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Die Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte GSK ist ein Schweizer Kulturverein mit Geschaftsstellen in Bern und Lugano Sie widmet sich der Erforschung architektonischer Zeugnisse macht und diese einer breiteren Offentlichkeit zuganglich Dazu betreibt sie eine publizistische Tatigkeit und tritt als Herausgeberin zahlreicher Publikationen auf Dabei bildet die Buchreihe Die Kunstdenkmaler der Schweiz den Schwerpunkt Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 1 1 Grundung des Schweizerischen Landesmuseums 1 2 Grundung der Eidgenossischen Kommission fur Denkmalpflege 1 3 Die Kunstdenkmaler der Schweiz 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDie Gesellschaft fur schweizerische Kunstgeschichte GSK tragt ihren Namen seit 1934 Sie ist aus der 1880 in Zofingen gegrundeten Vaterlandischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Denkmaler hervorgegangen Die Grunder der Vereinigung entstammten dem Schweizerischen Kunstverein Erster Prasident war der Genfer Maler Nicolas Theodore de Saussure Ziel und Zweck war Erhaltung von Kunst und Baudenkmalern der Schweiz und die Forderung des Interesses fur historische Kunstdenkmaler durch Publikationen Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehorten Restaurierung von Baudenkmalern die Erhaltung einzelner beweglicher Kunstwerke deren Sammlung und Aufbewahrung in Museen sowie die Forderung des Kunstverstandnisses und die Unterstutzung von Kunstlern Mitglieder des ersten Vorstands waren Nicolas Theodore de Saussure Prasident von 1880 bis 1888 Johann Rudolf Rahn Vizeprasident Emanuel Bernoulli Muller Aktuar und W Locher Steiner Kassier sowie die funf Beisitzer G Meyer Carl Brun Erwin Tanner Julius Kunkler und Maurice Wirz nbsp Burgersaal des Zofinger Rathauses Hier wurde am 20 Juni 1880 der Verein fur die Erhaltung vaterlandischer Kunstdenkmaler gegrundet seit 1934 Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte In den von der Versammlung vom 20 Juni 1880 beschlossenen Statuten wurde der Name der Gesellschaft in Verein fur Erhaltung vaterlandischer Kunstdenkmaler abgeandert Er sollte die offentliche Aufmerksamkeit auf die historischen Denkmaler und Kunstwerke der Schweiz lenken und zur Erhaltung derselben direkt oder mittelbar beitragen Das Reglement schrieb vor dass die zufliessenden Geldmittel zu zwei gleichen Teilen aufgeteilt verwaltet und wie folgt verwendet werden sollten zur Finanzierung von Publikationen Abhandlungen Fotografien Radierungen usw die historischen Baudenkmalern gewidmet sind und kostenlos an die Mitglieder des Vereins verteilt werden sollen zum Kauf von Kunstwerken und historischen Altertumern die Gefahr laufen ins Ausland verkauft zu werden und die Schweizer Museen unter noch festzulegenden Bedingungen zugefuhrt werden sollten Dieser Teil der Gelder sollte ebenfalls in vollem Umfang oder teilweise fur die Restaurierung historischer Baudenkmaler aufgewendet werden die von Zerstorung und Verfall bedroht sind Anlasslich der Generalversammlung von 1881 in Lausanne anderte die Gesellschaft ihren Namen und nannte sich nun Schweizerische Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler Sie befasste sich vor allem mit dem Ankauf von Objekten und Gebauden von nationaler Bedeutung ohne jedoch die Publikationen zu vernachlassigen Im Jahr 1881 erschien eine kurze Abhandlung des Kunsthistorikers Johann Rudolf Rahn uber das Reliquienkreuz von Engelberg Ende 12 oder Anfang 13 Jahrhundert Der gleiche Autor veroffentlichte eine Beschreibung der Fenster der reformierten Kirche von Saint Saphorin Waadt aus dem Jahr 1530 und einen Beitrag uber die Casa Serodine oder Borrani in Ascona mit ihrer barocken Fassade An der Generalversammlung 1882 wurde die Schaffung eines Inventars fur Gebaude mit Erhaltungs oder Restaurierungsbedarf gefordert Auch Kunstwerke im Eigentum des Staates oder von Privatpersonen sollten aus der gleichen Befurchtung sie konnten zerstort oder verkauft werden in dieses Inventar aufgenommen werden Das Interesse an diesen Tatigkeiten im Dienste der Kultur nahm zu ebenso wie die Zahl der Institutionen die sich auf diesem Gebiet einsetzten 1883 und 1884 mussten deshalb Statutenanpassungen vorgenommen werden um auch Vereinigungen Stiftungen Bibliotheken und Museen die Mitgliedschaft zu ermoglichen Im Marz 1884 beauftragte das Eidgenossische Departement des Innern in seiner Antwort auf eine Motion zur Schaffung eines Schweizerischen Landesmuseums die Schweizerische Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler mit dem Ankauf einer