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Der Klagsverband vollstandiger Name Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ein osterreichischer Verein mit Sitz in Wien gegrundet 2004 von ZARA BIZEPS und HOSI Wien ist als Dachverband von Nichtregierungsorganisationen NGOs konzipiert die auf dem Gebiet der Bekampfung von Diskriminierung und der Beratung von Diskriminierungsopfern tatig sind KlagsverbandRechtsform Verein ZVR 492362796 Grundung 2004Sitz WienZweck Durchsetzung der Rechte von DiskriminierungsopfernVorsitz Dieter SchindlauerWebsite www klagsverband at Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsgebiet 2 Angebote 2 1 Rechtsdurchsetzung 2 2 Stellungnahmen und Schattenberichte 2 3 Dokumentation 3 Diskussionsreihe 4 Monitoringarbeit 5 Rechtliche Stellung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseArbeitsgebiet BearbeitenDas Hauptaufgabengebiet des Klagsverbands ist die strategische Klagsfuhrung nach dem Antidiskriminierungs und Gleichstellungsrecht In Osterreich gibt es sieben rechtlich geschutzte Diskriminierungsgrunde 1 Geschlecht ethnische Zugehorigkeit Religion und Weltanschauung Behinderung sexuelle Orientierung AlterDie Arbeit des Klagsverbands umfasst alle sieben Diskriminierungsgrunde sowohl bei Diskriminierung in der Arbeitswelt als auch beim Zugang zu Gutern und Dienstleistungen Insgesamt gibt es etwa 50 Gesetze die Diskriminierung in Osterreich verbieten Durch die Zersplitterung des Rechts ist es kaum moglich alle gesetzlichen Grundlagen luckenlos zu nennen Fur die Arbeit des Klagsverbands sind besonders das Gleichbehandlungsgesetz GlBG und das Behindertengleichstellungsrecht bestehend aus Bundes Behindertengleichstellungsgesetz BGStG und Behinderteneinstellungsgesetz BeinstG relevant Angebote BearbeitenRechtsdurchsetzung Bearbeiten Der Klagsverband unterstutzt Musterverfahren nach dem Antidiskriminierungsrecht mit dem Ziel dass dieses Rechtsgebiet moglichst umfassend ausgelegt wird Die Verfahren werden von den Mitgliedsvereinen an den Klagsverband herangetragen Der Klagsverband macht keine Erstberatung In den vergangenen Jahren konnte der Klagsverband mit seinen Verfahren immer wieder richtungsweisende Urteile bewirken So hat der Klagsverband 2016 erstmals in Osterreich ein Verfahren unterstutzt bei dem das Naheverhaltnis nach dem Gleichbehandlungsgesetz GlBG berucksichtigt wurde 2 Im Jahr 2014 hat der Klagsverband das erste Verfahren nach dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz gefuhrt weil ein in Tirol wohnhafter kroatischer Staatsburger keine Schulstarthilfe fur seine Kinder bekommen hat Kroatien war damals noch nicht Mitglied der Europaischen Union Nach dem positiven Ausgang des Verfahrens 3 wurden die Anspruchvoraussetzungen fur die Tiroler Schulstarthilfe geandert Nicht mehr die Staatsangehorigkeit sondern der Wohnsitz ist nun massgeblich 4 Der Klagsverband schopft auch die rechtlichen Moglichkeiten volkerrechtlicher Vertrage aus Im Jahr 2014 hat der Klagsverband eine Individual Beschwerde nach der UN Behindertenrechtskonvention unterstutzt Es handelte sich um die erste Beschwerde nach der UN Behindertenrechtskonvention aus Osterreich 5 Stellungnahmen und Schattenberichte Bearbeiten Mit Stellungnahmen zu Gesetzesnovellen versucht der Klagsverband aktiv an politischen Prozessen teilzunehmen und die Gesetzgebung im Sinne umfassender Gleichstellungs und Antidiskriminierungspolitik zu beeinflussen In den vergangenen Jahren hat sich der Klagsverband in Form von Schattenberichten verstarkt daran beteiligt die Umsetzung verschiedener volkerrechtlicher Konventionen die Osterreich ratifiziert hat zu beobachten und zu verbessern Dokumentation Bearbeiten Auf seiner Internetseite dokumentiert der Klagsverband relevante juristische Entscheidungen europaischer und nationaler Gerichtshofe 6 