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Johannes Nagler 22 Februar 1876 in Reichenbach im Vogtland 27 Dezember 1951 in Ballenstedt war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Leben und Werk BearbeitenNagler studierte von 1894 bis zu seinem Ersten Juristischen Staatsexamen 1897 Rechtswissenschaften an der Universitat Leipzig Nach seinem Zweiten Staatsexamen 1901 wurde er zum Assessor und Hilfsrichter am Landgericht Leipzig ernannt 1903 habilitierte Nagler sich in Leipzig bei Karl Binding und erhielt die Venia legendi fur die Facher Strafrecht und Strafprozessrecht Seit 1906 war er ordentlicher Professor fur Strafrecht Strafprozessrecht und Internationales Recht an der Universitat Basel 1913 wechselte er auf den Lehrstuhl fur Straf und Strafprozessrecht Zivilprozessrecht und Allgemeine Rechtslehre an die Universitat Freiburg im Breisgau 1928 nahm er einen Ruf der Universitat Breslau auf den Lehrstuhl fur Straf und Strafprozessrecht Zivilprozessrecht und Kirchenrecht an den er bis 1945 innehatte Anschliessend zog er sich in seinen Geburtsort zuruck Naglers Hauptforschungsschwerpunkt war das Wesen und der Zweck der Strafe Im Theorienstreit zwischen der Klassischen Strafrechtsschule seines Lehrers Binding und der soziologischen Strafrechtsschule Franz von Liszts neigte er eher der Position Bindings zu und erblickte den Zweck der Strafe im gerechten Ausgleich der Verletzung der Autoritat des Gemeinwesens Auch lag ein Hauptaugenmerk auf dem Jugendstrafrecht dem er unter dem Gesichtspunkt der Verhutung von Straftaten zwei Monographien widmete Zudem war er an der umfassenden Vergleichenden Darstellung des Deutschen und Auslandischen Strafrechts rechtsvergleichend beteiligt In der 6 und 7 Auflage des Leipziger Kommentars stammt die Kommentierung der 1 bis 152 StGB aus seiner Feder Nagler war 1913 Mitbegrunder der Fachzeitschrift Der Rechtsgang und ab 1931 Mitherausgeber der Strafrechtszeitung Der Gerichtssaal Er war Mitarbeiter der Deutschen Rechtswissenschaft und der Zeitschrift der nationalsozialistischen Akademie fur Deutsches Recht Gemeinsam mit Friedrich Oetker und Hellmuth von Weber war Nagler 1933 Verfasser eines Gutachtens das nach dem Reichstagsbrand die ruckwirkende Wiedereinfuhrung der Todesstrafe fur schwere Brandstiftung in der Verordnung des Reichsprasidenten zum Schutz von Volk und Staat entgegen der herrschenden Meinung fur verfassungsgemass hielt Nagler war seit 1908 verheiratet mit Martha Lydia geb Pessler 1884 1963 Deren gemeinsames einziges 1911 geborenes Kind Christoph Wolfgang Nagler ein promovierter Jurist fiel 1942 in Russland Schriften Auswahl BearbeitenDie Teilnahme am Sonderverbrechen W Engelmann Leipzig 1903 Habilitationsschrift Verbrechensprophylaxe und Strafrecht W Engelmann Leipzig 1911 Das Massenverbrechen C A Wagner Freiburg im Breisgau 1926 Das Erziehungsproblem im modernen Strafvollzug Speyer amp Kaerner Freiburg im Breisgau 1926 Die Widersetzlichkeit gegen die auslandische Staatsgewalt Marcus Breslau 1931 Literatur BearbeitenReinhart Maurach Nachruf Johannes Nagler in JZ 1952 S 124 Thomas Vormbaum Nagler Johannes In Neue Deutsche Biographie NDB Band 18 Duncker amp Humblot Berlin 1997 ISBN 3 428 00199 0 S 715 Digitalisat Normdaten Person GND 116880465 lobid OGND AKS LCCN nr96024556 VIAF 15531285 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Nagler JohannesKURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler und HochschullehrerGEBURTSDATUM 22 Februar 1876GEBURTSORT Reichenbach im VogtlandSTERBEDATUM 27 Dezember 1951STERBEORT Ballenstedt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Johannes Nagler amp oldid 237547841