bestimmten Anzahl Objekte ihrer Wahl die in den Eigentum der Eidgenossenschaft ubergehen sollten Die Gesellschaft erklarte sich bereit diese Aufgabe zu ubernehmen bat jedoch darum die Subventionen nicht nur zum Ankauf sondern auch zur Konservierung und Restaurierung der Kunstwerke verwenden zu konnen Auf eine Botschaft des Bundesrats beschloss das Parlament 1886 es werde zur Erhaltung beziehungsweise Erwerbung der vaterlandischen Altertumer sofern der jeweilige Stand der eidgenossischen Finanzen dies gestattet ein jahrlicher im Budget zu bestimmender Kredit welcher 50 000 Franken nicht ubersteigen soll ausgesetzt Die Vollziehungsverordnung vom 25 Februar 1887 legte die Schaffung einer Eidgenossischen Kommission fur Erhaltung schweizerischer Altertumer fest deren Pflichten und Rechte dem Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler ubertragen wurde deren Statuen im gleichen Jahr ihrer neuen Aufgabe angepasst wurden Grundung des Schweizerischen Landesmuseums Bearbeiten Mit dem Beschluss des Bundesrates von 1891 ein Schweizerisches Landesmuseum mit Sitz in Zurich zu schaffen erfolgte eine Neuorientierung Aufgrund des Entscheids vom 12 Marz 1892 gehorte der Erwerb von Altertumern ab sofort nicht mehr zu den Aufgaben der Schweizerischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler sondern fiel in die Kompetenz des Museums ebenso wie die Begutachtung der Subventionsgesuche fur Ankaufe Die Gesellschaft setzte ihre Tatigkeiten in den Bereichen Inventarisierung Konservierung und Restaurierung historischer Bau und Kunstwerke sowie Grabungen fort 1896 wurde Karl Stehlin damaliger Prasident der Gesellschaft 1895 1898 und Nachfolger von Julius Kunkler 1888 1895 mit der Fuhrung einer Subkommission fur Forschungen uber die Romerzeit betraut Diese Kommission sollte die fruheren und neuen Entdeckungen von romischen Altertumern in der Schweiz registrieren und die vom Bund subventionierten Ausgrabungen und Konservierungsarbeiten beaufsichtigen In diesem Kontext setzte sich der neue Prasident Josef Zemp 1898 1904 insbesondere fur die gleichberechtigte Behandlung der verschiedenen Stile ein und stellte sich gegen jede Hierarchisierung aufgrund von Entstehungszeiten Zemp war der Ansicht ein Objekt sei in seinen historischen Kontext zu stellen und unter Berucksichtigung seines Werts im Vergleich zu anderen Werken seiner Zeit zu beurteilen Er legte grosses Gewicht auf eine moglichst vollstandige Erhaltung des Originalbestands der Kunstwerke und setzte sich fur die klare Unterscheidung zwischen originaler und wieder hergestellter Substanz ein um jegliche Tauschung zu vermeiden Zemp wusste dass Albert Naef der ihm an der Spitze der Gesellschaft zwischen 1904 und 1915 folgen sollte seine Ansichten teilen und seine Bestrebungen in diesem Sinne weiterfuhren wurde nbsp Seit 1899 diente der vom Schweizerischen Landesmuseum herausgegebene Anzeiger fur schweizerische Altertumskunde als offizielles Organ der Schweizerischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler Ab 1901 gesellten sich Mitteilungen in deutscher und franzosischer Sprache dazu welche die zuvor erschienenen grossformatigen und farbigen monografischen Darstellungen von Kunstwerken im Lichtdruckverfahren abgelost hatten Das erste Heft dieser Serie war den Glasgemalden im Chor der Kirche von Oberkirch bei Frauenfeld und dem Weinmarktbrunnen in Luzern gewidmet und enthielt Texte von Johann Rudolf Rahn und Josef Zemp Der Staatsarchivar Robert Durrer erstellte eine Statistik der Denkmaler Ob und Nidwaldens die als Beilage zum Anzeiger fur schweizerische Altertumskunde erschien und 1971 als Nachdruck neu aufgelegt wurde Parallel dazu hatte 1900 Paul Ganz die Schaffung eines Verzeichnisses alter schweizerischer Glasmalereien Scheibenrisse und Zeichnungen von Glasfenstern angeregt Als neu ernannter Direktor des Kunstmuseums Basel hatte er 1902 bereits eine kleine Sammlung aufgebaut die zum Ausgangspunkt des Archivs fur schweizerische Kunstgeschichte wurde wahrend Johann Rudolf Rahn gleichzeitig damit begonnen hatte ein Inventar der schweizerischen Kunstdenkmaler anzulegen Grundung der Eidgenossischen Kommission fur Denkmalpflege Bearbeiten 1914 teilte das Departement des Innern der Schweizerischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler mit der Bundesrat habe die Ernennung einer Eidgenossischen Kommission fur Denkmalpflege EKD in Aussicht gestellt Am 15 Marz 1915 kam der Bescheid die Einsetzung der erwahnten Kommission sei beschlossen und die Tatigkeit der Gesellschaft im Bereich der Denkmalpflege sei damit beendet Bestehen blieb lediglich ein