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Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der fruhen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn der die Interessen der Kammer der Finanzen des Fursten also des Fiskus zu vertreten hatte unter anderem bei Gericht Er war im weiteren Sinne ein Angehoriger der landesfurstlichen Finanzverwaltung Er hatte dafur zu sorgen dass die der Kammer zustehenden Einkunfte auch wirklich eingingen Deshalb wurde er mit der Uberwachung der verschiedenen Steuereinnehmer und gelegentlich auch der standischen Beamten betraut Notfalls musste er ausbleibende Gelder fur den Fursten vor Gericht einklagen Aufgrund dessen wurden meist Rechtsgelehrte aus burgerlichem Stand zu Kammerprokuratoren berufen Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates In Osterreich waren sie Vorlaufer der Staatsanwalte Historische Entwicklung BearbeitenKaiser Friedrich II setzte um 1225 in Sizilien procuratores fisci vel curiae dt Prokuratoren des Fiskus und des Hofes ein Diese Einrichtung gilt als Ursprung aller europaischen Fiskalate Vom sachlichen Umfang seiner Tatigkeit erinnert das sizilianische Fiskalat an die advocati fisci der romischen Kaiserzeit Von Sizilien aus gelangte das Amt des Fiskalats durch die Herrscher aus dem Haus Anjou die nach dem Tod des letzten Hohenstaufers Mitte des 13 Jahrhunderts die Nachfolge in Sizilien angetreten hatten zunachst nach Frankreich procureurs et advocats du roi und uber Konig Jakob II von Aragon wahrscheinlich auch nach Spanien wo es bis heute im Ministerio fiscal fortlebt In den deutschen Landern des Heiligen romischen Reiches deutscher Nation sind procuratores fisci seit dem 15 Jahrhundert nachweisbar Die Hoheitsrechte der Landesfursten gegenuber den Untertanen insbesondere aber gegenuber den politisch berechtigten Standen waren im Spatmittelalter relativ begrenzt Uberschritt der Furst seine Rechte so konnten auch die Untertanen vor dessen Gerichten Recht suchen und der Landesherr musste es ihnen gewahren Bei derartigen Rechtsstreitigkeiten liessen sich die Fursten durch die Kammerprokuratoren vertreten Als erster Reichsfiskal also Rechtsvertreter des Kaisers ist Dr Bartholus aus Pisa 1421 urkundlich nachweisbar Etwa ab 1500 konnten am Reichskammergericht nur noch rechtsgelehrte Personen Fiskale werden Der Fiskal ubte zwei Funktionen aus Er war einerseits bevollmachtigter Prozessvertreter andererseits fungierte er auch als Vorbereiter bzw Leiter des Rechtsstreites ausserhalb des Prozesses was ihn zum advocatus machte Da der Landesfurst in seinen Prozessen sowohl als Richter als auch als Partei zugleich auftritt ubertrug er besonderen Vertretern seine Anspruche und stattete diese Anwalte mit der Parteirolle aus Klagen gegen die Person des Landesfursten werden schon zur Wahrung der Wurde des Herrschers formell gegen den Fiskal gerichtet Zunachst bestellte der Landesfurst nur von Fall zu Fall Vertreter fur seine Prozesse Weil die Zahl der Verfahren stetig wuchs und der Landesherr erkannte dass seine Prozessvertreter als Mittel zum Kampf gegen die immer starker werdenden Stande geeignet waren ernannte er ausschliesslich fur diese Aufgabe standige Beamte Fiskale oder Kammerprokuratoren Sie wurden in der Habsburgermonarchie der furstlichen Hofkammer untergeordnet Nur mit ihrer Erlaubnis durften Prozesse angestrengt werden Ohne Vorwissen des Landesfursten sollten sich weder Kammer noch Fiskale in gerichtliche Handlungen einlassen Aus der Aufgabe Geldbussen einzutreiben fiel dem Fiskal auch nach und nach die Rolle eines offentlichen Anklagers zu Zu dem Recht Vermogensstrafen zu verhangen trat spater die Befugnis hinzu in allgemeinen Strafsachen einzuschreiten Die Stande erkannten schnell dass durch die standige behordenmassig organisierte Vertretung der landesfurstlichen Interessen ihre Autonomierechte in Gefahr gerieten Schon 1502 forderten die steierischen Stande deshalb von Maximilian I die Abschaffung des Kammerfiskals Der Kaiser dachte jedoch nicht daran er anderte nur die Bezeichnung des ungeliebten Amtes in Kammerprokuratur Das Fiskalat war in den osterreichischen Landern schon um 1500 ein fester Bestandteil des Behordenorganismus Nach 1526 versuchten die Habsburger das Amt auch in den neu gewonnenen bohmischen Landern zu etablieren was freilich nicht uberall gelang In der Oberlausitz zum Beispiel wurde die Kammerprokuratur gegen starke Bedenken der Stande von Kaiser Rudolf II eingerichtet und auch in sachsischer Zeit von den Wettinern beibehalten Siehe auch Prokurator FinanzprokuraturLiteratur BearbeitenWolfgang Peschorn Die Geschichte der Finanzprokuratur aus Anwalt und Berater der Republik Festschrift zum 50 Jahrestag der Wiedererrichtung der osterreichischen Finanzprokuratur hrsg v Manfred Kremser Wien 1995 PDF Datei 182 kB Knolle Ulrich Studien zum Ursprung und zur Geschichte des Reichsfiskalats im 15 Jahrhundert Dissertation Freiburg 1965 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kammerprokurator amp oldid 236058102