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Die Kommunalwahlen im Saarland am 15 Mai 1960 wurden durch das Bundesverfassungsgericht fur ungultig erklart Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Neufassung des Wahlrechtes 3 Wahlergebnisse 4 Die Aufhebung der Wahl 5 Quellen 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenDie Kommunalwahlen 1960 waren die ersten nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 Die letzten Kommunalwahlen waren die Kommunalwahlen im Saarland 1956 vom 13 Mai 1956 Bereits wahrend der vorhergehenden Landtagslegislaturperiode veranderte sich die Parteienlandschaft im Saarland stark Die Deutsche Sozialdemokratische Partei und die Sozialdemokratische Partei des Saarlandes gingen 1956 in der SPD Saar auf die Demokratische Partei Saar wurde 1957 ein Landesverband der FDP trat aber diesmal noch unter dem Namen DPS an und die Kommunistische Partei Saar wurde 1957 verboten Die ehemals starkste Partei die Christliche Volkspartei des Saarlandes verbundete sich erst mit dem Zentrum wurde 1957 ein Landesverband der CSU und fusionierte schliesslich 1959 mit der CDU Saar unter Abspaltung der Saarlandischen Volkspartei Gleichzeitig spaltete sich von der CDU die Christlich Nationale Gemeinschaft unter dem fruheren Ministerprasidenten Hubert Ney ab Die Neufassung des Wahlrechtes BearbeitenAuf Gemeindeebene hatten Wahlergruppen in den 1950er Jahren zunehmend grosse Stimmenanteile erhalten Im Saarland war dies jedoch nicht in grossem Mass der Fall In verschiedenen Bundeslandern wurden Anderungen der Kommunalwahlgesetze diskutiert die die Kandidatur von Wahlergruppen erschweren sollten Auch im Saarland wurde eine Neufassung des Kommunalwahlgesetzes behandelt Im Juli 1959 leitete die Landesregierung eine Grosse Koalition aus CDU und SPD dem Landtag einen Gesetzesentwurf weiter Darin war eine uneingeschrankte Moglichkeit von Wahlergruppen zur Kandidatur vorgesehen Wahlvorschlage konnen von einzelnen oder mehreren politischen Parteien und von sonstigen Wahlergruppen aufgestellt werden Paragraph 25 2 KWG Entwurfsfassung Im Rahmen der Landtagsberatungen wurde dieses Gesetz mit breiter Mehrheit geandert Er lautete nun Wahlvorschlage konnen nur von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes aufgestellt werden Jede Partei kann in einem Wahlbezirk nur einen Wahlvorschlag einreichen Paragraph 25 2 KWG Verabschiedete Fassung Damit war es Wahlergruppen nicht mehr moglich sich bei den Kommunalwahlen zu beteiligen ohne vorher den Status einer politischen Partei zu erwerben Neben dem Wunsch die Wahlergruppen aus den Kommunalparlamenten fernzuhalten war es bei der SPD der Wunsch zu vermeiden dass die CDU in einzelnen Gemeinden oder Kreisen mit zwei Listen einer der CDU und einer der Christlichen Volkspartei antreten konne Auch die FDP sprach sich fur diese Regelungen aus Im Landtag stimmten nur Erich Walch und Emil Weiten gegen das Gesetz Damit wurde das Saarlandische Gemeinde und Kreiswahlgesetz Kommunalwahlgesetz KWG vom 9 Februar 1960 1 wirksam und die Gemeinde und Kreisratswahlen am 15 Mai 1960 gemass diesem Gesetz durchgefuhrt Wahlergebnisse BearbeitenDie Wahl ergab folgende Ergebnisse Wahl Wahlberechtigte Abgegebene Stimmen Wahlbeteiligung Gultige StimmenGemeindewahl 1960 703 119 525 378 74 7 477 177Gemeindewahl 1956 670 324 578 162 86 4 552 377Kreiswahl 1960 618 577 470 149 77 3 432 317Kreiswahl 1956 586 725 513 688 87 6 494 258Die Stimmen verteilten sich wie folgt auf die Parteien Wahl CDU CVP SPD DPS FDP SVP KP SonstigeGemeindewahl 1960 173 218 36 3 149 549 31 3 81 934 17 2 41 325 8 7 27 660 5 2 Gemeindewahl 1956 153 600 28 7 123 679 22 4 103 645 18 8 134 533 24 4 29 979 5 4 18 746 3 9 Kreiswahl 1960 165 952 38 4 137 188 31 7 66 580 15 4 45 402 10 7 14 033 3 0 Kreiswahl 1956 142 013 28 7 114 591 23 2 94 493 19 1 109 978 22 3 29 481 6 0 7 874 1 9 Es ergab sich folgende Mandatsverteilung Wahl Summe CDU CVP SPD DPS FDP SVP KP DDU SonstigeGemeindewahl 1960 4621 1738 1318 704 360 46 455Gemeindewahl 1956 4496 1696 836 829 890 9 119Kreiswahl 1960 183 76 63 26 18 Kreiswahl 1956 150 47 34 29 34 6 Die Aufhebung der Wahl BearbeitenGegen die Nichtzulassung von Wahlergruppen richteten sich mehrere Wahlbeschwerden von denen zwei schlussendlich als Verfassungsbeschwerde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurden Der Zweite Senat entschied am 12 Juli 1960 2 dass Paragraph 25 2 KWG nichtig sei Es wog dabei die verfassungsmassig herausgehobene Stellung der politischen Parteien bei der politischen Willensbildung gegen das ebenfalls geschutzte Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung Art 28 GG ab und kam zu dem Schluss dass die Auslese der Kandidaten fur die kommunalen Wahlkorperschaften jedenfalls auch ortlich muss bestimmt werden konnen und daher nicht ausschliesslich den ihrem Wesen und ihrer Struktur nach in erster Linie am Staatsganzen orientierten politischen Parteien vorbehalten werden darf In der Folge der Ungultigkeit der Wahl kam es am 4 Dezember zur Wiederholungswahl Quellen BearbeitenUrteil des Bundesverfassungsgerichtes Kommunalwahltermine beim Statistischen Amt Saarland S 12 Kommunalwahlen Karlsruhe kassiert in Der Spiegel vom 10 August 1960 Digitalisat Statistisches Handbuch fur das Saarland 1963 Kapitel 07 Wahlen Digitalisat Wahlergebnisse Einzelnachweise Bearbeiten ABl S 101 2 BvR 373 60 442 60Kommunalwahlen im Saarland 1946 1949 1956 1960 ungultig 1960 Wiederholung 1964 1968 1974 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2014 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunalwahlen im Saarland 1960 Ungultig amp oldid 235794785