jahrlicher Kredit von vorerst 2000 spater 3000 Franken fur kleine Restaurierungen der bis 1960 ausbezahlt wurde Die Schaffung dieser Kommission fur Denkmalpflege fuhrte zu Umwalzungen innerhalb der Gesellschaft Einzelne Mitglieder namentlich der Prasident Alfred Naef und der Vizeprasident Josef Zemp stellten sich in den Dienst dieser Kommission Nachdem nun die Schweizerische Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler zwei ihrer bedeutendsten Aufgabenbereiche den Ankauf von Kunstwerken und die Denkmalpflege eingebusst hatte sah sie sich zu einer Neuorientierung gezwungen und wandte sich vermehrt der publizistischen Tatigkeit zu In seinem Jahresbericht von 1916 erklarte Josef Zemp der den Vorsitz nochmals fur ein Jahr ubernommen hatte bevor er ihn an den Genfer Architekten Camille Martin 1916 1922 abtrat die Gesellschaft durfe sich nach 35 jahrigem Wirken der Sympathie weiter Kreise sicher fuhlen und werde wohl um Rat und Unterstutzung angefragt werden Zemp beabsichtigte die Erstellung von Unterlagen Planen und Fotografien von Kunstdenkmalern zu fordern die Anzahl kleinerer Ausgrabungen zu erhohen und die Qualitat der Publikationen zu verbessern Nach Inkraftsetzung eines Reglements zur Tatigkeit der EKD am 9 Marz 1917 und eines Archivreglements am 23 Juni des gleichen Jahres wurden die Statuten der Schweizerischen Gesellschaft fur Erhaltung historischer Kunstdenkmaler der neuen Situation angepasst Ihr Vorstand setzte sich im Hinblick auf die Fortsetzung des Werks von Johann Rudolf Rahn mit dem Departement des Innern der EKD dem Landesmuseum und mit der Schweizerischen Gesellschaft fur Ur und Fruhgeschichte in Verbindung Die Grundlage der Gesprache bildete dabei ein ausfuhrliches von Camille Martin ausgearbeitetes Memorandum uber die Koordination der Aufgaben zur Erstellung eines nationalen Inventars Die Kunstdenkmaler der Schweiz Bearbeiten 1920 wurde unter der Prasidentschaft von Camille Martin 1916 1922 mit der wissenschaftlichen Inventarisation der Kunstdenkmaler der Schweiz begonnen Samuel Guyer trieb die Inventarisierungsarbeiten im Kanton Zurich voran etwas spater begann Linus Birchler mit den entsprechenden Arbeiten in den Kantonen Schwyz und Uri Der Vorstand der Gesellschaft ersuchte beim Bund um Subventionen und legte 1924 die Grundsatze zur Organisation der Arbeiten fest die er fortan als ihre Hauptaufgabe bezeichnete 1925 konnte die Gesellschaft im Einverstandnis mit dem Departement des Innern und verschiedenen wissenschaftlichen Vereinigungen die Herausgabe des nationalen Inventars der Kunstdenkmaler der Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an die Hand nehmen Der erste 1927 erschienene Band der Reihe Die Kunstdenkmaler der Schweiz befasste sich mit den drei Bezirken des Kantons Schwyz Einsiedeln March und Hofe Als Autor des Werks zeichnete der Architekturhistoriker Linus Birchler dritter Prasident der EKD 1 Seither wurden Stand Dezember 2021 143 Bande der Reihe Kunstdenkmaler der Schweiz publiziert 2 Zwischen 1982 und 2004 wurden sie durch das elfbandige Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850 1920 INSA erganzt Weitere Publikationen der Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte sind die Schweizerischen Kunstfuhrer eine Reihe die 1935 von Paul Ganz ins Leben gerufen worden war sowie regionale und kantonale Fuhrer Einzelbande zu spezifischen kunstgeschichtlichen und architektonischen Themen und schliesslich die vierteljahrlich erscheinende Zeitschrift Kunst Architektur in der Schweiz 3 Literatur BearbeitenErich Schwabe 100 Jahre Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte In Unsere Kunstdenkmaler XXXI 1980 4 S 317 337 franzosische Ubersetzung J F Ruffy italienische Ubersetzung M Bonjour S 338 365 Bibliographie Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Anzeiger fur schweizerische Altertumskunde Quellen und Volltexte Gesellschaft fur Schweizerische KunstgeschichteEinzelnachweise Bearbeiten vgl Historisches Lexikon der Schweiz Lemma Denkmalpflege Les Monuments d art et d histoire du canton du Valais V Le district de Sierre I La ville de Sierre In Die Kunstdenkmaler der Schweiz Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte Dezember 2021 abgerufen am 5 November 2021 Die Entstehung der Gesellschaft fur schweizerische Kunstgeschichte Catherine Courtiau Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte 28 September 2010 Normdaten Korperschaft GND 2012417 X lobid OGND AKS LCCN n81101076 VIAF 127316706 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesellschaft fur Schweizerische Kunstgeschichte amp oldid 231379534