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Helmold IV von Plesse um 1230 nach dem 1 Januar 1268 und vor dem 24 November 1269 entstammte einem edelfreien Geschlecht aus dem Stammesherzogtum Sachsen und gehorte der alteren Linie derer von und zu Plesse an Helmold IV war Mitbesitzer der Plesse einer Hohenburg auf den Hugeln des oberen Leinetals zwischen Northeim und Gottingen In seine Zeit fallt die Einrichtung einer Grablege fur die Familienmitglieder in der Klosterkirche zu Hockelheim Helmold IV unterlag in Rechtsstreitigkeiten den Klosterkirchen von Osterode und Walkenried Den Herzogen von Braunschweig Luneburg hatte er ein entgeltliches Beistandsversprechen gegeben Inhaltsverzeichnis 1 Personliche Verhaltnisse 2 Grablege der Herren von Plesse in Hockelheim 3 Belastigung von Klostern 4 Ein bedingtes Beistandsversprechen 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksPersonliche Verhaltnisse BearbeitenHelmold IV von Plesse wird in keiner Urkunde als Ritter bezeichnet Er gehorte zur alteren Linie der Herren von Plesse n Sein Grossvater war Bernhard I von Hockelheim Plesse sein Vater war der Ritter Poppo von Plesse 1 Seine Mutter und seine Schwester hiessen Mechtild 2 Die Quellen geben nichts daruber her ob Helmold IV weitere Geschwister hatte Er wurde in den 1230er Jahren geboren denn in Urkunden der Zeit zwischen 1240 und 1244 wird er mehrfach als Kind erwahnt 3 Im Jahr 1255 war Helmold IV ungefahr funfundzwanzig Jahre alt und noch nicht verheiratet denn in einem Gerichtsverfahren wurde er mit domicellus de Plesse Helmoldus angesprochen die mittelalterliche Bezeichnung fur einen jungen ledigen Edelmann 4 Drei Jahre spater wechselte er die Anrede und nannte sich nun Helmoldus die gracia nobilis de Plesse 5 Die von ihm gewahlte Formulierung deutet an dass er inzwischen geheiratet hatte Seine Kinder liess er auf die Namen Helmold V 6 Mechthild und Sophie 7 von Plesse taufen Helmold IV wurde ungefahr neununddreissig Jahre alt Er starb nach dem 1 Januar 1268 8 aber vor dem 24 November 1269 denn an diesem Tag erwahnte sein Vetter Gottschalk III von Plesse ihn nur noch seligen Angedenkens bone memorie 9 Grablege der Herren von Plesse in Hockelheim BearbeitenIn die Zeit Helmolds IV fallt dass im Chor der Klosterkirche und in der Kapelle darunter die Grablege der Herren von Plesse eingerichtet wurde Neuere Forschungen haben ergeben dass die Kapelle kaum vor dem Jahr 1266 hergerichtet war 10 Wo bis dahin die Angehorigen des Geschlechts der Herren von Hockelheim Plesse beigesetzt wurden ist nicht uberliefert Als mogliche Platze dafur kommen in Betracht eine Gruft unter der Kapelle auf der Burg Plesse oder eine Beisetzung in der Kirche von Hockelheim Religiose familien traditionelle und kirchenrechtliche Argumente sprechen fur eine Beisetzung in Hockelheim denn dort stand zufolge der Kloster Stiftungsurkunde schon vor 1247 eine Kirche 11 In ihr werden die Herren von Hockelheim Plesse ihre Vorfahren grundsatzlich beigesetzt haben Sven Luken weist darauf hin dass die theologischen Vorstellungen des Mittelalters von der sozialen Verbundenheit der Lebenden und der Toten im Gedanken der Gemeinschaft der Heiligen vielfaltig zum Ausdruck kam und sich dies insbesondere in der Nahe von Lebensraumen und Begrabnisstatten gezeigt habe 12 Das gilt auch fur die Ubergangsgeneration die Bruder Bernhard I und Gottschalk I von Hockelheim Plesse und in noch starkerem Masse gilt es fur deren Sohne die an Hockelheim dem Ort der Nahe