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Holger Voss ist ein Internetaktivist aus Munster Gegen ihn fand eines der bekanntesten Strafverfahren wegen einer Meinungsausserung im Internet statt von den erhobenen Vorwurfen der Billigung von Straftaten wurde er freigesprochen In der Folge wurde er bekannt weil er erfolgreich einen Prozess gegen seinen Provider T Online fuhrte in dem festgestellt wurde dass die von T Online praktizierte Speicherung von Internetverbindungsdaten rechtswidrig war Inhaltsverzeichnis 1 Strafverfahren wegen Billigung von Straftaten 2 Verbindungsdatenspeicherung 2 1 Klage gegen T Online 2 2 Nach der BGH Entscheidung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseStrafverfahren wegen Billigung von Straftaten BearbeitenIm Diskussionsforum des Online Magazins Telepolis reagierte Voss sarkastisch auf den gewaltverherrlichenden Beitrag eines anderen Diskussionsteilnehmers Voss sarkastisch formulierte Gleichstellung von Krieg und Terrorismus wurde ihm zunachst als Billigung von Mord 140 StGB ausgelegt gegen ihn erging ein Strafbefehl 1 uber 1 500 Euro Erst in einem Strafprozess wurde er von den Vorwurfen freigesprochen In seinem Pladoyer 2 argumentierte Voss dass Kriege wie der mit deutscher Unterstutzung gefuhrte Afghanistankrieg moralisch der gleichen Gewaltlogik folgen wie die Anschlage vom 11 September 2001 in den USA Ausgangspunkt der Diskussion war ein Artikel 3 des Telepolis Journalisten Harald Neuber vom 20 Juni 2002 Neuber berichtete uber ein Massaker an afghanischen Kriegsgefangenen durch die afghanische Nordallianz das mutmasslich von Soldaten der USA und Grossbritanniens unterstutzt wurde Ein Unbekannter lobte dieses Massaker und die Tater die sich trauen das Bose mit der Wurzel auszureissen und vom Antlitz des Planeten restlos zu vertilgen 4 Holger Voss der sich als Antimilitarist versteht verdrehte 5 diese Polemik satirisch indem er die USA an Stelle der ermordeten Kriegsgefangenen setzte Der Fall fand besondere Beachtung weil gegen Voss zunachst eine hohe Geldstrafe 1 500 Euro festgesetzt wurde obwohl sein Text eindeutig als Sarkasmus zu erkennen war obwohl in seinem Beitrag auf den sarkastischen Charakter des Textes hingewiesen wurde und obwohl Staatsanwaltschaft und Gericht bekannt war dass der Diskussionsbeitrag des Holger Voss nicht wortlich gemeint war Die Staatsanwaltin und die Richterin wollten Voss dennoch wegen Billigung von Mord verurteilt sehen Fur den bedingten Vorsatz reicht es jedoch dass der unbefangene Leser die Ausserung als Billigung verstehen kann 2 Verbindungsdatenspeicherung BearbeitenDer Strafprozess gegen Holger Voss fand weiter besondere Beachtung weil der Provider T Online Verbindungsdaten seines Kunden Voss illegal und entgegen den Datenschutzbestimmungen insbesondere 96 TKG protokolliert hat Diese Daten wurden im Strafprozess verwendet um Voss die Autorenschaft an der fraglichen Meinungsausserung die er mit vollem Namen unterschrieben hatte nachzuweisen Klage gegen T Online Bearbeiten Im April 2003 zeigte Voss diese Verbindungsdatenspeicherung beim Regierungsprasidium Darmstadt an das die Datenschutzaufsicht uber T Online hatte Dort wurde das Verhalten der T Online jedoch gebilligt In der Folge wurde die Bundesrepublik Deutschland von der EU Kommission offiziell aufgefordert die Organisation der Datenschutzaufsicht zu andern 6 Voss reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht Darmstadt ein Am 1 Juli 2005 entschied das Amtsgericht dass das Speichern der jeweils an ihn vergebenen IP Adresse illegal ist da sie fur die Abrechnung nicht benotigt werde 7 Gegen das Urteil legten sowohl T Online als auch Holger Voss Berufung ein Am 25 Januar 2006 verkundete das Landgericht