Gebuhr allerdings ist diese um ca 60 erhoht Sie liegen damit im Beispielfall 9 000 EUR Streitwert bei 710 40 EUR Anlage 1 Nr 8220 GKG Im normalen Zivilverfahren wurden 888 EUR an Gerichtsgebuhren anfallen Anlage 1 Nr 1220 GKG Anwaltskosten Bearbeiten Diese ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergutungsgesetz RVG das seit dem 1 Juli 2004 die alte Bundesrechtsanwaltsgebuhrenordnung BRAGO abgelost hat Auch hier erfolgte gegenuber der fruheren Situation eine Erhohung der einzelnen Gebuhrenansatze allerdings ist die bislang bei Beweisaufnahmen zu erhebende Beweisgebuhr ersatzlos entfallen Im Falle des obigen Beispiels ergeben sich bei streitiger Entscheidung Anwaltskosten in Hohe von netto 1 267 50 bei einem Streitwert von 9 000 und von netto 1 855 bei einem Streitwert von 21 000 Im Falle eines Vergleiches wurden sich diese Gebuhren auf netto 1 744 50 beziehungsweise netto 2 597 steigern Im Berufungsverfahren entstehen weitere Gebuhren die um etwa 11 5 im Falle eines Vergleichs in der Berufungsinstanz um etwa 15 hoher sind als in erster Instanz Zu den Gebuhren des Anwaltes treten die Auslagen Porto Telefon etc die in der Regel mit 20 pauschaliert werden sowie etwaige Fahrtkosten hinzu Ausserdem ist auf den Rechnungsbetrag 19 Umsatzsteuer zu erheben Prozesskostenhilfe BearbeitenWer einen Prozess nicht selbst zu finanzieren vermag erhalt die Kosten aus der Staatskasse Allerdings muss er diese Betrage zuruckzahlen falls sich seine finanziellen Verhaltnisse spater verbessern In den meisten Verfahrensordnungen ist der Anspruch auf Gewahrung von Prozesskostenhilfe davon abhangig dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig ist Einzelnachweise Bearbeiten BAG Urteil vom 25 September 2018 8 AZR 26 18 LAG Hamm Urteil vom 26 Februar 1991 8 Sa 1497 90 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland amp oldid 229171929