zu den Verstorbenen so nachdrucklich zufolge der Stiftungsurkunde festhielten 13 Weil aber die Grablege kaum vor dem Jahr 1266 fertiggestellt war wurden Poppo und andere Familiensohne mit ihren Frauen wohl zunachst weiterhin in ihrer Hockelheimer Patronatskirche beigesetzt Helmold IV von Plesse wird bereits in der Gruft bestattet worden sein denn er starb nach ihrer Fertigstellung In Hockelheim findet man heute nur noch ein bescheidenes Zeugnis das an das Kloster und Erbbegrabnis erinnert Es ist ein in Stein gearbeitetes Basrelief aus vorreformatorischer Zeit das die Jungfrau Maria mit dem Christuskind darstellt in die Umschrift des Reliefs wurde das Wappen der Herren von Plesse eingearbeitet Weit mehr Unterlagen sind in den Archiven erhalten geblieben Karl Heinz Bernotat hat diese Uberlieferungen gesichtet und seine Arbeit mit dem Bemerken zusammengefasst dass das Kloster Hockelheim bis zum Ausgang des sudniedersachsischen Zweiges der Herren von Plesse gewissermassen ein zweites Herrschaftszentrum und der Ausdruck des Selbstverstandnisses des Geschlechtes gewesen ist 14 Alles was wir heute uber das Kloster wissen wurde entweder im Jahr 1580 beschrieben und skizziert oder nach den verheerenden Branden die 1582 und 1587 uber das Kloster hergefallen sind in Bilder Karten anschaulich erfasst Eine ahnlich gut dokumentierte Adelsgrablege des spaten Mittelalters oder der fruhen Neuzeit gibt es im weiteren Umfeld nicht Nach der Uberlieferung aus dem Jahr 1580 befanden sich keine Grabplatten oder Epitaphe mehr in dem Erbbegrabnis die weiter als bis in das Jahr 1369 zuruckreichten Dort wo man damals bei der Inventur auf noch altere Zeugnisse hatte stossen konnen waren die Graber schon eingefallen Nur ein Wappen Schlussstein im gotischen Gewolbe der unterirdischen Grabkapelle erinnerte noch an die Familie 14 Von der Forschung wurde die Frage gestreift ob nicht die Peter und Paulskapelle auf der Plesse oder der Friedhof vor der Burg womoglich bis etwa 1266 fur die Beisetzung der Herren von Plesse gedient haben konnten Das ist aus dargelegten Grunden auszuschliessen Grabungsforschungen haben zwar ergeben dass die erste Kapelle auf der Burg bereits zwischen 1150 und 1200 bestanden hat 15 Beweise fur eine Gruft unter der Kapelle konnten bisher jedoch nicht vorgelegt werden Ausserdem ist kirchenrechtlich nicht zu belegen dass es fur die Burgkapelle uberhaupt eine Begrabnisbefugnis gegeben hat Daran andert auch die Tatsache nichts dass vor der Burg ein Friedhof lag der urkundlich schon fur das Jahr 1254 nachzuweisen ist 16 denn die Beisetzungen dort konnen auch in die Zustandigkeit des Pfarrers der Kirche zu Eddigehausen gefallen sein Belastigung von Klostern BearbeitenEs liegen zwei Urkunden vor die der Nortener Geistliche und Richter Sigebodo am 4 Marz 1255 ausfertigte 17 Zufolge der Gerichtsakte ging es um ein Herausgabebegehren das Helmold IV gegen den Propst der Klosterkirche zu Osterode wegen des Zehnten in Eisdorf angestrengt hatte Helmold IV war der Meinung dass ihm der Zehnte von Eisdorf zustunde den der Propst in seinem Besitz hatte Gerichtlich wurde die Sache in zwei Schritten abgearbeitet Der Richter wies zunachst die Klage Helmolds IV schnorkellos ab Im zweiten Rechtsakt wofur Sigebodo nur knapp sieben Zeilen und keine Zeugen benotigte wurde der Klosterkirche der Zehnte in Eisdorf zugesprochen Der Prozessakte ist nicht zu entnehmen woraus der Zehnte in Eisdorf bestand Wahrscheinlich unterschied er sich nicht wesentlich