Diskussionsreihe Bearbeiten Der Klagsverband diskutiert ist der Name einer Diskussionsreihe die der Klagsverband 2016 gestartet hat An vier Abenden im Jahr ladt der Verein zu einem Gesprach bei dem renommierte Experten verschiedener Disziplinen gemeinsam mit dem Klagsverband uber aktuelle gleichstellungspolitische Themen diskutieren Die Diskussionsabende finden in Wien und in den Bundeslandern statt und behandeln unterschiedlichste Themen von der rechtlichen Gleichstellung intergeschlechtlicher Personen uber gelungene Konzepte von Chancengleichheit bis zum Diskriminierungsschutz fur Fluchtlinge Das Publikum ist eingeladen sich an der Diskussion zu beteiligen Der Klagsverband mochte mit diesem Format einen Raum fur Reflexionen anbieten die uber rechtliche Aspekte hinausgehen 7 Monitoringarbeit BearbeitenDer Klagsverband ist Mitglied in zwei Monitoringgremien zur Uberwachung der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Niederosterreichischer Monitoringausschuss seit 2013 8 Wiener Monitoringstelle seit 2016 9 Rechtliche Stellung Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 2006 nicht mehr aktuell zu sein Die Richtlinie 2002 73 EG wurde durch Richtlinie 2006 54 EG Gleichbehandlungsrichtlinie ersetzt Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2006 Der Klagsverband ist ein Verein In Umsetzung der EU Richtlinien 2000 43 EG 10 2000 78 EG 11 und 2002 73 EG 12 ist der Klagsverband durch das osterreichische Gleichbehandlungsgesetz GlBG ermachtigt auf Verlangen der Betroffenen einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Anspruchen nach diesem Gesetz als Nebenintervenient beizutreten 62 GlBG 13 Artikel 2 13 Abs 1 des Bundes Behindertengleichstellungsgetzes BGStG spricht dem Klagsverband das Recht zur Verbandsklage auf Feststellung sowie bei grossen Kapitalgesellschaften im Sinne des 221 Abs 3 Unternehmensgesetzbuch UGB auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung zu 14 Das Recht zur Verbandsklage bei Versicherungsvertragen fur den Klagsverband ist in Artikel 2 13 Abs 2 des Bundes Behindertengleichstellungsgesetzes BGStG geregelt 15 Literatur BearbeitenFachtagung Keine Atempause Geschichte wird gemacht Tagungsdokumentation Klagsverband Wien 2014 Volltext PDF 1 2 MB Weblinks BearbeitenWebsite des KlagsverbandesEinzelnachweise Bearbeiten Allgemeines zur Gleichbehandlung In help gv at Bundeskanzleramt Osterreich abgerufen am 15 November 2017 Klagsverband Abgerufen am 15 November 2017 Klagsverband Abgerufen am 15 November 2017 Klagsverband Abgerufen am 15 November 2017 Klagsverband Abgerufen am 15 November 2017 Klagsverband Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 15 November 2017 abgerufen am 15 November 2017 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www klagsverband at Klagsverband Veranstaltungen Abgerufen am 16 November 2017 Der NO Monitoringausschuss In noe gv at Abgerufen am 27 Dezember 2020 Rechte von Menschen mit Behinderungen Wiener Monitoringstelle Abgerufen am 16 November 2017 Richtlinie 2000 43 EG des Rates vom 29 Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft abgerufen am 15 November 2017 Richtlinie 2000 78 EG des Rates vom 27 November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens fur die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschaftigung und Beruf abgerufen am 15 November 2017 Richtlinie 2002 73 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 September 2002 zur Anderung der Richtlinie 76 207 EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschaftigung zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen abgerufen am 15 November 2017 ris bka gv at Abgerufen am 15 November 2017 ris bka gv at Abgerufen am 15 November 2017 ris bka gv at Abgerufen am 15 November 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klagsverband amp oldid 237739231