Darmstadt sein Urteil in zweiter Instanz Die Berufung durch T Online wurde abgelehnt der Berufung durch Holger Voss wurde teilweise entsprochen So verurteilte das Landgericht Darmstadt T Online dazu nicht nur die fur eine Internetverbindung jeweils zugewiesene IP Adresse umgehend zu loschen sondern auch die jeweils ubertragene Datenmenge nicht mehr zu erheben Beides ergebe sich aus 96 TKG Gegen sein Urteil liess das Landgericht Darmstadt keine Revision zu 8 T Online bemuhte sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof BGH darum dass doch noch eine Revision zugelassen werden solle Am 26 Oktober 2006 verwarf der BGH diese Beschwerde 9 Das Urteil des Landgerichts Darmstadt wurde damit rechtskraftig Nach der BGH Entscheidung Bearbeiten Holger Voss hat nach der BGH Entscheidung andere T Online Kunden und auch die Kunden anderer Internetprovider aufgefordert bei ihren Providern die unverzugliche Loschung ihrer IP Adresse einzufordern und ggf eine entsprechende Klage 10 einzureichen In der Folge hat T Online zunachst weiteren Kunden zugesichert ihre IP Adressen unverzuglich zu loschen 11 wenig spater ist die T Com dazu ubergegangen IP Adressen grundsatzlich nur noch sieben Tage lang anstatt wie zuvor 80 Tage nach Rechnungsversand zu speichern 12 Weblinks BearbeitenVoss Holger Prozesserklarung im Strafverfahren wegen Billigung von Mord Borchers Detlef Freispruch fur Telepolis Forenteilnehmer Holger Voss in Heise Newsticker 8 Januar 2003 Holzt Juliane Eine deutsche Justizposse in Telepolis 8 Januar 2003 Kleinz Torsten Anzeige wegen IP Adressspeicherung gegen T Online in Heise Newsticker 16 April 2003 Gericht Speicherung von IP Adressen bei T Online rechtswidrig in Heise Newsticker 1 Juli 2005 Ermert Monika T Online darf nur fur Rechnung notige Verbindungsdaten speichern in Heise Newsticker 25 Januar 2006 Kleinz Torsten BGH bestatigt Urteil zur Loschung von IP Adressen in Heise Newsticker 6 November 2006 Stocker Christian T Online darf Internet Verbindungsdaten nicht speichern in Spiegel Online 6 November 2006 Roth Wolf Dieter Der erste legal anonyme Heise Forenposter in Telepolis 6 November 2006 Kleinz Torsten Erfolg gegen Telekom in ZEIT Online 6 November 2006 Musterklage gegen Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat durch Internetprovider Interview mit Holger Voss in AntenneTux November 2007Einzelnachweise Bearbeiten Strafbefehl gegen Holger Voss wegen Billigung von Mord a b Voss Holger Prozesserklarung im Strafverfahren wegen Billigung von Mord Neuber Harald Das Massaker das nicht sein darf in Telepolis 20 Juni 2002 Engine of Aggression Pseudonym Da trifft es mal die Richtigen in Telepolis Forum 21 Juni 2002 Voss Holger EoA zum 11 9 2001 Gratulation Das Bose wurde mit der Wurzel ausgerissen in Telepolis Forum 21 Juni 2002 Krempl Stefan Brussel fordert Unabhangigkeit der Datenschutzbehorden ein in Heise Newsticker 22 Dezember 2006 AG Darmstadt Urteil vom 1 Juli 2005 Memento vom 27 Oktober 2005 im Internet Archive Az 300 C 397 04 Volltext LG Darmstadt Urteil vom 25 Januar 2006 Memento vom 21 Juli 2006 im Internet Archive Az 25 S 118 2005 Volltext BGH Beschluss vom 26 Oktober 2006 PDF 783 kB Az III ZR 40 06 Volltext Musterklage gegen Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat durch Internetprovider Kleinz Torsten T Online loscht Verbindungsdaten teilweise auf Antrag in Heise Newsticker 21 November 2006 T Com speichert IP Adressen nur noch sieben Tage in Heise Newsticker 20 Februar 2007PersonendatenNAME Voss HolgerALTERNATIVNAMEN Voss HolgerKURZBESCHREIBUNG deutscher Klager gegen die VorratsdatenspeicherungGEBURTSDATUM 20 Jahrhundert Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Holger Voss amp oldid 223745973