von ahnlichen Abgaben an Kloster oder weltliche Grundherren in anderen Orten Beispielsweise stand den Herren von Plesse in ihren Dorfern der Feldzehnt zu den sie in Naturalien erhielten Hafer Weizen Gerste Dinkel Erbsen Wicken und Bohnen Dazu kamen der Zehnt an Huhnern Gansen Schweinen und Lammern 18 Man ahnt dass es in dem Gerichtsverfahren um keine Kleinigkeiten gegangen war Sibodo iudex ordinarius wollte mit dieser Sache zudem nicht nochmals beschaftigt werden denn er drohte in seinem Urteil jedem gemeint war damit naturlich Helmold IV mit dem Kirchenbann excommunicationis et anathematis der das Kloster in seinen Besitzrechten kunftig storen wurde Zweifellos kannte Helmold IV von Plesse die kirchenrechtlichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines Kirchenbanns Wer derart verurteilt war bekam beispielsweise keine Sakramente und verlor das Recht auf eine kirchliche Bestattung Nur durch Busse Beichte und empfindliche materielle Auflagen konnte man sich vom Bann befreien Das musste am 31 Oktober 1282 beispielsweise Gottschalk III von Plesse erfahren als sich bei dem Erzbischof Werner von Mainz aus einer Exkommunikation befreien wollte die Halfte der Burg Ziegenberg einhundert allodiale Hufen in vier Dorfern und zehn Mark Zinsen waren die Strafe Er bekam die Besitzungen zwar als Lehen zuruck war aber fortan nicht mehr deren Eigentumer 19 Eine Exkommunikation loste bis 1555 die weltliche Reichsacht aus in deren Folge zumeist der wirtschaftliche und politische Ruin des Gebannten eintrat Im Jahr 1258 drei Jahre nach dem Prozess in Norten fiel Helmold IV in ahnlicher Weise nochmals auf Diesmal informierte der Ritter Basilius von Windhausen alias von Osterode den Herzog Albrecht I von Braunschweig Luneburg dass Helmold IV das Kloster Walkenried in unberechtigterweise belastige Der Ritter schrieb in dieser Sache gleichfalls an die Vogte von Seesen Gottingen und Einbeck 20 Der Vorfall hat eine langer zuruckreichende Vorgeschichte die in den 1220er Jahren mit Basilus von Windhausen im Westharz beginnt 21 Dort war der Ritter im Auftrag des Klosters Walkenried gewissermassen als Aufkaufer von Liegenschaften oder Rechtstiteln an Liegenschaften tatig Das Kloster verfolgte mit dieser Strategie das Ziel unter der Flagge seiner Grangie Immedeshausen verschiedene Bergbau und Huttenbetriebe in der Region einzurichten die Walder lieferten dazu Holz Holzkohle Wasser und Erze Zu den Akquisitionen des Klosters gehorten auch Guter zwischen Gittelde und Seesen sowie die Halfte des Waldes Pandelbach 22 In diesen Besitzungen waren die Herren von Plesse bisher Vasallen der Welfen 23 Die durch Basilius von Windhausen eingefadelte notariell ausgesprochen komplizierte Transaktion endete schliesslich damit dass die Herren von Plesse fur die Hergabe ihres Lehens am Forst Pandelbach einige Tauschguter in Sultheim Wustung nordwestlich von Northeim zu Lehen erhielten 24 Damit war das Kloster Walkenried in den Jahren 1224 1225 durchaus rechtmassig in den Besitz des Forstes Pandelbach gekommen So recht einsehen wollten dies die Herren von Plesse offenbar zunachst nicht und stritten um die Sache fast dreissig Jahre lang weiter vielleicht taten sie es weil sie zu spat erkannten dass sie von den finanziellen Segnungen des Huttenwesens im Harz ganzlich abgeschnitten waren Schliesslich verzichtete Ludolf II von Plesse 1253 gezwungenermassen auf einem Gerichtstag zu Papenhagen auf seine vermeintlichen Besitzrechte am Forst Padelbach zugunsten des