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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Von Kampfhandlungen im weiteren Sinne spricht man in allen Fallen in denen von Streitkraften oder anderen formierten Verbanden Gewalt gegen Menschen Tiere und oder Objekte ausgeubt wird Im engeren Sinne ist darunter nur der Einsatz von Waffen im Krieg auch Burgerkrieg oder wahrend burger kriegsahnlicher Zustande zu verstehen Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrecht 2 Bewaffneter Konflikt 3 Siehe auch 4 WeblinksVolkerrecht BearbeitenVolkerrechtlich gelten Kampfhandlungen im Allgemeinen als legal wenn bzw soweit sie entweder der Selbstverteidigung dienen oder aber der Wiederherstellung des Friedens z B durch bewaffnete Einsatze die qua Resolution nach Kapitel VII der UN Charta international beschlossen wurden Dagegen gelten sie als Verbrechen sofern sie ohne Legitimation und oder nur zur Durchsetzung bestimmter einseitiger Interessen geplant oder vorgenommen werden Bsp Vorbereitung eines Angriffskrieges vgl dazu u a Art 26 Abs 1 GG Bewaffneter Konflikt BearbeitenEin Stattfinden von Kampfhandlungen ist nicht zwingend erforderlich damit der Tatbestand eines bewaffneten Konflikts erfullt ist Siehe auch BearbeitenGefecht Geplankel Krieg Scharmutzel Schlacht TreffenWeblinks Bearbeiten Wiktionary Kampfhandlung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kampfhandlung amp oldid 229926822