Klosters Walkenried 25 Aber als ware immer noch nicht alles abschliessend geregelt belastigte sein Vetter Helmold IV von Plesse das Kloster nochmals im Jahr 1258 in diesen Besitzrechten so dass die Beschwerde des Ritters Basilius von Windhausen beim Herzog Albrecht I von Braunschweig Luneburg durchaus ihre Berechtigung gehabt hat Ein bedingtes Beistandsversprechen BearbeitenDas Burglehen verpflichtete die Herren von Plesse dem Bischof von Paderborn im Falle eines Hilfegesuchs zu dienen Zum Beispiel erfullte Helmold II von Plesse im Jahr 1211 seine Lehnspflichten indem er den Bischof Bernhard III von Paderborn nach Livland begleitete und dort an Kampfen gegen die heidnischen Esten teilnahm Auf einer ganzlich anderen Rechtsgrundlage stand hingegen ein Beistandsversprechen das Helmold IV von Plesse am 3 April 1258 den Herzogen Albrecht I und Johann I von Braunschweig Luneburg gab Hier ging es um eine Zusage fur die die Herzoge im Vorwege zu zahlen hatten und die an allerlei Kautelen geknupft war 26 Das in lateinischer Sprache verfasste Schriftstuck beginnt recht ungewohnlich wie folgt Helmold von Gottes Gnaden Edelmann aus dem Hause Plesse entbietet den Lesern dieses Schriftstuckes seinen Gruss und wunscht ihnen eine gute Gesinnung bei allem Zur Sache selber ausserte sich Helmold IV so Es ist unser Wille dass jetzt und in Zukunft stets bekannt ist dass wir von unseren beruhmten Herren den Herzogen Albert und Johann von Braunschweig dreissig Mark Silber annehmen und dass wir versprechen nachdem wir Treue gelobt haben ihnen und ihren Brudern Otto Bischof von Hildesheim und Konrad Bischof von Verden zu dienen mit unserer Burg und unserem Leib corpore nostro solange wir leben gegen wen auch immer Sie selbst aber und ihre Bruder mussen umgekehrt fur uns einstehen und uns gegen alle verteidigen die uns unverschuldet Schaden wollen Wenn dennoch die Vogte oder andere Manner von ihnen uns oder unseren Leuten durch irgendetwas schaden oder sie bedrangen und wir ihnen jenes ersetzen mussen und sie selbst veranlassen dass nicht gebusst wird im Zeitraum eines halben Jahres fur das was von uns erwidert worden ist sind wir gemass dem Recht das als freundschaftlich betrachtet wird von einem derartigen Versprechen von da ab gelost Wenn aber unsere Verwandten die besagten Herren unserer Herzoge in irgendeiner Weise storen oder ungerecht behandeln und ihnen trotz unserer Ermahnung nicht Genuge tun hinsichtlich des Angetanen mussen wir die Herzoge unterstutzen und ihnen gegen unsere Verwandten helfen Wenn die Herzoge aber aus einer Gemutslage heraus unseren Verwandten ein Unrecht antun und sie auf unsere Ermahnung hin nicht Vorsorge treffen unseren Verwandten Genugtuung zu leisten dann konnen wir ablehnen weder den Herren Herzogen noch unseren Verwandten beizustehen Wenn aber gegen die besagten Herren unsere Herzoge Krieg beginnt und wenn sie von uns fordern wollen dass wir ihnen Hilfe leisten in Form von eigenstandig finanzierten Truppen die wir selbst bezahlt haben propriis in expensis mussen sie uns dafur soviel Geld geben wie es uns und unseren Freunden generell passend erscheint In der Tat dass dies zwischen uns sowie es verabredet ist auch so bleibt wird dieses vorliegende Papier durch unsere Sigel bekraftigt Zeugen dieser Angelegenheit sind Luthard von Meinersen Werner von Boldensele die Edelleute Truchsess Anno Hermann von Ulsar Heinrich der Propst von St Blasius in Braunschweig Wilkin Vogt in Gottingen Friedrich Vogt in Einbeck und noch viele weitere Dies geschah in Gottingen im Jahr der Gnade 1258 zu den III Nonen des April Es fallt auf dass Helmold IV von Plesse sein Beistandsversprechen an die Herzoge von Braunschweig ohne seine Verwandten gab Die Grunde dafur liegen im Dunklen aber es scheint in der Erbengemeinschaft politische Meinungsverschiedenheiten gegeben zu haben denn Helmold IV schloss es nicht aus dass seine Verwandten die Herzoge in irgendeiner Weise storen oder ungerecht behandeln und ihnen trotz unserer Ermahnung nicht Genuge tun Helmold IV ging sogar noch weiter denn er gedachte in einem solchen Fall nicht neutral zu bleiben indem er erklarte hinsichtlich des Angetanen mussen wir die Herzoge unterstutzen und ihnen gegen unsere Verwandten helfen Dieses Versprechen ist hochst bemerkenswert denn immerhin befand sich die Burg seit 1170 im gemeinschaftlichen Besitz der Bernhard und der Gottschalk Linie Zwar konzentrierten sich die Anteile der Bernhard Linie seit den 1230er Jahren bei Poppo und seit den 1250er Jahren bei Helmold IV aber immerhin gab es in der anderen Linie nach wie vor mehrere Verwandte als Mitbesitzer der Plesse Deswegen handelten die Herren von Plesse auch bisher in allen Angelegenheiten ihrer Erbengemeinschaft ausnahmslos gemeinsam entweder als Aussteller oder aber in Zeugenlisten von Urkunden Im vorliegenden Fall war dies erstmals anders denn Helmold IV gab seine Erklarung allein ab so dass die versohnliche klingende Eingangsfloskel womoglich auch an die Adresse seiner Vettern gerichtet war denn darin entbietet er den Lesern dieses Schriftstuckes seinen Gruss und wunscht ihnen eine gute Gesinnung bei allem Landesgeschichtlich ist das Beistandsversprechen ein Beispiel fur jene Pfeile im Kocher mit denen die Herzoge nach der staatsrechtlichen Wende von 1235 die Gegner ihrer Landesherrschaft zu beeindrucken versuchten Der historische Zusammenhang ergibt sich durch eine Ruckblende in die Zeit der welfisch staufischen Machtkampfe Diese Auseinandersetzungen begannen zwischen Heinrich dem Lowen und Kaiser Friedrich I Barbarossa im spaten 12 Jahrhundert und endeten diplomatisch wie militarisch erst 1214 in der Schlacht von Bouvines als das staufisch franzosische Heer Konig Philipp II August auf Seiten Konig Friedrichs II uber das welfisch englische Aufgebot Kaiser Ottos IV umfanglich und endgultig siegte Fortan trug Kaiser Friedrich II die Krone des Reiches doch der Konflikt zwischen den beiden Dynastien schwelte noch zwanzig Jahre weiter Erst im Jahr 1235 ubertrug der Staufer dem Neffen seines verstorbenen Widersachers das Lehen des neu geschaffenen Herzogtums Braunschweig Luneburg 27 Otto I von Braunschweig wegen seiner Jugend auch das Kind genannt wurde im Jahr 1235 in den Rang eines Reichsfursten erhoben Die Bestandteile seines Reichslehens lagen zunachst noch parzelliert zwischen Luneburg Braunschweig und dem Raum Gottingen Mit Geschick und Machtinstinkt konsolidierte Otto I seine Landesherrschaft und arrondierte den Besitz bis 1252 durch ein vielmaschiges Netzwerk aus Erwerbungen und Vertragen Darin eingebunden waren auch immer wieder die Herren von Plesse Die Sohne Ottos I die Herzoge Albrecht I und der wesentlich jungere Johann I von Braunschweig Luneburg setzten die Politik ihres Vaters konsequent fort wobei auch offene Rechnungen aus der staufisch welfischen Konfliktzeit gegenuber untreuen Vasallen gelegentlich kurzerhand gleich mit beglichen wurden Nun zahlte es sich fur die Herren von Plesse aus dass sie mit ihrer Burg im Grunde immer fur die Welfen optiert hatten Als Vasallen des Bischofs von Paderborn viel ihnen dies vergleichsweise leicht denn von dort erreichten sie keine Verpflichtungen die ihren Umgang mit den Welfen hatten storen konnen Sie gehorten wegen dieser gunstigen Rahmenbedingungen und ihres politischen Geschicks zum engeren Kreis der herzoglichen Rate und traten fur die Welfen immer wieder an 28 einmal sogar als bezahlte Dienstleister 29 Nach der Erbteilung von 1267 wurde Herzog Albrecht I der Landesherr mit dem Gebiet um Braunschweig um Wolfenbuttel den Landereien in Calenberg und im Raum Gottingen Das mehr abgerundete Luneburger Land und die Stadt Hannover erhielt Herzog Johann I Literatur BearbeitenWalter Baumann Die Herren von Plesse und das Kloster Walkenried In Flecken Bovenden Hrsg Plesse Archiv Schriftenreihe in jahrlicher Folge 1966 1998 Goltze Druck Gottingen Heft 16 1980 S 51 63 Karl Heinz Bernotat Das Kloster Hockelheim und das Erbbegrabnis der Herren von Plesse am Ende des 16 Jahrhunderts In Flecken Bovenden Hrsg Plesse Archiv Schriftenreihe in jahrlicher Folge 1966 1998 Goltze Druck Gottingen Heft 14 1979 S 19 40 Sven Luken celebrata est in cimeterio ante castrum Uberlegungen zur Lage des Friedhofs auf der Plesse In Thomas Moritz Hrsg Ein feste Burg die Plesse Interdisziplinare Burgenforschung Verlag Erich Goltze Gottingen 2000 ISBN 3 88452 350 3 S 141 146 Thomas Moritz Die Ausgrabungen im Bereich der Kapelle St Peter du Paul auf der Burg Plesse Gemeinde Bovenden Kreis Gottingen Archaologische und baugeschichtliche Befunde In Flecken Bovenden Hrsg Plesse Archiv Schriftenreihe in jahrlicher Folge 1966 1998 Goltze Druck Gottingen Heft 20 1984 S 35 108 Robert Scherwatzky Die Herrschaft Plesse Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1914 DNB 362591911 Josef Dolle Hrsg Urkundenbuch zur Geschichte der Herrschaft Plesse bis 1300 Verlag Hahnsche Buchhandlung Hannover 1998 ISBN 3 7752 5820 5 Einzelnachweise Bearbeiten UBPlesse Nr 169 UBPlesse Nr 141 UBPlesse Nrn 117 122 124 126 129 141 UBPlesse Nr 169 UBPlesse Nr 180 UBPlesse Nr 294 UBPlesse Nr 297 UBPlesse Nr 229 UBPlesse Nr 239 Luken 2000 Seite 141 146 UBPlesse Nr 150 Luken 2000 Seite 141 UBPlesse Nr 150 a b Bernotat 1979 Seite 19 40 Moritz 1984 Seite 77 UBPlesse Nr 164 UBPlesse Nrn 169 170 Scherwatzky 1914 Seite 49 UBPlesse Nr 286 UBPlesse Nrn 184 185 Baumann 1980 Seite 51 63 UBPlesse Nr 69 UBPlesse Nrn 75 76 UBPlesse Nr 76 UBPlesse Nr 161 UBPlesse Nr 180 Die von Friedrich II und seinen Nachfolgern gemachten Zugestandnisse an die geistlichen confoederatio cum principibus ecclesiasticis 1220 und die weltlichen Fursten statutum in favorem principum 1232 festigten die Furstenmacht auf Kosten der Konigsmacht und der Stadte Der Weg zu einem von Fursten beherrschten Territorialstaat war frei UBPlesse beispielsweise Nrn 181 183 187 188 193 195 205 214 215 UBPlesse Nr 180Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Plessen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur uber Helmold IV von Plesse in der Landesbibliographie MV Die Plessen Website Gut Schonfeld Magnus von Plessen Schonfeld in Muhlen Eichsen Familie von Plessen Website Gutshauser und Schlosser in Mecklenburg Vorpommern PersonendatenNAME Helmold IV von PlesseKURZBESCHREIBUNG Mitbesitzer der Burg PlesseGEBURTSDATUM um 1230STERBEDATUM zwischen 1 Januar 1268 und 24 November 1269 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Helmold IV von Plesse amp oldid 222749680